Home Politik Cannabis-Freigabe: Polizeistreifen kontrollieren laut GdP „permanent“ vor Kitas und Schulen

Cannabis-Freigabe: Polizeistreifen kontrollieren laut GdP „permanent“ vor Kitas und Schulen

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WIESBADEN. Einen Monat nach der Teil-Legalisierung von Cannabis beklagt Hessens Polizeigewerkschaft eine drastische Zunahme an Arbeit rund um Kitas und Schulen – die Polizeigewerkschaft GdP spricht von «permanenten Kontrollfahrten». Das Gesetz sei unausgegoren und überhastet eingeführt worden.

Die Polizei nimmt das Abstandsgebot für Kiffer zu Kitas und Schulen so ernst, dass dafür Dienstpläne geändert werden – sagt jedenfalls die Polizeigewerkschaft. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Seit vier Wochen ist Cannabis für Erwachsene erlaubt. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen sorgt das neue Gesetz für einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand für die Beamtinnen und Beamten. «Wir haben eine massive Zunahme an Kontrollarbeit, weil die Länder einfach nicht vorbereitet waren und auch Hessen nicht vorbereitet ist», sagte der GdP-Landesvorsitzende Jens Mohrherr.

Seit dem 1. April sind in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legal. So ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum seither straffrei. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm. Für Minderjährige und rund um Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern verboten. In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.

Das größte Problem sei die Unausgegorenheit des Gesetzes, das völlig grundlos überhastet eingeführt worden sei, sagte Mohrherr. «Es fehlen Verwaltungsvorschriften. Es fehlen Handlungsanweisungen gerade für die Kommunen. Es fehlen gesetzliche Grundlagen für die Polizei.» So sei etwa nach wie vor nicht geregelt, wie viel Cannabis-Konsum im Straßenverkehr erlaubt ist.

Einen Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke für Alkohol gibt es für den Cannabis-Wirkstoff THC bisher nicht. Er soll noch festgesetzt werden. In der Rechtsprechung hat sich der niedrige Wert von 1 Nanogramm etabliert, der dem bloßen Nachweis des Wirkstoffs entspricht. Eine Kommission des Verkehrsministeriums hatte zuletzt einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm empfohlen. Dann sei «eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend». Dies sei mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar.

Zudem fehlt es laut Mohrherr an Klarheit, wie das Abstandsgebot etwa an Schulen und Kindergärten durchgesetzt werden solle. «Jetzt müssen wir schauen, wie wir damit umgehen, ohne zu wissen, wie wir reagieren sollen.» Die Folge seien permanente Kontrollfahrten. «Die kommen zusätzlich zu den normalen Diensten, die uns ohnehin beschäftigen, noch obendrauf.» Normalerweise hätten die Kolleginnen und Kollegen nach einem langen Tag- und Nachtdienst drei Tage frei. «Jetzt haben sie nach einem freien Tag umgehend am zweiten Tag im Rahmen eines Sondereinsatzes wieder Dienst, um Kontrollen zu machen und das neue Cannabis-Gesetz entsprechend zu begleiten.»

Wie hoch der Mehraufwand konkret ist, lässt sich derzeit nicht beziffern. Die Durchführung und Intensivierung von Kontrollen obliege grundsätzlich den zuständigen Polizeipräsidien, erklärte ein Sprecher des Hessischen Landeskriminalamtes. Einsatzaufwände im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz würden derzeit nicht statistisch erfasst. Aktuell lägen keine Informationen zu besonderen Sachverhalten vor, die im Kontext der Entkriminalisierung von Cannabis stehen. «Derzeit werden Abfrageparameter entwickelt und abgestimmt, die eine künftige Auswertung und Bewertung von Verstößen ermöglichen sollen», hieß es. Ziel sei es, frühzeitig Schwerpunkte zu erkennen und entsprechend zeitnah geeignete und erforderliche polizeiliche Maßnahmen treffen zu können.

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Die Bundesregierung habe ein Gesetz gemacht und die Länder damit alleine gelassen, kritisierte Mohrherr. «Das alles ist unsäglich und völlig unsinnig.» Die hessische Landesregierung müsse jetzt schnell reagieren, forderte er mit Verweis auf Bayern. Der Freistaat war vorgeprescht und setzte bereits einen Katalog mit Bußgeldern in Kraft – zum Beispiel 1000 Euro für Cannabis-Konsum in Gegenwart von Kindern. Zudem verbietet Bayern das Kiffen auf Volksfesten wie dem Oktoberfest und in Biergärten, um den Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes zu begrenzen.

Hessens Innenministerium bekräftigte, das Cannabis-Gesetz möglichst restriktiv umsetzen zu wollen. Ein Bußgeldkatalog sei bereits in Vorbereitung, erklärte eine Sprecherin. Zudem werde die Einrichtung von Cannabis-Verbotszonen geprüft, die beispielsweise für Großveranstaltungen im Land gelten könnten.

Deren Organisatoren stellt die praktische Umsetzung der neuen Regeln zum Kiffen vor Herausforderungen. Denn bei vielen öffentlichen Festen halten sich zumindest tagsüber auch Kinder und Jugendliche auf und das neue Gesetz verbietet den Konsum von Cannabis in unmittelbarer Anwesenheit von Minderjährigen.

Beim diesjährigen Hessentag in Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis) vom 24. Mai bis 2. Juni beispielsweise ist noch offen, wie man mit dieser Situation umgehen wird. Die Veranstalter des Landesfestes, die Stadt Fritzlar und die hessische Staatskanzlei, befänden sich im Austausch mit den zuständigen Behörden, um gemeinsam eine gesetzeskonforme Regelung zu finden, erklärte ein Pressesprecher des Hessentags. Die Frage nach der Umsetzung auf dem Museumsuferfest in Frankfurt vom 23. bis 25. August könne aktuell noch nicht final beantwortet werden, teilte auch eine Sprecherin der veranstaltenden Tourismus und Congress GmbH mit. «Die Entscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit den beteiligten Behörden getroffen.»

Die GdP sieht keine Chance für Kontrollen bei Großveranstaltungen dieser Art. «Das ist schlichtweg nicht zu leisten», sagte der Landesvorsitzende Mohrherr.

Das Innenministerium betont, dass der Konsum von Cannabis vor Minderjährigen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die zur Anzeige gebracht werden und in einer empfindlichen Geldbuße münden könne. Auch fahrlässige Verstöße seien verboten und lösten Bußgeldtatbestände aus, erklärte die Sprecherin. «Wer deshalb nicht sicher ist, dass ein Minderjähriger beim Cannabis-Konsum zuschaut, sollte darauf verzichten. Bei Volksfesten wird man jedenfalls bis zu einer bestimmten Uhrzeit davon ausgehen können, dass Kinder anwesend sind und ein erlaubter Cannabis-Konsum in den allermeisten Fällen ausscheidet.» News4teachers / mit Material der dpa

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Katze
14 Tage zuvor

Ich werde bei Polizeikontrollen vor meinem Gymnasium die Beamten freundlich grüßen und die Exkursion mit dem BIO-Leistungskurs ins Feuchtbiotop zum „Krötenlecken“ nach Kretschmann-Manier ankündigen (anzeigen). Etwaige Grenzwerte für Bufotenin existieren nicht.

Unser Traubenansatz zur experimentellen Ermittlung der Gär-Rate bei der alkoholischen Gärung ist inzwischen im Fachraum völlig ausgegoren und kann verkostet werden.        Die motorisierten SuS werden auf dem Nachhausweg das Abstandsgebot zu etwaigen Polizeikontrollen wohlwollend einhalten und mich sicher bald für einen Lehrkräftepreis vorschlagen.

Sachsen hat ein Cannabis-Brotbüchsen-Eigenbedarfs-Bevorratungs-Verbot für volljährige Schüler im Schulbereich erlassen.                                     Handreichung und Forderungskatalog für Lehrkräfte zur Kontrolle der Einhaltung desselbigen und zu effektiven Sanktionierungsmaßnahmen bei Verstößen folgen sicherlich zeitnah.

 „Das größte Problem sei die Unausgegorenheit des Gesetzes, das völlig grundlos überhastet eingeführt worden sei.“
Wen wundert‘s. Wie viele Gesetze, Reformen und „Anpassungen“ wurden im Bereich Schule und Bildung völlig unausgegoren, überhastet sowie ideologisch bevormundend und schöngefärbt eingeführt?

JoS
13 Tage zuvor

Ich verstehe jetzt nicht so ganz, an welcher Stelle das Gesetz eine bestimmte Frequenz von Kontrollfahrten vorschreibt. Das Problem scheint hier doch eher hausgemacht, weil die Landesregierung einen politischen Konflikt auf dem Rücken der Polizeibeamten austrägt.

RainerZufall
13 Tage zuvor
Antwortet  JoS

Vermehrte Kontrollen werden wohl zu mehr Funden führen…
Was die Regeln zum Verstecken betrifft, ist diese Zusatzarbeit ja hausgemacht. Wie viel Ärger hätte die Polizei, müsste sie Rauchende oder Menschen mit Alkohol zu ähnlichen Bedingungen aus dem Blickfeld von Kindern zu halten…

Realist
13 Tage zuvor

Mal sehen, wann die ersten Innen- und Bildungspolitiker auf die Idee kommen, dass diese Zusatzaufgabe ja die „Eh da“-Fachkräfte übernehmen können. Also die, die nach öffentlicher Wahrnehmung „vormittags recht und nachmittags frei haben“. Wird wie bei den Busaufsichten laufen (Bushaltestelle in Schulnähe? Lehrkräfte müssen Busaufsichten führen!)

Hans Malz
13 Tage zuvor

Komisch, vor der Teillegalisierung haben die Schüler immer vor der Schule im Park gekifft. Da kam nie eine Streife vorbei. Aber da gab es ja auch noch keine Verbotszone…

Dreamghost
12 Tage zuvor

Das Gesetz war eigtl auch dazu gedacht, die Polizist*innen, von der Arbeit mit kleineren Cannabisdelikten zu befreien. Wenn die Polizei jetzt aber (vllt auf Anweisung des Innenministers, Wahlkampf für Konservative) Verstöße FINDEN WILL und über Mehrarbeit klagt (die sie sich selbst machen) hält sich mein Mitleid in Grenzen. Das Gesetz selbst kann nichts dafür.

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