Hintergründe zum BVG-Urteil: Warum Schulen geschlossen werden durften
KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das vollständige oder teilweise Verbot von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden Schulen zum Infektionsschutz („Schulschließungen“) nach der vom 22. April bis zum 30. Juni 2021 geltenden „Bundesnotbremse“ richten. Bemerkenswert: Karlsruhe hat mit dieser Entscheidung erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung … Hintergründe zum BVG-Urteil: Warum Schulen geschlossen werden durften weiterlesen
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