Wenn die AfD in Münster verliert, wird der Druck auf Staatsbedienstete (also auch Lehrkräfte) mit Parteibuch steigen

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MÜNSTER. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster klagt die AfD aktuell in zweiter Instanz gegen ihre Beobachtung durch den Bundesverfassungsschutz. Verliert sie auch dort (wie 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln), dürfte das Konsequenzen haben: Der Verfassungsschutz wird die gesamte Partei dann wohl offiziell als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen. Der Druck auf Parteimitglieder im Staatsdienst – also auch auf Lehrerinnen und Lehrer mit AfD-Parteibuch – dürfte enorm steigen.

AfD-Mitgliedern im Schuldienst drohen Konsequenzen. Illustration: Shutterstock

Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) daran, die gesamte AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. Dies ergebe sich aus internen E-Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes, berichtete die Zeitung. Bislang wird die AfD nur als sogenannter Verdachtsfall geführt. Doch sitzt laut „SZ“ ein Team des Bundesamts schon seit Monaten daran, ein neues Gutachten zur AfD zu erstellen.

Lediglich aus Rücksicht auf die laufende Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, wo die Partei aktuell gegen ihre Beobachtung klagt, wollen die Ermittler demnach noch etwas warten. Das derzeit gültige Gutachten des Verfassungsschutzes zur Radikalität der AfD, in der sie als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ geführt wird, stammt vom Frühjahr 2021. Drei Landesverbände – Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen – sowie die Jugendorganisation Junge Alternative werden von den Verfassungsschutzbehörden als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft.

„Wir haben da eine ganz klare Haltung dagegen und sagen die auch deutlich“

Was passiert, wenn Münster (wie erwartet wird) die AfD-Klage abweist – und der Verfassungsschutz die gesamte Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft? Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ließ schon im Januar erkennen, dass dies wohl Konsequenzen für Parteimitglieder im Staatsdienst haben dürfte. Söder erklärte seinerzeit, AfD-Mitglieder sollten nicht ohne Weiteres im öffentlichen Dienst beschäftigt sein. In den nächsten Monaten müsse die Frage „als erstes geklärt werden“, ob es überhaupt vereinbar sei, dass jemand bei der AfD und zugleich im öffentlichen Dienst sei. „Wir haben da eine ganz klare Haltung dagegen und sagen die auch deutlich.“

Widerspruch kam vom bayerischen Beamtenbund. Solange die AfD nicht für verfassungswidrig erklärt wurde (was letztlich nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden kann), dürften ihre Mitglieder aus dessen Sicht nicht vom Beamtenverhältnis ausgeschlossen werden. Und selbst wenn: „Hinzukommen müssten weitere Aspekte, wie insbesondere Übernahme von Funktionen innerhalb der Partei, verfassungsfeindliche Äußerungen oder sonstiges Verhalten, das eine verfassungsfeindliche Gesinnung aufzeigt“, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Rainer Nachtigall. Würden solche Aspekte später zu Tage treten, stehe die gesamte Palette des Dienstrechts, von Disziplinarverfahren bis hin zur Entfernung aus dem Dienst, zur Verfügung.

Nachtigall betonte, dass der öffentliche Dienst bereits jetzt gegen Radikalisierung – egal welcher Art – gut gerüstet sei. „Die Verfassungstreue ist Voraussetzung jeglicher Einstellung und wird auch vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis intensiv überprüft – in Teilen auch durch Regelanfragen beim Verfassungsschutz“, sagte er. Gleichzeitig finde bei der Einstellung aber immer eine Abwägung aller betroffenen Interessen statt. „Grundsätzlich erfolgt die Verbeamtung unabhängig von politischen Anschauungen. Die Grenze zeigt aber die Verfassungstreue auf, für die jeder Beschäftigte – unabdingbar und verlässlich – Gewähr bieten muss.“ Gleichwohl sind Lehrkräfte mit AfD-Parteibuch keine Seltenheit; führende Mitglieder wie Björn Höcke oder Dennis Hohloch sind Lehrer von Beruf.

Über die Frage, ob AfD-Mitglieder im Staatsdienst toleriert werden müssten, wurde in der Vergangenheit schon häufiger diskutiert. Für Beamtinnen und Beamte gelten andere Regeln als für alle übrigen Arbeitnehmer. Sie sind laut Grundgesetz der Verfassungstreue verpflichtet. Die AfD wehrt sich seit Jahren dagegen, dass ihr mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen zugeschrieben werden.

„Nur weil jemand die AfD gut findet oder Mitglied der Partei ist, bedeutet es nicht automatisch, dass er verfassungsfeindlich ist oder die Freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) beseitigen will“, schreibt der Verfassungsrechtler Chan-jo Jun dazu auf Linkedin. „Es bedeutet aber, dass man genauer hinschauen könne, dass Dienstherren sich anschauen, wer im Beamtenverhältnis sich für die AfD engagiert, Mitglied ist, um dann eine individuelle Prüfung auf Verfassungstreue durchzuführen.“

Hinzu komme: „Neues Disziplinarrecht wurde auf Bundesebene eingeführt, das es ermöglich, Beamte schneller aus dem Dienst zu entfernen, weil man nicht mehr eine Klage auf Entfernung braucht, sondern ein Verwaltungsakt ausreicht, gegen den dann der Beamte rechtlich vorgehen muss.“  Und – mit Blick auf die Einstufung des Bundesverfassungsschutzes: Es „wird vermutlich leichter sein, zumindest vom ersten Indiz her, eine Gefährdung anzunehmen, wenn festgestellt wird, dass die gesamte Partei – damit nicht jeder Einzelne – darauf ausgeht, die FDGO zu beseitigen oder zu beeinträchtigen.“

Ähnlich argumentiert der Verwaltungsjurist Ulrich Hallermann. „Nicht erst seit den Plänen zur Remigration in Potsdam (aufgedeckt im Januar 2024) stellt sich für Personalreferate die Frage, wie mit Bediensteten umzugehen ist, die sich eventuell nicht verfassungskonform verhalten“, so schreibt er. „Sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte sind auf der einen Seite dem Grundgesetz verpflichtet (Verfassungstreuepflicht), Zuwiderhandlungen können zu Sanktionen führen. Auf der anderen Seite haben Bedienstete auch das Recht auf freie Meinungsäußerung. Viele Behörden würden auffällige Bedienstete am liebsten einfach entlassen. Das ist aber rechtlich sehr schwierig: Eine Partei wie z.B. die AfD ist zwar in Teilen extremistisch, das entbindet aber nicht von der Prüfung im Einzelfall, ob sich der jeweilige Bedienstete extremistisch verhält.“

„Rechtlich dürfte es daher vertretbar sein, allein aufgrund der AfD Mitgliedschaft ein Disziplinarverfahren zu eröffnen“

Für „Lebenszeitbeamte“ gelte: „Zunächst muss die Frage geklärt werden, ob die Voraussetzungen für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu bejahen sind. Liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, hat der Dienstvorgesetzte die Dienstpflicht, ein Disziplinarverfahren einzuleiten.“

Problematisch sei, ob allein die Mitgliedschaft in der AfD den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertige. „Hierfür könnte sprechen, dass sich seit den Ereignissen von Potsdam mehr denn je im Hinblick auf die AfD die Frage der Verfassungstreue stellt. Rechtlich dürfte es daher vertretbar sein, allein aufgrund der AfD Mitgliedschaft ein Disziplinarverfahren zu eröffnen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die bedenkliche Tätigkeit selten allein auf die Parteimitgliedschaft beschränken wird. Von einer ‚Karteileiche‘ wird der Dienstherr kaum Kenntnis erlangen.“ Nach Abschluss der Ermittlungen im Rahmen eines eröffneten Disziplinarverfahrens sei aber dann streng zu überprüfen, „ob die Vorwürfe sich erwiesen haben und für eine Entfernung ausreichen oder ob nur eine mildere Maßnahme wie z.B. Kürzung der Bezüge in Betracht kommt“.

Und weiter: „An die Tarifbeschäftigten sind weniger hohe Anforderungen als an die Beamten betreffend die Verfassungstreuepflicht zu stellen, gleichwohl schulden sie dem Dienstherrn Loyalität; sie dürfen den Staat und seine Verfassungsordnung nicht angreifen; in Betracht kommen eine Kündigung bzw. die Verweigerung der Einstellung.“

Im Prinzip gelte, so Hallermann, nach wie vor eine Grundsatzentscheidung, die das Bundesverfassungsgericht bereits 1975 im Zusammenhang mit dem damaligen „Radikalenerlass“ getroffen hat: „Der Beitritt oder die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt – unabhängig davon, ob ihre Verfassungswidrigkeit durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt ist, kann ebenfalls einen Entlassungsgrund darstellen.“ News4teachers / mit Material der dpa

GEW-Chefin Finnern fordert Lehrkräfte auf, „die Auseinandersetzung mit der AfD auch im Klassenraum zu suchen“

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Hysterican
13 Tage zuvor

Machen wir es dann so, wie nach 1945 im Rahmen der Denazifizierung?
Unterscheiden in 4 oder 5 Kategorien, die einen Überblick und eine Händelbarkeit mit Rechtsextremen verschaffen sollten?

Der Radikalenerlass, den es Ende der 60er Jahre bis weit in die 70er hinein aktiv gegen die Linke angewendet gegeben hat, kann doch auch im Zuge einer wehrhaften Demokratie gegen die heutige Rechte angewendet werden?!

Sollen die verbeamteten und auf unsere Verfassung eingeschworene Staats- oder Landesbediensteten nachvollziehbar erklären,warum sie einer verfassungsfeindlichen und menschenrechtsverachtenden Organisation beigetreten sind und denen sogar Mitgliedsbeiträge zahlen. (Ja, ich weiß, … jeder hat ein Beispiel von jemandem in der AfD, der gar nicht so schlimm ist…)

Jaaahaaaa, ich weiß …. der Aufwand ist riesig …. aber wollen wir unsere freiheitlich demokratische Republik behalten oder ist uns das schlicht scheißegal?

Wir gaben es hier mit einer Nagelprobe zu tun … und das Ganze ziehen wir dann auch gegen die Scharia- u d Kalifat-Spinner aus dem islamistischen Milieu durch.

Individualist
13 Tage zuvor

Die Journalisten sollten vielleicht doch mal nachgraben, wie das in den 1970er Jahren mit dem sog. Radikalenerlass ausgegangen ist. So richtig bewährt hatte der sich doch wohl nicht. Die Zahl der Individuen, die damals tatsächlich aus dem Dienst entfernt wurden, scheint recht klein gewesen zu sein. Und bei der Ablehnung für den Öffentl. Dienst traf es natürlich auch Leute, die als reine Mitläufer ausgesprochen harmlos waren, aber mal bei einer Demo gefilmt wurden, möglicherweise aber auch verwechselt wurden.
Außerdem: Dadurch, dass jemand einer Partei formell beitritt oder sie formell wieder verlässt, ändert sich dessen innere Einstellung zur Verfassung überhaupt nicht. Gerade heute am 1. Mai habe ich bei einer Straßenveranstaltung (mit GEW, Grünen, ver.di usw.) wieder Stände der DKP und der MLPD gesehen. Die tarnen sich gerne mit Gerechtigkeitsparolen. Aber ob deren Leute so verfassungstreu sind? Die Wagenknechtpartei verteilte kleine Flyer, in denen stand: „Wir wollen die unkontrollierte Migration in die EU stoppen.“ Wie ist das jetzt mit der Verfassungstreue?

Hysterican
13 Tage zuvor
Antwortet  Individualist

Nun ja, die Wagenknechtpartei steht aber auch nicht unter dem Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit und damit unter Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

Und die DKP oder der MLPD sind quasi unsichtbar und mit Zustimmungswerten im Promillebereich unterwegs.

Autobahnabfahrt
12 Tage zuvor
Antwortet  Hysterican

Diese Argumentation finde ich auch komisch. Man darf also verfassungsuntreu sein, wenn man unbedeutend ist; aber nicht, wenn man „bedeutend“ ist? Das wirkt dann ja noch viel mehr so, als wolle man eine unliebsame Konkurrenz ausschalten.

Hysterican
10 Tage zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Nein, es geht um eine realpolitische Einschätzung .

Wenn sich in einem Dorf in der Eifel- wo man nicht mal tot über dem Zaun hängen möchte (sorry 4 that) 20 Leute regelmäßig zu Umsturzplänen und bösen Absichten – zumindest mit dem Maul – treffen, dann mache ich mir faktisch keine Sorgen … wenn die aber Zugang zu unseren demokratischen Institutionen bekommen – in einer Größe, bei der diese Spacken rein theoretisch Zugriff auf unsere Grundordnung haben, dann leuchtet die Alarmlampe … wer das nicht versteht und hier „binnendifferenzieren“ möchte, der / die / das hat die Verletzlichkeit unseres Staates noch nicht begriffen.

Lisa
13 Tage zuvor

Der Radikalenerlass verärgerte damals besonders durch seine Einseitigkeit, nämlich auf dem rechten Auge blind. Eine Demokratie kann auch durch eine McCarthy-Ära Schaden nehmen. Immateriellen nämlich, in dem man die Freiheit zerstört, die man verteidigt. Ich frage mich jedoch, was so lange dauert, die Verfassungskonformität der AfD zu überprüfen. Bei der Forderung nach einem Kalifat war es in Hamburg ja jetzt auch klar: Ist mit der FDGO nicht vereinbar.

Schulmeister
13 Tage zuvor

Ja, ich weiß, … jeder hat ein Beispiel von jemandem in der AfD, der gar nicht so schlimm ist…

Also ich kenne tatsächlich niemanden. Ich weiß auch beim besten Willen nicht, wie der Spagat zu schaffen sein sollte, einerseits Dienst an diesem Staat und seinen Menschen – damit auch an seiner Ordnung – zu tun, andererseits aber ebendiese Ordnung in ihren Grundfesten zu erschüttern und letztendlich bis zur Unkenntlichkeit zu verändern. In unserem Beruf ist das ja gruselig genug. Ich stelle mir gerade einen Unterricht in Geschichte oder Deutsch von einem AfD Anhänger vor. Mindestens genauso gravierend wird es aber, wenn ich an Polizei und Justiz denke

RainerZufall
12 Tage zuvor
Antwortet  Schulmeister

Zumal die Extreme sich zu nicht unerheblichen Anteilen in der Parteispitze wiederfinden.
Die KollegInnen sind nur in einer Partei, welche (nachweislich) rechtsextremes Personal und deren Positionen als Repräsentanten wählen, aber teilen ebendiese Einstellungen nicht?

Ich habe bereits beide Hände voll zu tun mit der KollegIn, die „zusätzlich“ alternative Nachrichten konsumiert, weil die Öffentlichen „nicht die ganze Wahrheit sagen“.
Lieber Staat, bitte übernehmen -___-

Autobahnabfahrt
12 Tage zuvor
Antwortet  Schulmeister

Und ich kenne niemanden, der in der AfD ist. Was sagt das nun aus? Dass es hier bei mir keine AfD-Mitglieder gibt?

Hysterican
10 Tage zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Nein, dass die öffentliche Stimmung offensichtlich und dankenswerterweise noch nicht so ist, dass man die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Gruppierung (noch) nicht zuzugeben bereit ist, weil die daraus erwachsenden (sozialen) Nachteile zu groß erscheinen.

Wenn die „Affen futtern Datteln“ aber gesichert und mit wachsender Sympathie in unsere Institutionen einsickern u d die Richtumg vorgeben,dann werden sich viele über die große Zahl der Idioten wundern, die den höcke’schen und krah’schen Potenzpimmel in rot auf blauem Grund plötzlich am Revers tragen.

DienstnachVorschrift
12 Tage zuvor
Antwortet  Schulmeister

Unterricht in Deutsch und Geschichte von AFD-Anhängern gibt es schon heute. Dass es da großartige Beschwerden von Schüler- oder Elternseite gibt, wäre mir neu. An meiner Schule gibt es natürlich auch Lehrkräfte mit radikalen Ansichten, aber 1. müssten diese Ansichten auch Einfluss auf den Unterricht haben, und 2. müsste man das denjenigen auch nachweisen. Es ist jetzt nicht so, dass die Leute den Holocaust leugnen. Gibt doch auch Lehrkräfte, die nur Filme zeigen und auch da gibt es kaum Konsequenzen. Also ich kann mir nur vorstellen, wenn eine Lehrkraft wiederholt und massiv rechtsextreme Ansichten im Unterricht äußert und es massive Beschwerden gibt, dass es zu Konsequenzen wie ein Disziplinarverfahren etc. führen kann. Das sind aber doch wirklich absolute Ausnahmen.

Unfassbar
12 Tage zuvor

Sogar bei Björn Höcke ist das nicht passiert. Allerdings wird der nach seiner politischen Karriere auch nie wieder vor einer Klasse als Lehrer stehen, weil man das keiner Schule zumuten kann.

Unfassbar
11 Tage zuvor
Antwortet  Redaktion

Das ist mir bewusst. Vor seiner Zeit als Abgeordneter werden seine politischen Ansichten nicht deutlich anders als heute gewesen sein und trotzdem wurde er auf Lebenszeit verbeamtet und hatte kein Disziplinarverfahren gegen sich (falls doch, hätten wir davon erfahren).

Besseranonym
11 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Sie hätten nicht davon erfahren – außer auf unerlaubtem Buschtrommelweg.
Der AfD- Tierpark beherbergt einige seltene ( geschützte ? ) Wesen, die Immunität und Indemnität genießen.
Man könnte fast meinen, dass dies Taktik wäre 😉

Unfassbar
10 Tage zuvor
Antwortet  Besseranonym

Glaube ich nicht. Björn Höcke und seine Vergangenheit wird von diversen Journalisten schon intensiv durchleuchtet worden sein.

Besseranonym
10 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

1- Jugendsünden, wie er vormals als aufrechter Demokrat beteuerte
2- Auch Einstellende haben politische Präferenzen…

……läuft so nicht schlecht…………
für die AfD

DerDip
11 Tage zuvor
Antwortet  Schulmeister

Meine Erwartung an Lehrer ist: Private Ansichten haben im Unterricht nichts zu suchen. Geschichtsunterricht soll auf Fakten basieren.

Offenbar gehen Sie aber davon aus, dass ein Lehrer, der bei den Grünen ist, den Geschichtsunterricht anders gestaltet als ein Lehrer, der bei den Freien Wählern ist. Ist das so? Wenn ja, dann läuft da grundsätzlich etwas schief.

Unfassbar
10 Tage zuvor
Antwortet  DerDip

Jeder Lehrer unterrichtet Themen unterschiedlich, nennt sich pädagogische Freiheit. Solange der Unterricht lehrplankonform ist und nicht gegen geltendes Recht verstößt, ist dagegen auch nichts einzuwenden.

447
7 Tage zuvor
Antwortet  DerDip

Weiß doch wirklicher jeder, dass es so ist – ich löse das Problem Drohnenstyle:
Seit meiner Umstellung auf öko-freundliche Akkuschonung ist das Schulbuch und (institutionell empfohlene, kreuzbrave) Youtube-Videos bzw. Verlagsmaterialien mut vielen klangvollen Prof-Namen in der Einlage die Grundlage.

Spart Energie, Zeit und Nerven, SuS wissen auch immer was erwartet wird (CO2 böse, die Lösung ist ein Kompromiss, höre auf „die Wissenschaft“) und alles schnurrt sauber runter – läuft bei mir.

Autobahnabfahrt
12 Tage zuvor

Es würde doch aber nur dazu führen, dass jemand seine Sympathie und vor allem seine Mitgliedschaft geheimhält. Das Gedankengut ist damit aber nicht weg. Mir ist lieber, man weiß, wen man vor sich hat. Etwas anderes sind natürlich bekannte maßgebliche rechtswidrige Handlungen (andere mögen definieren, was darunter zu verstehen ist).

Es ist wie mit der Reichskriegsflagge, die verboten wurde. Nun sehen wir sie nicht mehr oder kaum noch, aber ihre Träger sind immer noch da und haben ihre Haltungen nicht geändert, aber wir erkennen sie schlechter.

Ist das Problem damit gelöst?

RainerZufall
12 Tage zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Die Gedanken sind frei.
Es ist nicht strafbar, extremistische Gedanken zu haben, HANDLUNGEN können aber verboten werden.
Wer sich warumauchimmer die Scharia wünscht, kann dies gerne tun. Die öffentliche Demonstration für eine Scharia kann (und sollte meiner Meinung nach) verboten sein

Kolumbus
11 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Das klingt nach Augen zu und durch.

RainerZufall
11 Tage zuvor
Antwortet  Kolumbus

Nicht wirklich, aber die Personen müssen sich halt vorher strafbar machen.
Ich habe null Verständnis für die Einstellung mancher KollegIn/ FreundIn zum Impfen, werde ihr aber nicht hinterherspionieren.

Bei mir an der Schule sehe ich bei Schulleitung und Kollegium die Verantwortung, sich ggf. zu kümmern, Generalverdacht bringt nichts.
Auf der anderen Seite sollten sich KollegInnen ggf. nicht wundern, wenn Sie in extremistischen Bewegungen mitwirken. Egal ob AfD, Kalifantasten oder Politikerinnen mit ruhender Mitgliedschaft in der stalinistischen Partei

447
7 Tage zuvor
Antwortet  RainerZufall

Mag am Bundesland liegen, aber bei „uns“ AfD-Mitglieder … klingt wie vom anderen Stern.

Wie tatsächlich rechtsextreme Lehrer bei uns arbeiten sollten (oder vor allem WIESO, sie würden ja quasi ihr Feindbild ausbilden?) – ist mir schleierhaft.

Bei uns hüpfen nur (ganz klischeehaft) noch ein paar Alt- und Neu-Linksextremisten und hardcore-Grüne rum…aber halt altersmilde und/oder im Prozess der „Kaltpress-Umformung durch Praxis“ bei den Jungen.

Ich halte mich da sauber raus – dieses und letztes Jahr bemerke ich nur (mit schwer unterdrücktem Amüsement), wie ***ausgerechnet die*** auf einmal nach „Jogginghosenverbot“ und „Disziplin“ auf den LKs schreien…was ich echt witzig finde, da die sonst wirklich jede (klischeehafte) Mainstreammode mitmachen, um gute Gesinnung zu zeigen.

Sehr positiv muss man aber anmerken, dass die (noch) tendenziell eher die krassen Zeitverschwender-Kugeln der SL mit Engagement abfangen – von daher passt das schon. Da will ich auch nicht meckern.

Unfassbar
10 Tage zuvor
Antwortet  Kolumbus

Passt zur Schulpolitik während der Pandemie…

Hysterican
10 Tage zuvor
Antwortet  Autobahnabfahrt

Dann sollten sie mal beim public viewing von bekloppten Fußballspielen in der sächsischen Schweiz teilnehmen … Vielen Dank. …. hatte ich vor einigen Jahren bei einer EM (Gelegenheit bietet sich für Mutige im Sommer) …. wer da beim Absingen der Nationalhymne nicht aufgestanden ist wurde bereits optisch angezählt … wer dann nicht entsprechend deutschnational auf Spielaktiinen auf dem Rasen reagierte traute sich im weiteren Verlauf nicht mehr allein auf’s Klo.
Die Reichskriegsflagge lag auf allen Tischen … die Polizei fuhr regelmäßig auf der angrenzenden Landstraße vorbei … selbst auf meinen telefonischen Hinweis kamen die aber nicht heran, um dem Spuk ein Ende zu bereiten.

Selbnitz … ein schöner Ort ….. nicht umsonst der Hort für Trockenblumen …. und ewigGestrige