Bestechung – ja, aber… Kurioses Urteil um Sammelbestellungen von Schulbüchern
ERFURT. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Dass diese Volksweisheit nicht immer zutreffen muss, zeigt eine Entscheidung am Erfurter Landgericht zu einer heute eigentlich unlauteren Praxis beim Schulbuchverkauf. Die Urteilsbegründung wirkt zunächst kurios. Ein ehemaliger Geschäftsführer eines Online-Buchhandels ist vom Bestechungsvorwurf freigesprochen worden – obwohl der Tatbestand der Bestechung de jure erfüllt war. Das Landgericht Erfurt … Bestechung – ja, aber… Kurioses Urteil um Sammelbestellungen von Schulbüchern weiterlesen
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