Lehrer heimlich im Unterricht fotografiert – Verweis zulässig (urteilt ein Gericht)

BERLIN. Weil er seinen Lehrer heimlich im Unterricht fotografiert hat, muss ein Berliner Schüler einen schriftlichen Verweis hinnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht der Hauptstadt entschieden. Damit blieb eine Klage des Schülers ohne Erfolg, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Damit muss der Achtklässler akzeptieren, dass der Verweis auf dem Schuljahreszeugnis vermerkt ist. (Az.: VG 3 … Lehrer heimlich im Unterricht fotografiert – Verweis zulässig (urteilt ein Gericht) weiterlesen