Oberverwaltungsgericht: Schulverweis nach Notwehr war rechtswidrig
MÜNSTER. Nach einer folgenschweren Schlägerei unter Schülern, bei der ein 14-Jähriger lebensgefährlich verletzt worden war, durfte der Kontrahent dennoch nicht von der Schule verwiesen werden. Das hat das NRW-Oberverwaltungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden (Az.: 19 E 477/20). Der Schüler habe in einer Abwehrsituation gehandelt, deshalb sei ihm kein gravierendes Fehlverhalten vorzuwerfen, erklärte … Oberverwaltungsgericht: Schulverweis nach Notwehr war rechtswidrig weiterlesen
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