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Erste Verdachtsfälle im Abitur: ChatGPT soll bei Prüfungen geholfen haben – Schulbehörde ermittelt

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HAMBURG. Mehrere Hamburger Schüler sollen sich bei den schriftlichen Abiturprüfungen heimlich von Künstlicher Intelligenz haben helfen lassen. Wie sie das geschafft haben könnten, ist jedoch unklar. Der Chatbot ChatGPT selbst ist bei solchen Schummeleien nicht erfreut.

Gab’s Unterstützung von oben? Illustration: Shutterstock

Irgendwie schwante wohl Hamburgs Schulbehörde schon länger Ungemach. Bereits Anfang März, also noch vor Beginn der Abiturprüfungen, hatte sie allen Schulen ein siebenseitiges Schreiben geschickt, in dem es ausschließlich um den Nutzen und die Risiken der Künstlichen Intelligenz (KI) im Allgemeinen und um das ChatGPT-Programm im Besonderen geht. Am Mittwoch legte sie dann noch einmal nach und präzisierte ihre Informationen auch mit Blick auf Schummelmöglichkeiten bei den anstehenden mündlichen Abiturprüfungen – und war dennoch zu langsam.

«Der Rechtsabteilung der Schulbehörde sind von Seiten einiger Schulen einzelne Verdachtsfälle gemeldet worden»

Denn wie sich am Freitag herausstellte, könnten mehrere Schüler bei den bereits vom 19. April bis zum 5. Mai terminierten schriftlichen Abiprüfungen mit Künstlicher Intelligenz geschummelt haben. «Der Rechtsabteilung der Schulbehörde sind von Seiten einiger Schulen einzelne Verdachtsfälle gemeldet worden», sagte Schulbehörden-Sprecher Peter Albrecht. Lehrkräften seien beim Korrigieren der Arbeiten Unregelmäßigkeiten aufgefallen, weil Teile der Klausuren mangelhaft, andere wiederum fehlerfrei gewesen seien. Prüfprogramme hätten dann den Einsatz von ChatGPT für möglich gehalten.

Der Chatbot ChatGPT ist die wohl bekannteste Anwendung des amerikanischen Entwicklers OpenAI und ist sei seit November kostenlos verfügbar. Mit Hilfe von KI kann ChatGPT Fragen aus verschiedensten Themenbereichen beantworten oder auch ganze Aufsätze verfassen. Die generierten Beiträge sind dabei teilweise so gut, dass selbst Fachleute Mühe haben sie als Roboter-Texte zu erkennen.

Nach Angaben der Schulbehörde handelt es sich beim ungekennzeichneten Einsatz von KI genauso wie beim widerrechtlichen Einsatz von Smartphones und ähnlichen Geräten in Prüfungen um einen Täuschungsversuch. Ein solcher Fall könne zur Folge haben, dass entweder die Wiederholung eines oder mehrerer Teile der Prüfung angeordnet, einer oder mehrere Teile mit 0 Punkten bewertet oder die Abiturprüfung insgesamt für nicht bestanden erklärt wird.

Ob die Leistungen eigenständig und nur mit Hilfe zugelassener Hilfsmittel und Quellen erbracht wurden, obliege den Mitgliedern des Abitur-Prüfungsausschusses, sagte Albrecht. Dies geschehe in der Regel im Prüfungsgespräch. «Lehrkräfte verfügen in aller Regel über ein ausreichend hohes Maß an Erfahrung und Kompetenz, um zu erkennen, ob Schülerinnen und Schüler Produkte eigenständig oder mit unzulässiger Hilfe angefertigt haben.»

«Letztlich wird es schwer sein, zweifelsfrei ein Plagiat nachzuweisen, falls der Schüler nicht in flagranti erwischt wurde»

In den aktuellen Fällen sehe die Rechtsabteilung der Schulbehörde jedoch keine Möglichkeit, diese sicher nachzuweisen. «Letztlich wird es schwer sein, zweifelsfrei ein Plagiat nachzuweisen, falls der Schüler nicht in flagranti erwischt wurde», sagte Albrecht dem NDR. Werkzeuge zur Überprüfung von KI-generierten Texten würden eben nur angeben, wie wahrscheinlich es sei, dass ein Text mit einer Software erstellt wurde – mehr aber auch nicht. Dem NDR-Bericht zufolge ist mindestens ein Schüler auf frischer Tat ertappt worden. Bei ihm habe die Lehrkraft ein Smartphone gefunden, auf dem ein Programm wie ChatGPT geöffnet gewesen sei. Der Schüler habe den Betrugsversuch eingeräumt.

Stellt sich die Frage: Wie war es überhaupt möglich, dass mutmaßlich ChatGPT zum Einsatz kam? Bei den schriftlichen Abiturprüfungen müssen die Schülerinnen und Schüler all ihre digitalen Geräte ausnahmslos abgeben. «Die Prüfungsaufsicht hat das zu kontrollieren», betonte Albrecht. Aber selbst wenn jemand ein Gerät heimlich genutzt hat, müsste er großes Geschick beweisen. Denn die Antworten von ChatGPT gerade auf Prüfungsfragen sind in der Regel eher länger als kürzer und lassen sich nicht durch einen raschen heimlichen Blick aufs Smartphone erfassen.

«Wir haben bislang noch keine weiteren Informationen dazu», sagte Behördensprecher Albrecht. Allerdings rätsele auch die Behörde, wie die Schummelei unter normalen Umständen möglich gewesen sein soll. Vorstellbar sei nur, dass jemand sehr intelligent ein Zweithandy genutzt habe, ohne dass es aufgefallen sei. Albrecht betonte: «In jedem Fall müssen die Aufsichten ihre Aufgabe sehr ernst nehmen.»

In anderen Bundesländern sind ChatGPT-Schummelversuche bislang nicht bekannt, wie eine Umfrage ergab. Und auch bei der Universität Hamburg (UHH) sind Täuschungsvorwürfe aus den Widerspruchs- und Klageverfahren nicht bekannt. Allerdings gibt es für den Einsatz von KI-Systemen auch noch kein universitätsweites Regelwerk etwa für Seminar- und Abschlussarbeiten, wie die Hochschule einräumte. Eine Sprecherin betonte jedoch: «Statt ein – wahrscheinlich nie erreichbares – Höchstmaß an Kontrolle zu fokussieren, ist es aus Sicht der UHH sinnvoller, mit Studierenden in den Austausch über einen reflektierten Umgang mit der KI zu treten.»

ChatGPT selbst weigert sich, Tipps für Abi-Schummeleien mit KI zu geben. «Cheaten ist unfair und unethisch», antwortete der Chatbot auf eine entsprechende Frage. Es sei auch wichtig zu bedenken, dass die Verwendung von KI-basierten Tools in einer schriftlichen Abiturprüfung gegen die Regeln und Vorschriften der meisten Bildungsinstitutionen und Prüfungsaufsichtsbehörden verstoße. «Es ist besser, ehrlich und fair zu sein und deine Prüfung mit deinem eigenen Wissen zu absolvieren.» Von Markus Klemm, dpa

Wegen ChatGPT und Co: BLLV-Präsidentin fordert neues Leistungssystem – ohne Noten

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26 Kommentare
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DerechteNorden
10 Monate zuvor

Im Prinzip kann man dann ja nur unter Bedingungen schreiben, bei denen das Internet generell nicht verfügbar ist.

Michael
10 Monate zuvor
Antwortet  DerechteNorden

die einfachste Lösung wäre, das lokal und zeitlich begrenzte Stören des Internetempfangs zu legalisieren.

Mika
10 Monate zuvor

Dann helfen wir der Schulbehörde doch mal, das Rätsel zu lösen:
Na klar gibt der Schüler brav ein Handy ab. Dabei handelt es sich um ein älteres Exemplar – den Vorgänger des jetzt genutzten Handys. Das aktuell genutzte Exemplar befindet sich am Körper. Der Schüler sucht mehrfach die Toilette auf (kann ja keiner was dafür, dass bei Aufregung der Magen so verrückt spielt) und kann dort problemlos im Netz surfen. Gerade der Wechsel von mangelhaften und fehlerfreien Passagen in der Prüfungsarbeit spricht für diese Vorgehensweise. Schulen dürfen keine Jammer einsetzen, so dass, solange die Schule nicht im kompletten Funkloch liegt (in HH eher unwahrscheinlich), der Zugriff aufs Internet problemlos möglich ist.

Der Zauberlehrling
10 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Früher gab’s die WC-Gänge auch – zum deponierten oder mitgebrachten Spickzettel.

Einfach mal das Protokoll der Abiturprüfung abgleichen mit der Fehlerfreiheit oder der Genialität der Texte. WC-Gänge werden doch auch in Hamburg aufgeschrieben, oder?

Mika
10 Monate zuvor

Ich vermute mal, dass die Kollegen das auch gemacht haben, sonst hätte es vermutlich keine Meldung an die Schulbehörde gegeben. Das Problem ist: der Betrug muß rechtssicher nachgewiesen werden.

uesdW
10 Monate zuvor
Antwortet  Mika

Würde aber bedeuten, dass der Schüler auf dem Weg von der Toilette zum Prüfungsplatz allahand merken muß. Aber mit der richtigen Funkverbindung zum Mini-inEar-Kopfhörer funktioniert das dann schon.

Ironie an:
Aber sagte vor kurzem nicht die Vorsitzende eines Verbandes, wir müssen der Prozess der Leistungserbringung bewerten und nicht so fest auf das Ergebnis schauen.

Kurz
10 Monate zuvor

„Allerdings rätsele auch die Behörde, wie die Schummelei unter normalen Umständen möglich gewesen sein soll.“

Ja, das ist für die realitätsferne Politik sicher ein Rätsel.

Wir sind doch selber schuld, wenn wir die Problematik mit Toilettengängen und den potentiellen Zweitgeräten (Handy, Wearables) in den Taschen nicht lösen können.

Ureinwohner Nordost
10 Monate zuvor

Dafür gibt es einfache technische Lösungen.
Funkunterdrückung.

Bestens bewährt. Billig und gut.
Man muss nur wollen.

Mika
10 Monate zuvor

Darf man in Schule nicht einsetzen. Auch im Osten nicht .

Realist
10 Monate zuvor

Und wieder zeigt eine Behörde ihre völlige Inkompetenz:

„Ob die Leistungen eigenständig und nur mit Hilfe zugelassener Hilfsmittel und Quellen erbracht wurden, obliege den Mitgliedern des Abitur-Prüfungsausschusses, sagte Albrecht.  Dies geschehe in der Regel im Prüfungsgespräch.“

Beim schriftlichen Abitur gibt es kein „Prüfungsgespräch“, deshalb heißt es ja auch „schriftliches“ Abitur. Und die mündliche Prüfung hat nichts mit der schriftlichen Prüfung zu tun, auch nicht bewertungstechnisch.

Bei den schriftlichen Abiturprüfungen müssen die Schülerinnen und Schüler all ihre digitalen Geräte ausnahmslos abgeben. «Die Prüfungsaufsicht hat das zu kontrollieren»“

Ja, das machen Sie. Freiwillig. Ob sie wirklich alle Geräte abgeben, kann eine aufsichtführende Lehrkraft nicht feststellen. Diese hat weder das Recht auf eine „Leibesvisitation“ noch auf eine „Taschenkontrolle“. Das darf nur die Polizei. Soll man die bei Verdacht dann rufen?

„Vorstellbar sei nur, dass jemand sehr intelligent ein Zweithandy genutzt habe, ohne dass es aufgefallen sei. Albrecht betonte: «In jedem Fall müssen die Aufsichten ihre Aufgabe sehr ernst nehmen.»“

Alleine schon die implizite Unterstellung, dass die Aufsichten ihre Aufgabe nicht ernst genommen hätten, schlägt dem Fass wieder den Boden aus. Solche Missachtung von unterstelltem Personal gibt es wohl wirklich nur im Schuldienst. In jedem anderen Beruf werden die Mitarbeitenden in der Öffentlichkeit in der Regel erst einmal durch den Arbeitgeber in Schutz genommen und es wird nicht mit Unterstellungen gearbetet.

Und wieder zeigt eine vorgesetzte Behörde, dass deren wichtigsten Ziel es ist, Verantwortung nach unten wegzudelgieren und sich selber schadlos zu halten.

Gen Z: „Lehramt? Ich bin doch nicht blöd!“

Rotstiftprofi
10 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Lieber Realist, dann lies dir hier mal durch, was man im niedersächsischen Kultusministerium meint, als Lehrer beim schriftlichen Abi tun zu dürfen – Stichwort Taschenkontrolle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/ChatGPT-im-Abitur-Wie-vorbereitet-sind-Lehrer-in-Niedersachsen,chatgpt170.html

Mika
10 Monate zuvor
Antwortet  Rotstiftprofi

Die sind doch weitab jeglicher Realität! Ich darf die Taschen meiner SuS nicht kontrollieren! Ich kann sie bitten, diese zu leeren, mehr aber auch nicht. Und schon garnicht darf ich überprüfen, ob sie irgendwelche wearables am Körper tragen, wenn diese nicht sichtbar sind. Die im Artikel zitierte Schulleiterin glänzt durch maßlose Selbstüberschätzung, wenn sie glaubt (und verkündet), von KI generierte Texte als solche identifizieren zu können. Einmal mit Profis arbeiten…

Riesenzwerg
9 Monate zuvor
Antwortet  Realist

Ja. Es wird wirklich a l l e s getan, damit wir uns verar…en lassen müssen.

Beli
10 Monate zuvor

Mir fällt gerade auf, dass im Text durchgehend von „Schummelei“ und „schummeln“ gesprochen wird. Vielleicht ist es Korinthenkackerei, aber warum wird es nicht „Betrug“, „Täuschungsversuch“ o.ä. genannt, was es nämlich ist. Eine Schummelei ist eine kleine, im Grunde zu entschuldigende Unaufrichtigkeit … beim Abitur vorsätzlich zu betrügen (ohne Vorsatz ist der Einsatz von KI in dem Zusammenhang m. E. nicht möglich) gehört in eine ganz andere Kategorie!

Nick
10 Monate zuvor

Hier ist wirklich von Gymnasiasten(!) die Rede? Das sind doch die Besten der Besten, wenn man einigen Foristen Glauben schenken darf. Wow! Im aktuellen Schuljahr verliefen die Abi-Prüfungen noch unter den vereinfachten Bedingungen! Wie hoch wird da wohl die Dunkelziffer sein?

Last edited 10 Monate zuvor by Nick
Der Zauberlehrling
10 Monate zuvor

Die ich rief, die Geister
werd ich nun nicht los.

Das Mitführen eines Handys erfüllt schon den Tatbestand der Täuschung.

Manche haben zwei dabei. Eines zum Abgeben, eines zum Betrügen.

Vielleicht hat ja die Aufsicht gepennt.

In 8 Wochen Ex-Lehrkraft
10 Monate zuvor

Seit Jahren hat ein Großteil der Schüler:innen ein abgelegtes Handy dabei, um es abzugeben, wenn sie im Schulalltag damit erwischt werden. (Genau genommen dürfen wir das Handy nur einsammeln, wenn die Eltern dem vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.)
Neuerdings haben die meisten ihre (digitale) Fahrkarte auf dem Handy, bei denen sammelt man gar nichts mehr ein oder zahlt ihnen die Fahrt nach Hause.
Und Gefahr zu laufen, ein angeblich von der Lehrkraft beschädigtes Gerät ersetzen zu müssen, passiert einem auch nur 1x im Berufsleben.

Willkommen in der Realität!

Aber natürlich sind wir Lehrkräfte wieder diejenigen, die bei der Aufsicht nicht genug aufgepasst haben. Das wird dann gleich rausgeblasen. Wie war das noch mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn?

Realist
10 Monate zuvor

„Wie war das noch mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn?“

Die letzten dreieinhalb Jahre im Dauerschlaf verbracht?

Ça me fatigue
10 Monate zuvor

Im Prinzip gäbe es ein technische Lösung: Störsender, die nur in einem begrenzten Radius wirken. Aber die sind in Deutschland verboten. Vielleicht erteilt die Bundesnetzagentur ja eine Sondergenehmigung für Schulen?

Das Verhindern der Onlinesuche ist allerdings ein Teil zur Lösung des Problems. Handys haben heute viel Speicherplatz. Da kann man ganze Bibliotheken mit dem geforderten Stoff unterbringen und digital durchsuchen … ganz ohne ChatGPT und Netzzugang.

Es müssten also alle Prüflinge, wie am Flughafen, durch einen Scanner laufen und alles abgeben, was anschlägt. Aber das ist völlig unrealistisch.

Prüfungen nur noch als Kolloquium, das wäre überschaubar aber es hängt viel stärker von der Prüfungskommission ab. Außerdem bräuchte man viel mehr verschiedene Prüfungsfragen … also auch unrealistisch.

Daher: Problem unlösbar

Die allgemeine Hochschulreife muss von den Unis vor Studienbeginn geprüft werden. Damit verlagert man das Problem. Die Probanten sind jedoch älter (und reifer?), es ist ein unbekanntes Umfeld, das Fälschen kann nicht so gut vorbereitet werden.

1234
10 Monate zuvor
Antwortet  Ça me fatigue

Wieso ist es unrealistisch, dass SuS vor Beginn einer Prüfung mit einem Metalldetektor untersucht werden? In vielen Schulen in Amerila mittlerweile Alltag (wenn auch aus anderen Gründen…). Für die Abiprüfungen könnte man zumindest diesen Aufwand betreiben. Ich finde Ihren Vorschlag wirklich anders als Störsender super. Dazu müsste die obere Etage Geld investieren, aber dazu hat man auch keinen Bock. Also lieber weiter auf die dummen Lehrer draufhauen, die ja wieder an allem Schuld sind.

kritischer_hase
10 Monate zuvor

Handy ist doch gar nicht notwendig.
Smartwatch mit Kamera reicht.
Foto von den Fragen per WhatsApp an einen Kumpel schicken. Der gibt die Fragen bei ChatGPT ein und schickt die Antwort per 1xöffnen Nachricht auf WhatsApp zurück.
Auf der dunkel eingestellten Smartwatch kann man dann easy durch den Text scrollen und abschreiben.
Kommt ein Lehrer wird die Nachricht einfach weggewischt und ist dann nicht mehr existent.
Erneute Anfrage an den Kumpel und die Nachricht kommt ein 2. Mal.
Wird ein Jammer eingesetzt (was ja nicht legal ist) wirds auf dem Weg zur Toilette geschickt und beim 2. Gang empfangen.

Ça me fatigue
10 Monate zuvor
Antwortet  kritischer_hase

Muss die Smartwatch nicht abgegeben werden?

Tim Bullerbü
10 Monate zuvor
Antwortet  Ça me fatigue

Dazu müssten Lehrkräfte sie erst mal als solche erkennen…

uesdW
10 Monate zuvor
Antwortet  kritischer_hase

Also ab mit den Prüflingen in den Kamaraüberwachten Prüfungsraum. Die ganze Prüfung mit mehreren hochauflösbaren Kamera überwachen lassen, die KI wertet das Ganze aus (auch ob die Lehrkraft ordnungsgemäß die Aufsicht geführt hat) und gibt die Meldungen zurück.
Parallel findet einen Direkt-Übertragung in den Keller der Schule statt, an dem mehrere VideoLehrkräfte ständig alles kontrollieren.
VAR Erfahrungen bei Fußball und Bully’s LOL haben es ja schon vorgemacht.
Digitalisierung der anderen Art.
Ironie off

Enjoy your chicken Ted
10 Monate zuvor

An unserer Hamburger Schule gibt es mehrere Verdachtsfälle von SuS, die mutmaßlich in normalen Klausuren mit Zweithandy betrogen haben. Ein Problem bei uns: die WCs werden nicht verschlossen oder gar kontrolliert. Fluraufsichten haben wir teils beim Abi nicht mal (Personalmangel). Leibesvisitationen sind verboten und Störsender auch. Und nun? Wir können nicht 28 SuS gleichzeitig permanent in den Nacken atmen. Die mutmaßlichen Betrüger mussten allesamt zur mündlichen Nachprüfung antreten, Resultate grottig. Beweist trotzdem keinen Täuschungsversuch.

Riesenzwerg
9 Monate zuvor

Wenn der Einsatz eines Zweithandys bei Abiturienten als „intelligent“ bezeichnet wird, …… wird mir schlecht.

DSS können inzwischen Zweitklässler…

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