LEIPZIG. Eltern haben keinen grundgesetzlichen Anspruch auf die Einführung eines Ethikunterrichts für ihre konfessionslosen Kinder. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch auf die Klage einer dreifachen Mutter hin entschieden. Die 42-Jährige aus Freiburg im Breisgau kündigte nach der Urteilsverkündung an, vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.
Die Klägerin hatte vom Land Baden-Württemberg verlangt, Ethik ab Klasse 1 als Alternative zum Religionsunterricht anzubieten. Ihre Kinder, die keinem christlichen Glauben anhängen, würden sonst benachteiligt. ÄHnlich sehen das auch die Verbände. „Bildungsgerechtigkeit muss in der Grundschule anfangen“, sagt der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, Gerhard Brand. Dazu gehöre auch ein Ethikunterricht für alle Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. Alle Kinder sollten möglichst früh eine optimale Bildung und Erziehung genießen dürfen. Bis heute warten die Grundschulen vergeblich auf den in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen Ethikunterricht.
Grundschüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, bleiben nicht nur ohne alternative Bildungsangebote, sie sind für die Schulen auch eine echte Herausforderung, was die Beaufsichtigung betrifft. Denn auf der einen Seite hat man die verlässliche Grundschule, die verhindert, dass man Schüler in Randstunden vorzeitig nach Hause schicken darf, andererseits stehen den Schulen für „Nicht-Unterricht“ auch keine Lehrerstunden zur Verfügung.
Nicht einmal sinnvolle Stütz- und Förderkursstunden können alternativ für Grundschüler angeboten werden, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen. „Der von Grün-Rot vorgesehene Ethikunterricht ab der ersten Klasse für Kinder, die keinen Religionsunterricht besuchen, ist schlichtweg aus finanziellen Gründen noch nicht umgesetzt worden“, kritisiert VBE-Chef Brand.
Auch GEW-Landeschefin Doro Moritz fordert die zügige Einführung von Ethik-Unterricht an der Grundschule. «Wir brauchen eine Werteerziehung, eine Werteorientierung», sagte sie am Mittwoch dem Südwestrundfunk (SWR). Das Schulgesetz sehe vor, dass die Schüler zur Anerkennung der Werte und Ordnungsvorstellungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erziehen seien. nin mit dpa
