Home Recht Volljährige Schüler dürfen Cannabis in Schulen mitbringen – aber nicht rauchen

Volljährige Schüler dürfen Cannabis in Schulen mitbringen – aber nicht rauchen

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WIESBADEN. Cannabis in Brotboxen ist für mindestens 18-jährige Schülerinnen und Schüler im Unterricht nicht mehr verboten. Anders sieht es mit dem Konsum aus. Hessens Kultusminister ist damit nicht glücklich.

Das Kraut des Anstoßes: Marihuana. Foto: Shutterstock

Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen nun bis zu 25 Gramm Cannabis in ihren Taschen und Rucksäcken in die Schule mitbringen. Ihnen drohen keine Strafen. Der Konsum jedoch bleibt in Schulen und im Umkreis von 100 Metern verboten. Wie das Kultusministerium in Wiesbaden am Freitag erklärte, ergibt sich dies für Hessens Schulen aus dem neuen Cannabisgesetz, das am 1. April bundesweit in Kraft getreten ist. Das gelte auch für Lehrerinnen und Lehrer. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.

Manche Schulen oder Schulträger wie Kommunen oder kirchliche Einrichtungen in Hessen haben allerdings laut Ministerium über eine eigene Hausordnung auch das Mitbringen von Drogen etwa in Taschen untersagt. In diesen Fällen könnten in Schulen etwa Cannabis und Alkohol sichergestellt und später den Eltern ausgehändigt werden. Minderjährige Schülerinnen und Schüler dürfen generell in keine Schule Cannabis mitbringen.

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Kultusminister Armin Schwarz hatte sich am Donnerstag im Schulausschuss des Landtags in Wiesbaden ausführlich zu dem Thema geäußert, wie ein Ministeriumssprecher mitteilte. Dabei habe der Christdemokrat seine Ablehnung der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis bekräftigt und die konsequente Ahndung von Verstößen gegen das neue Gesetz angekündigt.

Schon vor dessen Verabschiedung im Bundestag hatte Schwarz vor erheblichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gewarnt: «Ich befürchte eine neue Drogenwelle auf unsere Schulen zukommen.» Lehrerinnen und Lehrer sollten noch intensiver beim Umgang mit Drogenproblemen unterstützt werden. Das Kultusministerium verwies auch auf Untersuchungen, wonach Cannabiskonsum gerade bei jüngeren Menschen noch bis zum Alter von 25 Jahren Depressionen und Psychosen verursachen könne. News4teachers / mit Material der dpa

Cannabis-Freigabe: „Die Legalisierung wird die Probleme an den Schulen noch verschärfen“

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9 Kommentare
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RainerZufall
10 Tage zuvor

Eine Herausforderung wird es, keine Frage. Aber ich denke doch, Hessen kam doch auch mit Zigaretten klar, also keinen voreiligen Pessimismus schieben 😉

447
10 Tage zuvor

Hihi, meme-Material:
„Aber nicht rauchen, gelle? 😉 “
„Klaaaaaar Herr Lehrer.“

Walter Hasenbrot
10 Tage zuvor

„In diesen Fällen könnten in Schulen etwa Cannabis und Alkohol sichergestellt und später den Eltern ausgehändigt werden.“

Das Eigentum von erwachsene Schüler:innen muss natürlich den Schüler:innen zurückgegeben werden und nicht den Eltern. Die sind bei volljährigen Schüler:innen schließlich nicht mehr erziehungsberechtigt. Auch eine Beschlagnahmung durch die Schule dürfte rechtlich nicht möglich sein.

Wie sollen Lehrkräfte ohne verbotene Taschenkontrolle überhaupt feststellen, ob Schüler:innen mit Cannabis in die Schule kommen?

Die Regelungen scheinen nicht sehr durchdacht zu sein.

447
10 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Eben.
Ich sage ja: Memematerial.

Realist
9 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

„verbotene Taschenkontrolle“

Ja schon traurig, wenn ein Ministerium geltendes Recht jenseits des Schulrechts nicht kennt.

Bla
9 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Ist wie mit dem Handy (und Zigaretten und Alkohol)… Wer es rausnimmt … Abnehmen.

Wenn sich jemand „einen gönnt“ merkt man das schon, wenn „es in der Hand raucht“.
Ansonsten ist es eben nicht (ersichtlich) da.

„Lehrerinnen und Lehrer sollten noch intensiver beim Umgang mit Drogenproblemen unterstützt werden.“
Kann man allerdings auch falsch verstehen.

Lehrer_x
7 Tage zuvor
Antwortet  Walter Hasenbrot

Da scheint es wieder viel Unwissen zu geben. Solange es in der Hausordnung über die Schulkonferenz beschlossen wurde, gilt das Hausrecht. Dann darf man auch einem Volljährigen etwas abnehmen, soweit ich weiß bis Unterrichtsschluss. Das ist dann nicht seine letzte Stunde, sondern bis zur letzten Stunde, an der an der Schule regulär unterrichtet werden kann. Müsste in den meisten Fällen etwas um die 17 Uhr sein.

Das ist kein politisches Versagen sondern Unwissen an vielen anderen Stellen.

Walter Hasenbrot
7 Tage zuvor
Antwortet  Lehrer_x

Gegenstände dürfen nur weggenommen werden, wenn sie den Unterricht stören. Das ist bei bloßem Mitführen eines Gegenstandes aber nicht der Fall. Deshalb meine rechtlichen Bedenken.

447
6 Tage zuvor
Antwortet  Lehrer_x

Und dann sagt der/die „Nö.“.

Und dann? 😀
Schulrecht = zahnloser Tiger

Ausserhalb von ein paar wenigen Schulen mit Disziplin und Konsequenz passiert dann genau ***goar-neischt***.

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