BERLIN. Das Betreuungsgeldgesetz hat im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer scheiterten mangels Mehrheit in der Länderkammer mit ihrer Forderung, das umstrittene Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erneut zu verhandeln. Das Gesetz wird jetzt zum 1. August 2013 in Kraft treten.
Eltern, die ab diesem Zeitpunkt für ihre zwei- und dreijährigen Kinder keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, erhalten dann ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, später 150 Euro. SPD und Grüne haben Verfassungsklage gegen das Gesetz angekündigt.
Nordrhein-Westfalen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sagte, das Betreuungsgeld ziele in die völlig falsche Richtung. Statt genügend Kita-Plätze zu schaffen und den Eltern damit «echte Wahlfreiheit» zu ermöglichen, werde so ein überkommenes Frauen- und Familienbild zementiert. Dagegen bezeichnete Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) das Betreuungsgeld als wichtigen Bestandteil der Familienpolitik. Eltern sollten selbst entscheiden, ob ihr Kind besser in einer Kita oder zu Hause aufgehoben sei. dpa
(14.12.2012)
Zum Bericht: “Das Betreuungsgeld kommt – wie viel, für wen, ab wann”
