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Urteil: Hauptschullehrerin an Realschule bekommt nicht mehr Geld

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KOBLENZ. Sie ist Grund- und Hauptschullehrerin, unterrichtet aber größtenteils an einer Realschule plus. Dafür wollte eine Westerwälder Lehrerin mehr Geld bekommen. Vor Gericht scheiterte sie nun, was Kritik von Gewerkschaftsseite auslöste.

Eine kürzere Studiendauer rechtfertigt nach Ansicht der Richter ein geringeres Gehalt – trotz gleicher Arbeit. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Eine an einer Realschule plus unterrichtende Hauptschullehrerin hat keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: 6 K 992/12.KO). Ihr stehe nicht automatisch mehr Geld zu, nur weil sie zum Teil Aufgaben von Realschullehrern wahrnehme, urteilten die Richter. Sie könne sich einer Aufstiegsprüfung unterziehen, doch dies habe sie bislang nicht getan. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, dann würde der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz landen.

Die Pädagogin aus Nentershausen im Westerwald, deren Klage unter anderem vom Verband Bildung und Erziehung (VBE) unterstützt worden war, hatte argumentiert, für die gleichen Aufgaben auch das gleiche Geld wie ihre Kollegen an der Schule bekommen zu wollen. Sie wollte entweder von der Besoldungsgruppe A 12 in die nächsthöhere Gruppe A 13 wechseln oder zumindest eine Zulage erhalten.

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Geht der Fall in die nächste Instanz?

Die Richter betonten indes, das Land als Dienstherr könne seine Beamten auch für eine längere Zeit in einer höher bewerteten Funktion beschäftigen, ohne dass daraus ein Anspruch auf ein höheres Amt und eine höhere Besoldungsgruppe erwachse. Die Realschule plus ist eine Schulform in Rheinland-Pfalz, die aus der Zusammenführung von Real- und Hauptschulen hervorgegangen ist.

Der Fall verstoße auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, befanden die Richter. Ein Studium zum Grund- und Hauptschullehrer sei zur Zeit der Ausbildung der Frau auf sechs Semester angelegt und zudem an einer Fachhochschule möglich gewesen. Realschullehrer dagegen hätten acht Semester an einer Universität studieren müssen. Die Lehrbefähigung für eine Realschule plus setze sogar ein Studium von insgesamt neun Semestern voraus. Dies sei eine sachliche Rechtfertigung für die unterschiedliche Besoldung.

Der VBE in Mainz kritisierte die Entscheidung und sprach sich dafür aus, das Urteil von der nächsten Instanz – dem OVG – prüfen zu lassen. Hierfür sagte der Verband der Klägerin weitere Unterstützung zu. «Die Begründung des Gerichts ist sehr formalistisch ausgefallen und nimmt aus unserer Sicht wesentliche Argumente der sozialen Gleichstellung nicht auf», sagte Landeschef Gerhard Bold nach einer Mitteilung. Vielmehr stelle sie auf ein Dienstrecht ab, das die Schulreform des Landes für die Lehrkräfte nicht nachvollziehe. dpa

(23.4.2013)

Zum Bericht: “Musterprozess: Lehrerin will gleiches Gehalt wie die Kollegen”

 

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