Urteil: Unterrichtsausschluss von Schülern bei Infektionsverdacht rechtens

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WEIMAR. Kinder, die sich mit Windpocken angesteckt haben könnten, dürfen für eine gewisse Zeit vom Schulunterricht ausgeschlossen werden. Ein entsprechendes Verbot für zwei Kinder, die Kontakt mit einem infizierten anderen Kind hatten, sei eine geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz, teilte das Verwaltungsgericht in Weimar am Donnerstag mit.

Immer öfter landen Lehrer vor Gericht. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Das Gericht hat entschieden. Symbolfoto: Michael Grabscheit / pixelio.de

Die Entscheidung fiel bereits am 14. März. Demnach hatte sich eine Mutter in einem Eilverfahren gegen den Ausschluss ihrer beiden Kinder für 16 Tage von der Schule gewehrt.

Nach Auffassung des Gerichts sei das Schulbetretungsverbot auch deshalb erforderlich gewesen, weil die beiden Kinder keinen vollständigen Impfschutz und auch keine nachträgliche Schutzimpfung erhalten hatten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte unlängst die Diskussion um die Einführung einer Impfpflicht für Kita- und Schulkinder eröffnet (News4teachers berichtete). dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Wegen Windpocken-Fall: Wer nicht geimpft ist, hat ab sofort schulfrei

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