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Staatsanwalt fordert Haftstrafe von fast drei Jahren für Erzieherin (plus Berufsverbot)

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WÜRZBURG. Vor den Augen einer Vorgesetzten soll eine Kita-Erzieherin mehreren Kindern Gewalt angetan haben. Beide stehen deshalb vor Gericht.

Das Gericht hat zu urteilen. Foto: Shutterstock

Die Staatsanwaltschaft Würzburg möchte für eine wegen Misshandlung von Kindern angeklagte Erzieherin eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten sowie ein Berufsverbot erzielen. Der Verteidiger der 30-Jährigen plädierte am Montag nach Angaben des Landgerichts Würzburg auf eine Geldstrafe in nicht genannter Höhe, hilfsweise könnte die Frau eine Bewährungsstrafe erhalten. Die Schlussworte wurden zum Schutz der Angeklagten hinter verschlossenen Türen gehalten.

Für die zweite Angeklagte, eine 37-Jährige, forderte der Staatsanwalt unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Die Verteidigung der Frau sprach sich für eine Geldstrafe von maximal 140 Tagessätzen zu je 35 Euro aus. Die frühere Leiterin der betroffenen Kindergartengruppe im Landkreis Würzburg hatte die mutmaßlichen Übergriffe ihrer jüngeren Kollegin erst rund ein Jahr später gemeldet – sie habe Angst gehabt, dass man ihr nicht glauben werde, erklärte sie vor Gericht.

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Die 30-Jährige soll Ende 2021 ein- bis zweijährige Kinder absichtlich gequält haben. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn bestritten, allerdings eingeräumt, sich gegenüber den Mädchen und Jungen in manchen Situationen unangemessen und inakzeptabel verhalten zu haben.

Das Urteil soll am Freitag verkündet werden. News4teachers / mit Material der dpa

Gewalt in der Kita? Erzieherin bestreitet die, spricht aber von „Überforderung“

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A.M.
10 Tage zuvor

„Die frühere Leiterin der betroffenen Kindergartengruppe im Landkreis Würzburg hatte die mutmaßlichen Übergriffe ihrer jüngeren Kollegin erst rund ein Jahr später gemeldet – sie habe Angst gehabt, dass man ihr nicht glauben werde, erklärte sie vor Gericht.“ – Von Erzieherinnen ohne Leitungsstelle habe ich schon wiederholt zu hören bekommen, dass sie Fehlverhalten einer Kollegin bei der Leitung gemeldet haben und ihnen nicht das Ausmaß der genannten Grobheiten gegenüber Kindern geglaubt wurde. Auf Trägerebene wird es nicht viel anders aussehen. Anstelle der ruppigen Kolleginnen gingen letztendlich diejenigen, die deren Verhalten gemeldet hatten.

Selbsverständlich müssen Kindesmisshandlungen in der Kita gemeldet werden. Es als Leitung unterlassen zu haben, ist angesichts der übernommenen Verantwortung besonders schwerwiegend.

Wenn man bedenkt, wie selten ein Berufsverbot gegen ErzieherInnen verhängt wird, kann man gespannt sein, ob das Gericht ein Berufsverbot ausspricht, was (noch) üblicherweise bei ErsttäterInnen nicht verhängt wird. – Nicht mal im Mordfall Greta gab es ein Berufsverbot.

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