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Lehrermangel immer krasser! GEW beklagt bereits Einschränkung der Teilzeit im ersten Bundesland

MÜNCHEN. Der immer größere Lehrermangel insbesondere an den Grundschulen in Deutschland treibt Blüten. Selten zuvor wurden so viele Seiteneinsteiger für den Schuldienst eingestellt. Berlin zum Beispiel versucht mit einer Werbekampagne, Lehrkräfte aus Österreich in die Bundeshauptstadt zu locken. Hessen und Nordrhein-Westfalen umgarnen pensionierte Lehrkräfte, sich wieder für den Dienst zu melden. Und Bayern bringt jetzt offenbar eine neue Variante ins Spiel: Wie die GEW mitteilt, schränke das Kultusministerium des Freistaats die Möglichkeiten von Teilzeitbeschäftigung für die Lehrkräfte an Grund-, Förder- und Mittelschulen deutlich ein.

Viele Lehrerinnen an Grundschulen arbeiten teilzeit. Foto: Fabio Gismondi / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)

Mit der Reduzierung von Teilzeitmöglichkeiten versuche das von Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) geführte Haus, Löcher zu stopfen und bediene sich dazu restriktiver Maßnahmen, so heißt es in einer Pressemitteilung der Gewerkschaft. „Sogenannte arbeitsmarktpolitische Beurlaubungen werden ganz abschafft. Die sogenannte Antragsteilzeit wird auf ein Minimum von 21 Unterrichtsstunden begrenzt.“ Diese Einschränkungen seien nicht hinnehmbar – zumal es überaus fraglich sei, ob sie tatsächlich dem Lehrermangel entgegenwirkten. Die Attraktivität des Berufs werde jedenfalls so nicht gesteigert. „ Leidtragende sind auf jeden Fall Lehrkräfte, die aus vielfältigen Gründen vorübergehend oder längerfristig mit einem geringeren Stundenmaß arbeiten möchten und dafür auch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen“, so meint die GEW.

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Dabei sei der Lehrermangel  seit langem absehbar gewesen weitgehend selbst verschuldet. „Obwohl die GEW Bayern immer wieder darauf hingewiesen hat, wurden keine Bemühungen unternommen, den Beruf attraktiver zu machen. Dies erfordert verschiedene Maßnahmen, wie etwa die Eingruppierung aller Lehrkräfte in die Besoldungsgruppe A 13, die Reduzierung der Pflichtunterrichtsstunden auf ein bewältigbares Maß und das Unterrichten in Teams. Selbstverständlich würden auch die zeitgemäße Ausstattung der Unterrichtsräume sowie die Versorgung mit aktuellen Lehrmaterialien zu größerer Attraktivität beitragen“, so meint die GEW.

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Sie fordert: die Einschränkungen bei der Teilzeitbeschäftigung sofort zurückzunehmen, die Zahl der Pflichtunterrichtsstunden zu reduzieren, die Besoldungsstufe A 13 als Einstiegsgehalt für alle Lehrkräfte festzulegen und Lehramtsabschlüsse aus anderen Bundesländern einfacher anzuerkennen. Ein Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht nach dem Beamtenrecht nur, wenn der Betroffene mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen betreut. Agentur für Bildungsjournalismus

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