BERLIN. In immer mehr Bundesländern – aktuell: Nordrhein-Westfalen – fällt die bislang geltende Abstandsregel von 1,50 Metern weg, um in Schulen wieder normalen Unterricht im Klassenverbund anbieten zu können. Wieso muss in relativ engen Klassenräumen mit Lehrkraft und 30 Kindern nicht beachtet werden, was in jedem weitläufigen Supermarkt in Deutschland gilt? VBE-Chef Udo Beckmann spricht … In jedem Supermarkt gilt die Abstandsregel von 1,50 Metern – in immer mehr Schulen nicht mehr. Beckmann: „Spiel mit dem Feuer“ weiterlesen
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