Urteil in dritter Instanz: Bilder von Kindesmissbrauch führen für Lehrer doch zum Jobverlust

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LEIPZIG. Der private Besitz von Bildern und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch – selbst in geringer Menge – ist mit dem Lehrerberuf unvereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (AZ: BVerwG 2 C 3.18 und BVerwG 2 C 4.18). Für zwei Berliner Lehrer führt das zum Jobverlust. Bislang hatten sich zwei Berliner Lehrer erfolgreich dagegen gewehrt. Doch nun gibt es eine neue Gerichtsentscheidung.

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung begrüßte das Urteil. Foto: Shutterstock

Die verbeamteten Lehrer hatten sich in ihrer Freizeit Videos und Bilder von sexuellem Kindesmissbrauch besorgt und angeschaut. Das Land Berlin zweifelte deshalb an ihrer pädagogischen Eignung und wollte sie aus dem Beamtendienst entfernen. Das sei rechtmäßig, entschieden die Bundesrichter. Mit ihrem Urteil wichen sie von Entscheidungen der Vorinstanzen ab.

«Außerhalb des Dienstes wird zwar heute auch von Beamten kein besonders vorbildhaftes Sozialverhalten mehr erwartet», sagte der Vorsitzende Richter Ulf Domgörgen in Leipzig. Allerdings liege ein sogenannter Amtsbezug vor: «Dem Lehrer obliegt nun einmal der besondere Schutz von Kindern und Jugendlichen», begründete er. Das konkrete Strafmaß eines Strafverfahrens sei dabei nicht entscheidend für den Ausgang des Disziplinarverfahrens, betonte Domgörgen.

Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung begrüßte das Urteil. «Wir wollten hier klare Konsequenzen ziehen und fühlen uns nun durch die Entscheidung in unserer Rechtsauffassung bestätigt», sagte Sprecher Martin Klesmann. «Das dürfte ein Grundsatzurteil von bundesweiter Bedeutung sein.»

Lediglich Geldstrafen in Strafverfahren

In Strafverfahren waren die Berliner Lehrer zu Geldstrafen von 50 und 90 Tagessätzen verurteilt worden. Einer der Männer besaß 21 Bilddateien, die den sexuellen Missbrauch von Kindern und weitere sechs von Jugendlichen zeigten. Auf dem Rechner des anderen wurden drei Videos «von beträchtlicher Länge» sowie mehr als 500 Bilder gefunden.

Als das Land Berlin disziplinarische Konsequenzen ziehen wollte, scheiterte es jedoch zunächst. Vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hieß es seinerzeit: Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sei nicht gerechtfertigt, da die Vergehen «im unteren Bereich der möglichen Begehungsformen der Straftat» lägen. Das Bundesverwaltungsgericht sah das anders. Die beiden Lehrer werden aus dem Beamtenverhältnis entfernt, urteilte es.

Marina Hennersdorf, die das Land Berlin vertrat, freute sich über die Entscheidung: «Ich glaube, das entspricht der Rechtsprechung unserer Zeit», sagte sie. «Ich bin sicher, dass hinter jeder Herstellung von kinderpornografischem Material sexuelle Gewalt steht», so Hennersdorf. Auch Kathrin Wiencek, Vorsitzende des Philologenverbandes Berlin-Brandenburg, begrüßte das Urteil: «Ich bin der Meinung, dass so jemand im Schuldienst zum Schutz der Kinder und zu seinem eigenen Schutz nichts verloren hat.» (dpa)

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