Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat im Streit um Schülerbeförderungskosten die Klage eines Vaters aus Rottenburg abgewiesen. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Der von einer Elterninitiative unterstützte Mann hatte gegen den Landkreis Tübingen in Vertretung des Landes geklagt. Er wollte erreichen, dass der Kreis die vollständigen Schulbeförderungskosten seines Sohnes erstattet, da die bisher nur anteilige Erstattung aus seiner Sicht gegen die Verfassung verstößt. Die Richter wiesen die Klage ab – warum genau, ist allerdings noch nicht bekannt: Die Urteilsbegründung liege derzeit noch nicht vor, sagte ein Gerichtssprecher. Die Elterninitiative geht voraussichtlich in Berufung. Die nächste Instanz ist der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim.
Der Gerichtssprecher sagte, die Kammer habe sich bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag vor allem mit der Frage beschäftigt, ob ein Einzelner aus einem völkerrechtlichen Vertrag subjektive Rechte herleiten könne. Denn die Bundesregierung habe in der Vergangenheit einen Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte abgeschlossen, auf den sich auch der Kläger berufen habe. Ziel dieses völkerrechtlichen Vertrages sei es, Bildung unentgeltlich und für jedermann zugänglich zu machen, sagte der Gerichtssprecher. Der Kläger – ein ehemaliger Chef des Landeselternbeirates – sei der Ansicht, dass auch die Landesverfassung von Baden-Württemberg davon betroffen sei, wenn die Bundesregierung sich zu diesem Ziel verpflichtet habe.
Vassilena Valchanova / flickr (CC BY-NC-SA 2.0)
Die Initiative «Eltern für Elternrechte» hatte mit der Klage eigentlich einen Präzedenzfall schaffen wollen. Demnach belasten die Kosten für Schülerfahrkarten Familien mit bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr. Viele Familien seien durch dieses «verkappte Schulgeld» nicht in der Lage, ihren Kindern den Besuch der Schule zu ermöglichen, die ihren Begabungen entspricht, argumentierte die Initiative im Vorfeld.
Die Elterninitiative wertete es bereits als Erfolg, dass das Gericht sich als zuständig gesehen habe. «Das war nicht zu erwarten – Sigmaringen war immer nur die erste Etappe», sagte Sprecher Stephan Ertle. Je nach – noch ausstehender – Urteilsbegründung könne es sein, dass man zusätzlich den Schulträger, die Stadt Rottenburg, verklagen werde. Denn der Landkreis Tübingen habe in der Verhandlung darauf gepocht, nicht er, sondern die Gemeinde sei zuständig für die Beförderung. «Folgt das Gericht dieser Auffassung, sehen wir uns gezwungen, den Schulträger zu verklagen.»
Das Land stellt nach eigenen Angaben jährliche Zuweisungen für Schülerbeförderung an die Kreise bereit. Im Jahr 2017 waren dies 193,8 Millionen Euro. Laut Ertle kommt das Geld aber nicht vollständig bei den Eltern an und verschwindet in Quersubventionen. In den drei Nachbarbundesländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz können die Schüler während der Vollzeitschulpflicht kostenfrei die Schulbusse nutzen, wie die Initiative betont. dpa
