DÜSSELDORF. Eltern in Nordrhein-Westfalen, die ihr sechsjähriges – in einigen Fällen fünfjähriges – Kind noch nicht für schulreif halten, haben es schwer: Nur wenn ein schulärztliches Gutachten erhebliche gesundheitliche Gründe bescheinigt, ist ein Zurückstellung möglich. Nun will Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) die spätere Einschulung erleichtern. Künftig werden auch von Eltern vorgelegte therapeutische Stellungnahmen bei der Entscheidung berücksichtigt.
Nordrhein-Westfalens Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) will spätere Einschulungen leichter ermöglichen. Eine Entscheidung über eine Zurückstellung sollten die Schulleitung nicht nur auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens treffen, hieß es aus dem Schulministerium. Auch von den Eltern beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen könnten berücksichtigt werden – sofern diese «erhebliche Anhaltspunkte mit einem belegten gesundheitlichem Bezug für eine Zurückstellung» enthalten. Präventive Aspekte könnten ebenfalls einbezogen werden – etwa eine drohende Überbelastung des Kindes. Die «Westdeutsche Zeitung» hatte darüber berichtet.
Nach geltender Rechtslage können schulpflichtige Kinder nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Entscheidungsgrundlage ist ein schulärztliches Gutachten. Gebauer sagte, sie gebe den Grundschulen nun «präzisierende Hinweise» zur Möglichkeit einer Zurückstellung an die Hand. Die aktuelle politische Diskussion und neue Erkenntnisse zur Entwicklung von Kindern seien Anlass für diese Initiative. «Es gibt Kinder, für die kommt der erste Schultag zu früh.»
Jungen und Mädchen, die in NRW zum 30. September sechs Jahre alt sind, gelten als schulpflichtig. Da das Schuljahr aber schon mehrere Wochen vor dem Stichtag beginnt, sind einige Kinder zur Einschulung erst fünf Jahre alt. (dpa)