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Disziplinarverfahren: Professor, der sich für Querdenker-Medium engagiert, erhält weniger Geld

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Der Universitätsprofessor Michael Meyen soll wegen seiner Nebentätigkeit für die umstrittene Wochenzeitung «Demokratischer Widerstand» zeitweise eine Kürzung seiner Dienstbezüge um ein Zehntel erhalten. Das besagt eine im Rahmen eines Disziplinarverfahrens erlassene Disziplinarverfügung, teilte ein Sprecher der Landesanwaltschaft Bayern mit.

Die Bezüge werden gekürzt. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Meyen habe noch die Möglichkeit, gegen die Verfügung innerhalb eines Monats zu klagen, hieß es am Freitag von der Landesanwaltschaft. Mehrere Anfragen der Deutschen Presse-Agentur mit der Möglichkeit Stellung zu nehmen, ließ Meyen bisher unbeantwortet.

Meyen lehrt am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung (IfKW) an der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München. Im Frühjahr 2023 war er in die Kritik geraten, weil er mehrfach eine Medienkolumne in der umstrittenen Wochenzeitung veröffentlichte und zwei Ausgaben lang als Mitherausgeber geführt wurde.

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Die im März 2020 gegründete Zeitung «Demokratischer Widerstand» mit Sitz in Berlin war im Umfeld der sogenannten Hygienedemos entstanden. Sie bietet radikalen Pandemie-Leugnern und Verschwörungsideologien eine Plattform. In den Artikeln und auf der Website ist wiederholt etwa von einer «Corona-Lüge», «Fake-Pandemie» und einer «Corona-Diktatur» die Rede.

Wie lange der Professor weniger Geld erhält, teilte die Landesanwaltschaft nicht mit. Laut Bayerischem Disziplinargesetz (BayDG) sei eine Kürzung um höchstens ein Fünftel auf längstens drei Jahre möglich. Im Fall Meyen sei die Dauer im mittleren Rahmen. News4teachers / mit Material der dpa

Wenn die AfD in Münster verliert, wird der Druck auf Staatsbedienstete (also auch Lehrkräfte) mit Parteibuch steigen

 

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Carsten
13 Tage zuvor

Wird auch Zeit, dass das ZDF Thomas Gottschalk wegen dessen Querdenker-Awards die Bezüge kürzt.

Küstenfuchs
12 Tage zuvor
Antwortet  Carsten

Ist Thomas Gottschalk Beamter?

Karl Heinz
13 Tage zuvor

Verstehe ich das richtig:
Ein berufener Prof. wird disziplinarisch abgestraft, weil er seine Meinung gemäß Art. 5 GG kund getan hat??

Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) mahnte: „Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Jetzt wäre also interessant, was Meyen verfassungs-gefährdendes veröffentlich hat.
Darum wird aber offenbar ein großes Geheimnis gemacht.

Merke:
„Mit der freien Meinungsäußerung, die für die akademische Forschung und die demokratische Gesellschaft von grundlegender Bedeutung ist, kommt das Unbehagen, Ansichten ausgesetzt zu sein, die verstörend sein können.“

RainerZufall
12 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Er wird querdenkend der Regierung die Legitimität abgesprochen, gegen Ärzt*innen und Ju… Finanzeliten aufgestachelt, Feindeslisten angelegt o.ä. vollbracht haben. Wer die Muße hat, den „Demokratischen Widerstand“ zu lesen, kann sehr gerne die demokratie- und rechtstaatkonforne Kritik des Mannes einbringen 😉

(Ja, ich las sie nicht, aus bloßer Langeweile heraus entstand das Disziplinarverfahren aber höchstwahrscheinlich auch nicht)

Küstenfuchs
12 Tage zuvor
Antwortet  Karl Heinz

Er ist Beamter und steht als solcher zum Staat in einem besonderen Treueverhältnis, was er missachtet und verletzt hat. Das hat nichts mit Art.5 GG zu tun.

Karl Heinz
11 Tage zuvor
Antwortet  Küstenfuchs

Sie wissen dazu mehr?
Was hat er denn nun getan?

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