KIEL. Das Verwaltungsgericht Schleswig untersagt dem Bildungsministerium, eine lungenkranke Lehrerin zum Schuljahresstart trotz Corona-Pandemie im Präsenzunterricht einzusetzen. Der Beschluss ist vorläufig. Insgesamt 20 solcher Verfahren sind in Schleswig-Holstein anhängig. Von landesweit 1.600 Betroffenen, die Atteste vorgelegt hätten, sind nach Angaben der GEW bislang lediglich 32 Lehrer als schutzbedürftig anerkannt worden. Eine Lehrerin in Schleswig-Holstein, die … Erstes Urteil: Lehrerin mit Vorerkrankung muss vorerst doch nicht unterrichten – Ministerium hatte Attest nicht anerkannt weiterlesen
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