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Hessen: Einen Schritt weiter auf dem Weg zum islamischen Religionsunterricht

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WIESBADEN (Mit Leserkommentar). Der Weg zum islamischen Religionsunterricht an Hessens Schulen ist ein Marathonlauf. Das sagt zumindest Integrationsminister Hahn. Jetzt ist dieser, um im Bild zu bleiben, einen Schritt weiter. Denn ein Gutachten stützt die Bemühungen der Regierung und gibt grünes Licht.

Die heilige Schrift des Islam: Der Koran; Foto: Suzanne Chapman / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn und Kultusministerin Nicola Beer (beide FDP) erklärten, die islamwissenschaftlichen und kirchenstaatsrechtliche Gutachten, die das Land in Auftrag gegeben habe, seien positiv ausgefallen. Als Partner für den Unterricht kämen sowohl die Ahmadiyya-Gemeinde als auch die türkische Ditib infrage, beide seien Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes. Das Kultusministerium will die Gutachten prüfen und dann über die Einführung des islamischen Religionsunterrichts entscheiden. Dieser sollte dann im Schuljahr 2013/14 beginnen.

Die beiden Religionsgemeinschaften seien auf Dauer angelegt, sagte der Staatskirchenrechtler Gerhard Robbers von der Universität Trier über sein Gutachten. Ditib sei zwar ein eingetragener Verein, der grundsätzlich vom türkischen Staat unterstützt werde. Der Landesverband Hessen habe aber für die Organisation des Unterrichts eine Form gefunden, die die Unabhängigkeit von der Türkei gewährleiste. Die Ahmadiyya-Gemeinde werde nicht von ausländischen Regierungen beeinflusst. Die Schulbehörde müsse den islamischen Religionsunterricht beider Gruppen aber als Aufsicht intensiv begleiten.

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Hessen sei nach den Gutachten “einen Schritt weiter, aber noch nicht am Punkt der Genehmigung”, sagte Ministerin Beer. Der islamische Religionsunterricht solle zunächst an 25 Grundschulen in der ersten Klasse beginnen. Lehrer muslimischen Glaubens aus dem hessischen Schuldienst haben sich für den Unterricht beworben, wie es weiter hieß. Sie sollten weitergebildet werden.

Lehrern muss der Unterricht sowohl von der Schulaufsicht als auch von der Religionsgemeinschaft genehmigt werden, die den Unterricht trägt. “Sie bekommen praktisch zwei Prüfstempel”, sagte Beer. Die Ministerin schloss nicht aus, dass die Ahmadiyya-Gemeinde und Ditib auch parallel als Partner des Kultusministeriums für den Religionsunterricht anerkannt werden könnten. dpa

(03.07.2012)

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