Erstes Urteil: Lehrerin mit Vorerkrankung muss vorerst doch nicht unterrichten – Ministerium hatte Attest nicht anerkannt

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KIEL. Das Verwaltungsgericht Schleswig untersagt dem Bildungsministerium, eine lungenkranke Lehrerin zum Schuljahresstart trotz Corona-Pandemie im Präsenzunterricht einzusetzen. Der Beschluss ist vorläufig. Insgesamt 20 solcher Verfahren sind in Schleswig-Holstein anhängig. Von landesweit 1.600 Betroffenen, die Atteste vorgelegt hätten, sind nach Angaben der GEW bislang lediglich 32 Lehrer als schutzbedürftig anerkannt worden. 

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind in den Schulgesetzen der Länder geregelt. Foto: Shutterstock
Das Gericht hat entschieden – weitere Verfahren werden folgen. Foto: Shutterstock

Eine Lehrerin in Schleswig-Holstein, die wegen einer Lungenerkrankung zu den Corona-Risikogruppen gehört, muss nach einem Gerichtsbeschluss vorerst nicht in der Schule Präsenzunterricht geben. Das Verwaltungsgericht in Schleswig untersagte am Donnerstag dem Kieler Bildungsministerium, die Lehrerin aus dem Kreis Segeberg bis zu einer endgültigen Entscheidung wie geplant einzusetzen.

Lehrer mit Vorerkrankungen benötigen Schutz

Nach Angaben der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sind etwa 20 ähnliche Klagen beim Verwaltungsgericht sowie bei Arbeitsgerichten anhängig (News4teachers berichtete). Die Gewerkschaft unterstützt die betroffenen Lehrkräfte. Der jetzt gefasste Beschluss sei die erste Gerichstentscheidung hierzu in Schleswig-Holstein. Am Montag beginnt in dem Bundesland das neue Schuljahr.

Die GEW-Landesvorsitzende Astrid Henke forderte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) auf, angesichts der Gerichtsentscheidung «von ihrer bisherigen hartherzigen Linie» abzurücken. Lehrkräfte, die zu Risikogruppen gehörten und ärztliche Atteste vorlegten, hätten schwere Vorerkrankungen und bräuchten wegen ihres gesundheitlichen Risikos einen besonderen Schutz bei ihrem Arbeitseinsatz. «Denn bei ihnen ist im Falle einer Infektion mit einem wesentlich bedrohlicherem Krankheitsverlauf zu rechnen», betonte Henke. Dem dürfe das Bildungsministerium nicht mit pauschalen Ablehnungen ohne ernsthafte individuelle Prüfungen begegnen.

Amtsärztlicher Dienst hat erst 32 Unterrichtsbefreiungen ausgesprochen

Rund 1600 Lehrer haben in Schleswig-Holstein Atteste vorgelegt, dass sie zu Corona-Risikogruppen gehören und deshalb derzeit nicht direkt Schüler unterrichten könnten. Der betriebsärztliche Dienst hat nach den bisher bekannten Zahlen 780 Fälle geprüft und lediglich 32 Unterrichtsbefreiungen ausgesprochen.

Ministerin Prien hatte am Mittwoch vor der Presse noch einmal bekräftigt, dass Lehrer wegen der geringen Infektionszahlen in Schleswig-Holstein kein größeres Risiko in der Schule hätten als andere Berufsgruppen. Ihr sei die Gesundheit und das Wohlergehen der Lehrkräfte sehr wichtig. Die Gefährdungsbewertungen des betriebsärztlichen Dienstes orientierten sich an den Gegebenheiten des jeweiligen Arbeitsplatzes – und dies gelte es zu respektieren.

Betroffene Lehrer sehen mit Sorgen dem Schulstart entgegen

Henke dagegen: „Sorgenvoll blicken gerade Angehörige von Risikogruppen dem Schulstart entgegen, zwingt das Land sie doch trotz teilweise schwerer Vorerkrankungen ungeschützt in den Präsenzunterricht.“

Weiter betont sie: „Während Frau Prien den Eindruck erweckt, als müssten diese Lehrerinnen und Lehrer keinen Präsenzunterricht erteilen, lässt sie diese Gruppe in Wirklichkeit durch ihren arbeitsmedizinische Dienst wegdefinieren. Warum die Bildungsministerin jedoch auf der einen Seite alle Beteiligten vor der besonderen Brisanz des Schulstarts warnt, auf der anderen Seite aber überhaupt kein Risiko für vorerkrankte Beschäftigte sieht, bleibt ihr Geheimnis. Jegliche Gefährdung wird negiert, ein besonders geschützter Einsatz verwehrt.“ News4teachers / mit Material der dpa

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

Lehrermangel weitet sich durch Corona drastisch aus – GEW erwartet extreme Belastungen für die dünn besetzten Kollegien

 

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Emil
3 Jahre zuvor

Sehr gut!!! Glückwunsch an und alles Gute für die Kollegin!

Sehr, sehr traurig, dass Prozesse überhaupt nötig sind!

xy
3 Jahre zuvor

Richtige Entscheidung! Welche Kompetenz besitzt diese Betriebsärztin, die über 1000 Atteste widerruft? Die Ärzte, deren Atteste angezweifelt und widerrufen wurden, sind sicher auch nicht glücklich über so ein Vorgehen. Hier wurde die berufliche Kompetenz all dieser Ärzte von einer Betriebsärztin lächerlich gemacht. Eine lungenkranke Frau in den Präsenzunterricht schicken zu wollen, ist unsäglich. Damit verspielt ein Arbeitgeber jedes Vertrauen! Immerhin, der Rechtsstaat funktioniert.

Dreyfuss
3 Jahre zuvor

Die Ministerin hat Recht! Nicht bei jeder Vorerkrankungen ist man arbeitsunfähig! Manche nutzen das deutlich zu stark aus; und die Ärzte lassen sich vom hohen Abrechnungssatz blenden. DAS geht nicht! Hier gehört mal Aufgeräumt!!

Übrigens, sollte die Entscheidung, ob man arbeitsfähig ist, oder nicht, IMMER von DREI!!!! von einander unabhaengige Ärzte treffen, – meine Meinung.

xy
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dreyfuss

Meine Meinung: Alle, die Lehrer und Schüler diesem Risiko aussetzen wollen, sollen selbst hinter ihrer Plexiglasscheibe mit reduziertem Kundenkontakt hervorkriechen! Sich selbst mit Vorerkrankung vor 30 Schüler ohne Maske stellen und dann sprechen wir weiter über Gratismut!

Stefan2020
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dreyfuss

Übrigens, sollte die Entscheidung, ob man arbeitsfähig ist, oder nicht, IMMER von DREI!!!! von einander unabhaengige Ärzte treffen, – meine Meinung.

—————–

Eine Kommission wäre sicherlich angemessen; paritätisch besetzt. Und sonst drückt nirgends der Schuh???

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Stefan2020

Wird sie doch – spätestens dann, wenn das Gericht einen eigenen Gutachter einsetzt, der im Auftrag des Gerichts die beiden von den Parteien vorgelegten Gutachten (Atteste) unabhängig überprüfen lässt, um zu einem Urteil in der sache kommen zu können.

uno
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dreyfuss

@dreyfuss
Die Kollegin ist nicht arbeitsunfäfig, hallo! Es besteht bei einer Lungenvorerkrankung eine hohes Risiko für einen schweren Verlauf-selbst bei einem syymptomarmen Infekt wird die Lunge meist geschädigt, so dass die Kollegin vermutlich danach schwerbehindert ist.
Das Gericht hat nur die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers korrigiert! Es gibt genug qualirativ hochwertige Aufgaben -außer dem Präsenzunterricht- an einer Schule und die Kollegin kann andere erheblich entlasten in diesen schwierigen Zeiten.
Ein ganz wichtiges Signal, welches das Gericht gesetzt hat- Bravo!!

Osman
3 Jahre zuvor

„Übrigens, sollte die Entscheidung, ob man arbeitsfähig ist, oder nicht, IMMER von DREI!!!! von einander unabhaengige Ärzte treffen, – meine Meinung. “

Klar doch. Dafür haben wir sicher Geld.

Dreyfuss
3 Jahre zuvor

Wobei ich gar nicht die Ärzte so massiv angreifen will, sie können verdienen, was sie wollen. Ich fordere aber, dass ehrlich, korrekt, objektiv und politisch neutral — medizinisch geurteilt bzw. gewertet werden MUSS!

Dreyfuss
3 Jahre zuvor

Und es geht um Lebenschancen für Kinder, die ein Recht darauf haben, dass sie best möglichst gestaltete, ansprechende,, motivierende Lernzeit. Möglichst lange und präsent zu bekommen, um ihre Bildungschancen optimal zu nutzen.

Dafür sollten Lehrer brennen und sich den medizinischen Regeln entsprechend im Unterricht schützen, und sich diesem gesundheitlichen Risiko stellen, wenn ihnen ihr Beruf wichtig ist.

Vor Pfeifferschem Druesen Fieber kann sich z.B. auch nicht schützen.
Dabei ist man schwerst krank als Erwachsener!!!

Ich sehe es so:
Entweder Corona trifft einen, oder halt nicht!

Eine Frau hat es mit über 100 Jahren, in England überlebt, aber es sind auch schon kleinere Kinder und junge Erwachsene daran verstorben.

Das ist einfach, das NORMALE Lebens Risiko!
Dumm, dass der Virus über haupt gekommen ist! Nun ist es halt so!

Wir alle haben hier gesamtgesellschaftlich unter gutem Gehalt (!!) und Absicherung, auch in Corona Zeiten „zu leisten“ und Verantwortung zu über nehmen und Fehlzeiten unserer seits nicht noch zu ziiieehen, per Attest!

Wer schwerst krank ist.
Wird schon nicht arbeiten dürfen.

Kindern und Eltern, sind sicher dankbar, dass ihre Kinder wieder der relativen Normalität zu geführt werden.

Hysterie ist strikt abzulehnen.
Frau Prien hat richtig entschieden ,

Das Gericht sicher die schwere der Diagnosen an mahnen wollen, unter denen man nicht arbeiten KANN, da gänzlich unmöglich!!!

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dreyfuss

Wenn der Präsenzunterricht so wichtig ist, sollte man die Lehrkräfte, die dafür und darin nötig sind, bestmöglich schützen und unterstützen.

Rotstiftprofi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dreyfuss

Zu Dreyfuss: „Dafür sollten Lehrer […] sich diesem gesundheitlichen Risiko stellen, wenn ihnen ihr Beruf wichtig ist.“
So nach dem Motto: „No risk, no fun“??? I’m terribly sorry, aber wir dürfen von unseren Arbeitgebern/Dienstherren schon noch erwarten, dass sie im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht dieses akute gesundheitliche Risiko für uns – und für alle anderen am Schulbetrieb Beteiligten, nicht zuletzt die Schüler – angemessen gering halten. Genau das unterbleibt leider.
(Nix Neues eigentlich, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nicht entspricht, aber anlässlich Coronas umso eklatanter.)

Marie
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dreyfuss

„ und sich den medizinischen Regeln entsprechend im Unterricht schützen“. Genau das ist doch der derzeit massiv kritisierte Punkt. Die Regeln sind eindeutig: Abstand – Hygiene – Alltagsmaske. Die Arbeitgeber jedoch ignorieren in allen Schulformen den Punkt „Abstand“, in dem sie Schule quasi zur coronafreien Zone erklären. In den Grundschulen fehlt auch noch der Punkt „Maske“, die darf nämlich von 30 Kindern im 50 qm „großen“ Klassenraum abgesetzt werden. Wie sollen sich denn da Leute mit gesundheitlichem Risiko schützen ( und zwar nicht nur die LK, sondern auch die Schüler!)?

Emil
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dreyfuss

Wie unglaublich ignorant! Auch Lehrer haben Menschenwürde und ein Recht auf Arbeitsschutz. Wenn Ihnen das nicht gefällt, ist das zwar beschämend, aber letztendlich bedeutungslos.

GriasDi
3 Jahre zuvor
Antwortet  Dreyfuss

@Dreyfuss
Zitat:“Dafür sollten Lehrer brennen und sich den medizinischen Regeln entsprechend im Unterricht schützen, und sich diesem gesundheitlichen Risiko stellen, wenn ihnen ihr Beruf wichtig ist.“

Warum sollten Lehrer dafür brennen? Weil ihnen von der Gesellschaft soviel Respekt entgegengebracht wird?
Allerdings schneiden Lehrer im Vergleich zur sogenannten freien Wirtschaft in dieser Beziehung gut ab. Nach einer Gallup-Studie aus dem Jahr 2019 machen in der freien Wirschaft 69 % der Mitarbeiter Dienst nach Vorschrift, 16% haben innerlich schon gekündigt.
Bei Lehrern gehen laut einer Forsa-Studie 91 % motiviert zur Arbeit.

dickebank
3 Jahre zuvor

Mich verwundert, dass die Ärztekammer in SH sowie die ärztlichen Berufsvereinigungen sich noch nicht geäußert haben.
Es ist das Recht des Schulminsteriums, sich von den Vorerkrankten ein Attest von ihrem behandelnden Arzt (Fach-/Hausarzt) vorlegen zu lassen. Es ist ebenfalls das Recht des Arbeitgebers, den Amtsarzt bei berechtigten Zweifeln einzuschalten.
Nur in der Form, wie das in Kiel geschehen ist, liegt doch die Vermutung nahe, dass die aus gutem Grund vorgelegten Atteste a priori als „Gefälligkeitsatteste“ durch die Verwaltung eingestuft worden sind. Und dagegen sollten sich die Ärzteverbände strikt verwehren.

xy
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Ich halte das auch für sehr bedenklich. Es wurden unzählige Atteste revidiert und die austellenden Ärzte damit unter Generalverdacht gestellt. Ein Vorgehen, das in einem Rechtsstaat völlig inakzeptabel ist.
Wenn es zu wenig Lehrer für den Präsenzunterricht gibt, müssen die Verantwortlichen eben umplanen oder mit der Wahrheit operieren. Und nicht den Eltern in Pandemiezeiten auf dem Rücken von Vorerkrankten business as usual versprechen.

Sabine Szidlovszky
3 Jahre zuvor

Naja mit einer Lungenvorerkrankung ist man auch bei Grippe gefährdet, oder bei bakteriellen Infektionen. Da frage ich mich, was so jemand im Schuldienst tut? Auch die Windpocken und Masern sind für Erwachsene richtig gefährlich. Es muss doch jedem klar sein, dass in Kita oder Schule regelmäßig Krankheiten zirkulieren….und bei Corona gibt es viel positive Testungen, aber Woche für Woche weniger Kranke, auch auf den Intensivstationen.

Bernd
3 Jahre zuvor

Eine bemerkenswert zynische Logik: Weil Lehrerinnen und Lehrer ohnehin einem höheren Ansteckungsrisiko in der Schule ausgesetzt sind, müssen sie auch noch das Corona-Risiko ohne besondere Schutzmaßnahmen hinnehmen? Und wer vorerkrankt ist, hat deshalb im Lehrerberuf nichts zu suchen?

Das bedeutet: Jede Lehrkraft, die in ihrem Leben schwer erkrankt (das kommt leider immer wieder vor), kann sich gleich noch einen neuen Beruf suchen. Dann hoffen wir mal, dass es Sie nicht mal erwischt, Frau Szidlovszky – und Ihr Arbeitgeber nicht die gleiche Einstellung an den Tag legt wie Sie.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Bernd

Survival of the fittest.

Was Poster wie @Sabine Szidlovszky nicht zu wissen scheinen, ist die Tatsache, dass im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen, die privatwirtschaftlich organisiert sind sich Kommunen, Länder und der Bund an die Vorgaben zur Beschäftigung von Personen mit Handicaps halten und sich nicht freikaufen.
Die Mitarbeiter*innen des ÖD sind nicht per se weniger leistungswillig oder leistungsfähig, in Relation zu den Beschäftigtenzahlen in der freien Wirtschaft ist der Anteil von Beschäftigten mit festgestelltem Grad der Behinderung im ÖD signifikant höher. Auch das trägt dazu bei, dass die Quote der krankheitsbedingt gefehlten Arbeitstage höher ist.

lilu
3 Jahre zuvor

Und der Vergleich mit der Grippe hinkt. Gegen Grippe hat man die Möglichkeit sich impfen zu lassen, wovon viele Risikopatienten und ältere Kollegen Gebrauch machen.

Rabe
3 Jahre zuvor

Aber gegen die von Ihnen genannten Krankheiten kann man sich (und Vorerkrankte tun das auch) impfen lassen, während man Corona einfach ausgeliefert ist! Kein guter Vergleich!

Dietmar
3 Jahre zuvor

Ich freue mich für die Kollegin und verstehe ansonsten die Aufregung nicht. Sicher unterrichtet die Kollegin von zu Hause aus ihr volles Deputat.
Es ist einfach falsch, wenn der Eindruck erweckt wird, LuL im Homeoffice würden weniger arbeiten. Jeder, der schon mal ordentlich digital gelehrt hat, weiß, dass digitales Lehren nicht selten aufwändiger ist als Präsenzunterricht. Das beginnt schon mit dem Einrichten einer entsprechenden Lernumgebung…

Hf
3 Jahre zuvor

Es geht hier um 20 von 21000 Lehrer in SH.
Es gilt auch naoch zu unterscheiden, dass der Arzt ein Attest aufgrund der Gefährdung durch Corona ausstellt. Ich bin überzeugt, dass die Gefährdung auch nicht abfelehnt wird, sondern es findet eine Bewertung der Gefährdung durch den Arbeitsplatz statt.
Das Gericht hat also nicht über das Attest entschieden, sondern letztendlich das Gefährdungspotential anderst eingeschätzt als die staatliche Institutionen.

NW
3 Jahre zuvor

Danke liebe Lehrer. Wir als Risikogruppe Eltern planen auch Klage für Recht auf Fernunterricht, waren beim Anwalt heute. Alternative Auswanderung. Haben heute ernsthaft mit Wohnungsmakler in Land gesprochen, wo Fernunterricht erlaubt ist. Bei den steigenden Infektionszahlen in Hamburg wollen wir die Pandemie überleben und unser Kind lernt gut im Fernunterricht.

Hellus
3 Jahre zuvor

Hier in NRW werden Atteste noch anerkannt. Fragt sich, wie lange.
Gestern (Fr) gegen 16:00 Uhr erhielten die Kollegen der Risikogruppe eine Mail von der SL, sie sollten sich ab Dienstag während der Unterrichtsstunden im Lehrerzimmer aufhalten, um vertretenden Kollegen Rückfragen zu ermöglichen.
Das Lehrerzimmer wird von 100 Kollegen genutzt, die abwechselnd Kontakt zu 1000 Schülern haben.
Am Montag vorher lautete die Anweisung noch, wir sollten per Video in den Unterricht geschaltet werden und via LMS arbeiten. Wir würden informiert, sobald die Videoübertragung möglich sei.
Darauf haben wir uns technisch und organisatorisch eingestellt, Konzepte überlegt, Material vorbereitet und Vertretungsmaterial eingereicht.
Und jetzt das.
Heute warnt das RKI, man solle sich nicht mit anderen in geschlossenen Räumen aufhalten und unsere Schulleitung will Kollegen mit Vorerkrankungen zum dauerhaften Aufenthalt im Lehrerzimmer zwingen?
Es wird immer irrer.