MÜNSTER. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster klagt die AfD aktuell in zweiter Instanz gegen ihre Beobachtung durch den Bundesverfassungsschutz. Verliert sie auch dort (wie 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln), dürfte das Konsequenzen haben: Der Verfassungsschutz wird die gesamte Partei dann wohl offiziell als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Der Druck auf Parteimitglieder im Staatsdienst – also auch auf … Wenn die AfD in Münster verliert, wird der Druck auf Staatsbedienstete (also auch Lehrkräfte) mit Parteibuch steigen weiterlesen
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