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Mehr Geld statt Ruhestand – Bildungsministerium lockt ältere Lehrkräfte mit Bonus

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POTSDAM. Der Lehrkräftemangel setzt die Bundesländer weiter unter Druck. Zum Schuljahresstart fehlten beispielsweise in Brandenburg zuletzt laut Bildungsministerium 500 Lehrerinnen und Lehrer (News4teachers berichtete). Den Personalmangel will das Land zukünftig mithilfe finanzieller Boni eindämmen – und bietet etwa Pädagog:innen vor dem Ruhestand Zulagen von bis zu 900 Euro monatlich.

Bis zu 900 Euro monatlich erwartet Lehrkräfte in Brandenburg ab kommendem Schuljahr, wenn sie länger im Schuldienst verbleiben, statt in den Ruhestand zu wechseln. Foto: Shutterstock/Roman Samborskyi

Das Land Brandenburg will älteren Lehrkräften „attraktive Alternativen zum Ruhestand bieten“, und zahlt ihnen daher künftig finanzielle Zulagen, wenn sie weiter unterrichten. Das Bildungsministerium in Potsdam und der Hauptpersonalrat schlossen dazu am Montag eine Dienstvereinbarung. Damit soll ab dem Schuljahr 2024/2025 angesichts des Lehrkräftemangels mehr Unterricht möglich werden. Lehrkräfte sollen mit Zulagen von bis zu 10.800 Euro jährlich länger gebunden werden. «Die Dienstvereinbarung ist ein zentraler Baustein, mit dem wir den großen Erfahrungsschatz lebensälterer Lehrkräfte wertschätzen und Unterricht in Brandenburg besser absichern wollen. Es kommt auf jede Stunde an», sagte Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) laut Mitteilung des Bildungsministeriums.

Gestaffelte Zulage

Die Dienstvereinbarung richtet sich an alle Lehrkräfte, die geplant haben, vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln, oder die absehbar die Regelaltersgrenze erreichen – und zwar gleichermaßen für verbeamtete wie angestellte Lehrkräfte. Voraussetzung für die Zulagen ist, dass Lehrkräfte ihren jeweiligen Antrag auf Versetzung in den Ruhestand oder ihr angekündigtes Ausscheiden für mindestens ein halbes Schuljahr zurückziehen. Die monatlich zusätzlich ausgezahlte Summe steigt laut Ministerium mit der Zeitspanne, in der eine Lehrkraft länger im Schuldienst verbleibt: 700 Euro für das erste und zweite Schulhalbjahr, 800 Euro für das dritte und vierte Schulhalbjahr sowie 900 Euro ab dem fünften Schulhalbjahr in Vollzeitbeschäftigung. Wer den Wechsel in die reguläre Rente oder Pension hinausschiebt, erhält ab Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzlich 900 Euro monatlich für das weitere Unterrichten.

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Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnete das Vorgehen als eine tragfähige Lösung für die schwierige Personalsituation an den Schulen. «Jede gewonnene Unterrichtsstunde hilft den Schulen», so Günther Fuchs, Vorsitzender der GEW Brandenburg. Zugleich sei es allerdings wichtig, zeitnah weitere Maßnahmen zur Entlastung der Schulen und der Lehrkräfte zu vereinbaren.

Verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten

Über diese Dienstvereinbarung hinaus lockt das Land Brandenburg auch Lehrkräfte, die sich bereits im Ruhestand befinden, in den Schuldienst zurückzukehren, und aktive Pädagog:innen, mehr zu unterrichten. Dabei sollen nach eigenen Angaben verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten helfen: Ab dem 1. August 2024 werden demnach

  • von pensionierten Lehrkräften geleistete Stunden voll bezahlt und nicht auf die Pension angerechnet,
  • freiwillig über die Pflichtstundenzahl hinaus geleistete Zusatzstunden grundsätzlich mit einer Ausgleichszahlung belohnt und
  • Zusatzstunden voll vergütet, ohne als Mehrarbeit angerechnet zu werden.

Die Regelung gilt laut Bildungsministerium zunächst bis zum 31. Dezember 2030. Gleichzeitig habe die Landesregierung zugesichert, die Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte bis zum 30. Juni 2025 nicht zu verändern. News4teachers / mit Material der dpa

Lehrermangel: Bundesland will unterrichtsferne Abordnungen von Lehrkräften einschränken

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Realist
11 Tage zuvor

Pressemittleiluing:

„Das Programm ‚Zurück ins Klassenzimmer‘ hat soviele Pensionäre aus dem Ruhestand zurück in die Schulen gelockt, dass es aus Sicht des Kultusminisertiums bewiesen hat, dass sich auch mit 70 Jahren noch guter Unterricht in heterogenen Klassen machen lässt. ‚Unsere Schulen bieten so gute Arbeitsbedingungen und unsere Lehrkräfte sind selbst noch in hohem Alter so fit, dass wir uns entschieden haben, das Pensionsalter für Lehrkräfte um drei Jahre nach hinten zu verschieben. Keine Lehrkraft muss mehr einen beschwerlichen Antrag stellen, um bis 70 zu unterrichten.“, so ein Pressesprecher des Ministeriums. ‚Wir würden diese Möglichkeit gerne auch anderen Landesbediensteten eröffnen, aber leider sind nicht überall die Arbeitsbedingungen zu vorteilhaft wie in den Schulen“, so der Sprecher weiter.“

Das Waal
11 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Besonders bei dem mauen Gehalt derzeit im Vgl zu anderen Branchen!
Es sind auch 41 Std.!

Teacher Andi
9 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Die öffentliche Meinung hat sich offenbar noch nicht geändert. Aber keiner dieser Schreihälse war je vor einer Klasse gestanden und wird es auch nicht wollen.

Marie
11 Tage zuvor

Nicht einen Tag länger als zwingend notwendig. Da kann man mir zahlen, was man will.

Pro Mille
10 Tage zuvor
Antwortet  Marie

So sehe ich das auch!

Schotti
11 Tage zuvor

Bekommen Angestellte denn den gleichen Betrag oder deutlich mehr? Denn ansonsten bleibt ja nicht viel von dem Zuschlag übrig.

Ich verstehe nicht, warum es nicht einfach einen Zuschlag +50% auf die normalen Bezüge gibt.

Den vollen Betrag gibt es zudem erst im dritten Jahr, dabei sollte man doch über jede Kraft froh sein, die länger dabei bleibt und etwas Druck vom Kessel nimmt. Außerdem wird fast niemand jemals das dritte Jahr erreichen.

So lange, wie die Arbeitszeit nicht gemessen wird, ist dieser Zuschlag eine Mogelpackung. Wer viel korrigiert, verdient auch damit deutlich weniger pro Stunde als sein Kollege.

Mika
10 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Angestellte bekommen in Erfahrungsstufe 6 den gleichen Betrag (brutto) wie Beamte, in ES 5 maximal 500 Euro pro Monat. Nix mit mehr, sondern weniger. Soviel zum Thema gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Meine Kollegen hier sagen unisono (egal ob angestellt oder verbeamtet): keinen Tag länger als ich muss!

anka
11 Tage zuvor

Für NRW gilt bislang, wer nach der Pension/Rente wieder oder weiter unterrichtet, wird als Berufsanfänger eingestuft. Ist ja auch klar, ist billiger.
Wer also z.B. A13.11 war, darf fortan als (ca.) A13.3 weiterarbeiten.
Ein Aufschlag nach brandenburger Art würde diese Lücke (nur) kompensieren.
Mal sehen, was NRW da vorhat.
Aber Hauptsache, die GEW findet es gut. Und der Minister.

Schotti
10 Tage zuvor
Antwortet  anka

Das finde ich jetzt interessant. Bei A13 ist aktuell ja Erfahrungssufe 5 die Einstiegsstufe. Bedeutet, man wäre mit 3 sogar deutlich unterhalb eines Anfängers.

anka
10 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

ca. habe ich geschrieben, weil ich es nicht mehr genau wußte-lange her 🙂
Also muss es heißen: Wer also z.B. A13.11 war, darf fortan als A13.5
weiterarbeiten.

Wutbürger
9 Tage zuvor
Antwortet  Schotti

Das wünscht man sich, dass jemand aufgrund des AGG wegen Altersdiskriminierung klagt.

dickebank
9 Tage zuvor
Antwortet  anka

In NRW ist doch die Weiterbeschäftigung über den Zeitpunkt des gesetzlichen Renten-/Pensionseintrittes für Lehrkräfte geregelt. Lehrkräfte können erst am Ende des Schulhalbjahres, in dem sie die gesetzliche Altersgrenze erreichen, in den Ruhestand gehen. Die Regelung gilt füt beamtete und tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Wer nach dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze als Tarifbeschäftigter weiterarbeitet, hat den Vorteil, dass er für jeden Monat einen Bonus von 0,5% auf seinen Rentenwert erhält. Dazu entfällt der Beitrag in die Arbeitslosenversicherung. Also wer jetzt noch mehr Benefits erwartet, dem ist nicht zu helfen.

anka
9 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Benefits? dass ich nach meiner Erfahrungsstufe bezahlt würde ist doch kein Zusatznutzen. Das halte ich für eine schiere Selbstverständlichkeit.
Die KuMis wollen doch gerade LuL mit Erfahrung haben, die kommt halt in Stufen.
Wer will sich denn in der Rente/Pension auf die Abrechnung schreiben lassen er/sie sei Anfänger?
Was ist denn eigentlch mit den Beförderungsämtern? Ob die dann auch als A13.5 oder EG 13.x eingestuft werden? Das wäre auch mal interessant.

dickebank
8 Tage zuvor
Antwortet  anka

Wie, Ihnen reichen die leuchtenden Kinderaugen nicht? Sie wollen auch noch eine höhere Besoldung für die fehlende Aussicht, den Beruf wechseln zu können?

Augen auf bei der Berufswahl!

PS die Aufgaben, für die Sie das beförderungsamt erhalten haben, können Sie auch einfach unerledigt lassen – respektive dem nicht erfolgten Besoldungsanstieg im Arbeitsumfang angleichen.

Lydia
11 Tage zuvor

Jetzt sollen sie erst einmal eine Arbeitszeiterfassung zulassen. Würde man das rückwirkend prüfen und dann anrechnen, wäre manche/r 50-jährige Lehrernde eh schon 5-7 Jahre älter (gemessen an der geleisteten Arbeit) :-))))))).
Die Sitzgelegenheiten im Kumi etc. sind wohl sehr unbequem. Da kann man es maximal bis 63 aushalten – oder? Abhilfe: Man könnte Sessel mit Aufstehhilfe auch in die Schulen stellen – dort ist es ruhig, also total vorteilhaft fürs Altern am Arbeitsplatz. So könnten die Leute, die so etwas planen, auch bis 70 arbeiten.

Realist
9 Tage zuvor
Antwortet  Lydia

„Die Sitzgelegenheiten im Kumi etc. sind wohl sehr unbequem. Da kann man es maximal bis 63 aushalten – oder?“

Wenn die KI die ersten „Sesselwärmer“ im Ministerium überflüssig macht, bekommen die wohl auch eine halbe Million Euro Abfindung mit 57, man will ja schließlich bei diesen „verantwortungsvollen“ Tätigkeiten nicht hinter der „freien“ Wirtschaft zurückstecken, oder? Irgendein promovierter Schlaumeier wird dann ausrechnen, dass das für den Staat „viel billiger“ ist, insbesondere wenn die so frühpensionierten dann in einem anderen Job dazuverdienen und ein paar Steuereuro extra zahlen…

Aber zur Beruhigung, der Job im Klassenzimmer ist ja so „sicher“ und vor allem bei der Gen Z „so beliebt“, dass da bald die Zwangsverpflichtung bis 70 kommt, einer muss ja schließlich die „Bildungsrepublik Deutschland“ retten. Ist ja für die „Zukunft“ und „die lieben Kleinen können ja nichts dafür“, „leuchtende Kinderaugen“ und so…

Heide Blume
11 Tage zuvor

Tja, meine Schulleitung vor Ort will mich aber möglichst frühzeitig loswerden, weil ich so „altmodischen“ Unterricht halte. Es wird ansonsten mit einer Abordnung gedroht.

Der Zauberlehrling
10 Tage zuvor
Antwortet  Heide Blume

Die Abordnung wird Körper und Geist belasten, so viel ist sicher.

Besser einen altmodischen Lehrer im Unterricht als einen altmodischen Lehrer auf der Terrasse daheim.

Altmodisch muss zwingend schlecht bedeuten. Meinem Empfinden nach ist es eher so, dass altmodisch einfach besser ist.

Besseranonym
10 Tage zuvor
Antwortet  Heide Blume

Heißt das, Sie jagen die SchülerInnen nicht zum Stationenlernen handlungsorientiert schülerzentiert mit 10 Liegestützen pro Station zwecks fitness durchs Klassenzimmer und
wagen es f r o n t a l durchzuziehen, um anschließend gewinnbringend zu üben. Also ne ! 😉
Kommt jetzt drauf an, wie lange Sie an welcher Schulart in welcher Funktion noch haben – und v.a. ob Sie noch wollen….
Eine Wirsindjasofortschrittlich-SL, die bei jeder Neuerung hurra schreit
( Vorzeigeschule) und meint, alles vor den gefühlt >100 Reformen ist umsonst, ist immer schwierig.
Ihnen viel Glück und Erfolg.

PS: Wir sind auch total fortschrittlich
( meinen alle). Wir sind uns aber auch mit SL und ESeLei einig, dass der Lernfortschritt der SuS entscheidend ist, und dafür ist es iO, wenn ich auch frontal ernst oder als Entertainer agiere.

Wutbürger
9 Tage zuvor
Antwortet  Heide Blume

„Alt, aber nicht veraltet“
Arnold Schwarzenegger

Der Zauberlehrling
10 Tage zuvor

„Die Regelung gilt laut Bildungsministerium zunächst bis zum 31. Dezember 2030. Gleichzeitig habe die Landesregierung zugesichert, die Unterrichtsverpflichtung für Lehrkräfte bis zum 30. Juni 2025 nicht zu verändern. News4teachers / mit Material der dpa“

1) Mich wundert, dass ein Kultusministerium bis 2030 vorausdenken kann.

2) Ab dem nächsten Schuljahr gibt es eine Deputatserhöhung. Wer mehr Unterricht hält, gewinnt mehr Erfahrungen dadurch und wird noch besser in seinem Beruf.

Wer die Tür einmal geschlossen hat, sollte sie auch geschlossen halten.

In Baden-Württemberg werden Studienräte im Ruhestand plötzlich als „pädagogische Hilfskräfte“ eingestellt und bezahlt.

"Experte"
10 Tage zuvor

„1) Mich wundert, dass ein Kultusministerium bis 2030 vorausdenken kann.“

Kann es nicht!

Der 31.12.2030 liegt am Ende eines Halbjahres, wobei noch ein bisschen Halbjahr übrig ist.

Ich verstehe das so, dass am 31.12.2030 Schluss ist und alle wertgeschätzten Zurückkehrer nun erneut zurückkehren. Diesmal in den Ruhestand (wer weiß, wie lange?)

Von all meinen Ex-Kollegen geht n i e m a n d Back to school!

Never ever – die haben die Schna.z. gestrichen voll.

Viele sind krank gewesen, haben sich hingeschleppt, Tag fur Tag (j e t z t brauchen sie die jahrzehntelang fehlende Wertschätzung auch nicht mehr!) und fangen mit der Pensionierung/Rente endlich an, gesünder zu werden und wieder was vom Leben zu haben!

Philine
10 Tage zuvor

In der Regel sind Lehrkräfte, die das Renten- oder Pensionsalter erreicht haben, sehr froh darüber und berichten, wie toll der „Ruhestand“ ist – zumal die „erdiente“ Pension sich ja wirklich sehen lassen kann. Wenn aber jemand gerne noch weiterarbeiten will, finde ich das eine akzeptable Lösung – und kenne auch einen Kollegen, der mit über 70 noch begeistert Physik unterrichtet.

mozarella
10 Tage zuvor

Man könnte natürlich auch die Arbeitsbedingungen so gestalten, dass mehr KuK auf Teilzeit eine volle Stelle übernehmen wollen. Also z.B. wenigstens ab und an eine 5-Tage Woche (ja 5!) mit voller Stelle ermöglichen, Lärmschutz in Klassenräumen, damit man nachmittags nicht dieses Pfeifen im Ohr hat, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern (du hast Geburtstag/bist krank/brauchst Hilfe? Tut mir leid, ich hab das Abitur mit unverhandelbaren Terminen auf dem Schreibtisch) und was der Möglichkeiten mehr wären. Sind hier ja schon sattsam beschrieben worden.

Manu
10 Tage zuvor
Antwortet  mozarella

radikal 4 Tage Woche und mehr Flexibilität und Freiheit!!! :O

Walter Hasenbrot
10 Tage zuvor

Die Regelung erscheint mir sehr ungerecht gegneüber den Lehrkräften zu sein, die keine Antrag auf füheren Ruhestand gestellt haben.

Wenn da jemand auf gleiche Bezahlung klagt, wird das sehr teuer für die Landesregierung.

Mika
10 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Gilt für alle ab 63, auch für die, die diesen Antrag nicht gestellt haben.

Kami
10 Tage zuvor
Antwortet  Mika

Sind Sie sich da sicher? Das hat mich nämlich bewegt. Wenn ich z.B. nicht geplant hatte, früher zu gehen, würde ein gleichaltriger Kollege, der den Antrag stellt und wieder zurückzieht, ja sonst deutlich besser bezahlt werden…. Habe die Dienstvereinbarung nicht so genau gelesen, weil ich davon ausgegangen bin, dass ich eh noch zu jung wäre….

Mika
9 Tage zuvor
Antwortet  Kami

Ja, ich habe das entsprechende Schreiben des Ministers erhalten.

dickebank
9 Tage zuvor
Antwortet  Mika

… und, keine Altpapiertonne?

Mika
9 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Elektronisch, und da darfs auch bleiben.

dickebank
8 Tage zuvor
Antwortet  Mika

Spamordner?

Mika
8 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Nö, abgelegt unter: „was zum Amüsieren“

Kamakura2024
9 Tage zuvor
Antwortet  Mika

Hallo Mika,
ich habe die Dienstvereinbarung auch gelesen und interpretiere sie anders als Du. Es ist eher eine Aufforderung den Antrag auf vorzeitigen Übergang in die Pension (ab 63a) zu stellen, damit dann im Gegenzug das Schulamt individuell das Angebot gibt, dass man mit Zuschuss den Antrag wieder zurückziehen kann. Das bedeutet, dass diejenigen, die den Antrag auf vorzeitige Pensionierung nicht stellen, den Zuschuss nicht erhalten. Vielleicht liege ich mit meiner Interpretation falsch, es scheint mir jedoch ziemlich eindeutig zu sein.
Das einfachste wäre sicher ein oder zwei weitere Erfahrungsstufen einzuziehen. Diese wären dann jedoch pensionswirksam. Das ist sicher nicht gewollt.

Kami
8 Tage zuvor
Antwortet  Kamakura2024

So habe ich das nämlich auch gedeutet, es sei denn, Mika meint noch ein anderes Schreiben. Also zügig Antrag stellen, zurückziehen kann man ihn immer noch, je nach persönlicher Situation….

Kamakura2024
9 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Wenn man seine Arbeit sehr gern macht und gesund ist, dann stellt man im Regelfall keinen Antrag auf vorgezogene Pensionierung oder vorgezogenen Renteneintritt. Das ist meine Meinung. Die Möglichkeit nach dem regulären Eintritt in die Pensionierung oder in die Rente unter verbesserten finanziellen Konditionen weiter zu arbeiten, finde ich einen guten Ansatz vom MBJS.

Mika
10 Tage zuvor

Was auch dieser Bildungsminister nicht zu begreifen scheint: es liegt nicht (hauptsächlich) am Geld, es liegt an den Arbeitsbedingungen, denen die Lehrkräfte entfliehen! Und da ist das Angebot von mehr Geld irgendwie nicht zielführend, solange sich nichts an den Arbeitsbedingungen ändert.

Manu
10 Tage zuvor
Antwortet  Mika

Natürlich liegt es auch am Geld :O
Das wurde in den letzten Jahren viel weniger und passt aktuell nicht mehr zur Inflation.
Früher Passat, heute Fiat ???

Hysterican
10 Tage zuvor

„Die Dienstvereinbarung ist ein zentraler Baustein, mit dem wir den großen Erfahrungsschatz lebensälterer Lehrkräfte wertschätzen…“

tja, das mit der Wertschätzung könnte erheblich zu spät kommen … wenn man jahrelang als Fußabtreter für jeden gesellschaftlichen Mißstand missbraucht wurde, dann kann nicht erwartet werden, dass im Falle einer Realisierung, dass man diese Leute doch auch irgendwie noch gebrauchen kann, weil sie – völlig unerwartet – doch wertvolle Arbeit leisten, dann sollte eigentlich klar sein, dass die positive Resonanz darauf i.d.R. ausbleibt.

Wenn ich in 4 Jahren gefragt werde, ob ich weiterhin unter diesen Bedingungen mit einer Gehaltszulage weiterarbeiten möchte, dann kenne ich bereits jetzt die Antwort:

“Nein … und am Arsch die Räuber!“

Besseranonym
10 Tage zuvor
Antwortet  Hysterican

Geschickt ist das trotzdem.
Oton Nichtlehrer: Ich kenne niemanden, der körperlich so fit ist wie ihr ( Lehrer )
Die paar Jahre könnt ihr doch locker noch runterreißen, bekommt doch ordentlich Kohle dafür 🙂

Rainer Zufall
10 Tage zuvor

Freue mich schon auf meinen „Ruhe“-Stand und danach…
Muss dann als Zombie wiederbelebt wohl noch 30 Jahre über den Tod hinaus schaffen -___-

Wolfram B
10 Tage zuvor

Bei Konzernen gibt es Abfindungen und Ruhegehälter ab 57 und hier soll bis 70 geschuftet werden?

Da sollten Mathelehrer ab 55 aufhören und lieber noch 6 Jahre beim Konzern arbeiten.
Da bleibt mehr auf dem Konto!

Realist
10 Tage zuvor
Antwortet  Wolfram B

Bayer zahlt aktuell bis zu einer halben Million Euro Abfindung. Ging vor zwei Monaten durch die Presse. Da muss ein 70-jähriger Pauker lange für unterrichten…

Boomer1: „Gehst zu zum Konzern oder wirst du Lehrer?“
Boomer2: „Ich werde Lehrer, da habe ich einen SICHEREN Job:“
Schulbehörde: „Gratulation. Ihr Job ist so sicher, der reicht locker bis 70.“
Boomer1 an Boomer2: „Schön hier in Mallorca.“

Gen Z: WTF?

Marie
10 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Bei VW ebenso: wer 20 Jahre + dabei war, bekommt 404.700 €, dazu noch mal 50.000 €, wenn man schnell unterschreibt. https://www.manager-magazin.de/unternehmen/autoindustrie/vw-autobauer-bietet-angestellten-fast-eine-halbe-million-euro-abfindung-a-666a1609-1426-45b4-8df4-d06b0f7f6754

Markus
10 Tage zuvor
Antwortet  Wolfram B

Ups, werden hier Äpfel mit Birnen verglichen?
Sind Konzerne die Regel?
Sind Abfindungen die Regel? (Abfindung gibt es, wenn man gekündigt wird. Gekündigt werden ist nicht schön. Wenn man 10000 Jahre bei einem Unternehmen war, dann kann man tatsächlich eine hohe Abfindung bekommen. Aber das ist die Ausnahme in der Ausnahme)
Wo sind Ruhegehälter ab 57 die Regel?
Hier und dort was aufschnappen und verallgemeinern, das ist vermutlich nicht so unbedingt professionell.

Mika
9 Tage zuvor
Antwortet  Markus

Wenn ich mit 57 450.000€ Abfindung bekomme und mir das bis zum Renteneintritt aufteile, sind das 45.000€ pro Jahr fürs Nichtstun. Ich würde das durchaus als Ruhegehalt bezeichnen. Legen Sie im ersten Jahr z.B. 400.000 so an, dass Sie 4% Rendite erhalten, haben Sie bereits nach 12 Monaten 16.000€ mehr. Selbst nach Kapitalertragssteuer, die ja deutlich geringer als die Einkommenssteuer ist, lässt sich damit gut die Rentenlücke schließen. Als Lehrer im Angestelltenverhältnis kann man von solchen Summen nur träumen.

Markus
9 Tage zuvor
Antwortet  Mika

Ich bin voll bei Ihnen. Das ist viel Geld.
Aber es ist Blödsinn, so zu tun als wären diese Abfindungen die Regel. Oder jeder könnt das wählen oder in Anspruch nehmen.

Diese Summen haben eine Historie. Und sind oft begleitet von langwierigen Prozessen und Verhandlungen. Und hängen vom Grundgehalt und der Betriebszugehörigkeit ab.
Und müssen versteuert werden…

Also: bitte nochmal rechnen und die Steuerabzüge berücksichtigen. Dann bleibt noch immer viel Geld, aber wir sollten trotzdem auf dem Boden der Tatsachen bleiben.

Sollten Sie als angestellter Lehrer gekündigt werden, haben Sie unter Umständen auch Anspruch auf eine Abfindung. Abhängig vom Grundgehalt (das ist bei angestelllten Lehrern tatsächlich ein Problem) und der Betriebszugehörigkeit.

Beamte sind da natürlich raus, weil der Verlust des Arveitsplatzes keine Gefahr idt. Zim Glück für die Beamten.

Mika
9 Tage zuvor
Antwortet  Markus

Als Lehrer ist meine Chance auf Abfindung bei Null, da eine arbeitgeberseitige Kündigung nahezu ausgeschlossen ist, jedenfalls eine, bei der eine Abfindung fließen könnte. Mein Grundgehalt ist eigentlich ganz gut mit brutto so um die 6000€. Nur netto sieht’s in Steuerklasse 4 halt traurig aus mit 3200, und das nach 30 Jahren Arbeit.
Nö, die Länder behandeln Lehrer als Leibeigene, ebenso wie Polizisten. Und es zeigt sich, dass immer weniger Menschen sich in den Status des Leibeigenen begeben wollen, weder für mehr Geld noch (was die Länder ja seit Jahren vergeblich tun) für gute Worte.
PS: Mit der Fünftelregelung verteilt sich die Abfindung steuerlich auf 5 Jahre, ist also alles machbar.

Wutbürger
9 Tage zuvor
Antwortet  Markus

Wieso sollte das keine Gefahr sein? Aktuell können Beamte mit einem einfachen Verwaltungsakt aus dem Dienst (mit allen Folgen für die Pension) entfernt werden, einfach so und dann müssen DIESE dann Beweisen, dass die Vorwürfe nicht stimmen (so eine Beweislastumkehr gibt es in keinem anderen Rechtsstaat und keiner anderen Demokratie).
Wer jetzt noch Beamter wird, der muss wirklich dumm sein. Sicher ist da gar nichts und der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Hoffen wir mal, dass es noch sehr lange einen Fachkräftemangel geben wird, denn das ist ein Mittel mit dem man schnell und einfach Kostenfaktoren loswerden kann…

anka
9 Tage zuvor
Antwortet  Markus

Stimme Ihnen zu.
Lehrer werden gesucht und die Konzerne wollen Leute loswerden.
Das ist nicht vergleichbar. Hier Rechnungen aufzumachen ist barer Unsinn.

dickebank
8 Tage zuvor
Antwortet  anka

Die Wirkmechanismen sind aber im Prinzip die gleichen.

Wenn ich Mitarbeitende geräuschlos los werden will, muss ich Geld in die Hand nehmen.
Wenn ich dringend benötigtes Personal akquirieren will, muss ich Geld in die Hand nehmen.

Marhat
9 Tage zuvor

Prima Tauschgeschäft: Papier gegen Gesundheit!

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