Schulpflicht: Wer sein Kind aus (berechtigter) Angst vor Ansteckung zu Hause hält, wird behandelt wie ein Querdenker – Bußgeld

MÜNCNEN. Es gibt irrationale Gründe, warum Eltern ihr Kind in der Pandemie nicht in die Schule gehen lassen – und einen rationalen: Die Angst vor Ansteckung in den Schulen ohne ausreichenden Infektionsschutz ist berechtigt, insbesondere dann, wenn es in der Familie sogenannte vulnerable Angehörige – also Menschen mit Vorerkrankungen – zu schützen gilt. Wie eine … Schulpflicht: Wer sein Kind aus (berechtigter) Angst vor Ansteckung zu Hause hält, wird behandelt wie ein Querdenker – Bußgeld weiterlesen