Home Nachrichten KMK-Beschluss: Lehramtsanwärter sollen durch die Corona-Krise keine Nachteile haben

KMK-Beschluss: Lehramtsanwärter sollen durch die Corona-Krise keine Nachteile haben

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BERLIN. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst, die in diesem Jahr ihre Staatsprüfung ablegen, sollen durch die Corona-Krise keine Nachteile haben. Darauf hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK) nun verständigt. Für den VBE ist das „ein wichtiges Signal“.

„Klarheit geschaffen“: die rheinland-pfälzische Bildungsministerin und KMK-Präsidentin Stefanie Hubig. Foto: Georg Banek / Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz

„Ich freue mich, dass wir uns innerhalb der Ländergemeinschaft auf einen gemeinsamen Beschluss geeinigt haben. Wir haben damit Klarheit für unsere Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Vorbereitungsdienst geschaffen“, sagt die KMK-Präsidentin und rheinland-pfälzische Bildungsministerin, Stefanie Hubig.

Gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse

Der Beschluss sieht vor: Sollten im weiteren Verlauf des Schuljahres 2019/2020 unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen von Staatsprüfungen in schulischen Lerngruppen nicht oder nicht im geforderten Mindestumfang möglich sein, stehen andere Prüfungsformate beziehungsweise Prüfungsersatzleistungen der gegenseitigen Anerkennung der Abschlüsse zwischen den Ländern nicht entgegen. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit, für das Ergebnis der Staatsprüfung Vorleistungen aus dem Vorbereitungsdienst stärker als bisher zu berücksichtigen. Die Länder stimmen sich im Rahmen der Kultusministerkonferenz eng über das weitere Vorgehen ab.

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„Es ist richtig und wichtig, dass sich die Bundesländer darauf geeinigt haben, die Abschlüsse gegenseitig anzuerkennen, auch wenn vorgegebene Prüfungsformate eventuell nicht eingehalten werden können“, sagt Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE Nordrhein-Westfalen. „Weiterhin ist es sinnvoll, schon jetzt einen alternativen Prüfungszeitraum vorzubereiten. Die betroffenen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter brauchen größtmögliche Sicherheit in diesen unruhigen Zeiten, um sich in Ruhe auf ihre Prüfungen vorbereiten zu können. Denn es muss es im Sinne aller sein, den aktuell betroffenen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern möglichst ohne allzu große Nachteile, aber auch ohne Qualitätseinbuße, einen gültigen Abschluss zu ermöglichen.“

Behlau betont: „Nach der Krise werden diese Lehrkräfte weiterhin dringend – vielleicht sogar dringender denn je – gebraucht“. News4teachers

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