Urteil in dritter Instanz: Bilder von Kindesmissbrauch führen für Lehrer doch zum Jobverlust

LEIPZIG. Der private Besitz von Bildern und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch – selbst in geringer Menge – ist mit dem Lehrerberuf unvereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (AZ: BVerwG 2 C 3.18 und BVerwG 2 C 4.18). Für zwei Berliner Lehrer führt das zum Jobverlust. Bislang hatten sich zwei Berliner Lehrer erfolgreich dagegen … Urteil in dritter Instanz: Bilder von Kindesmissbrauch führen für Lehrer doch zum Jobverlust weiterlesen