Statement des Allgemeinen Schulleitungsverbandes Deutschlands (ASD) zum Inkrafttreten des Gesetzes zur ganztägigen Förderungen von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) mit Beginn des Schuljahres 2026/2027:

Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 wird in allen Grundschulen in Deutschland das Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) in Kraft treten. Aufsteigend von der Klassenstufe 1 haben somit alle Grundschülerinnen und Grundschüler ab dem Schuljahr 2029/2030 das Recht auf eine ganztägige schulische Betreuung und Förderung im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden pro Tag an 5 Tagen der Woche und einer maximalen Schließzeit von 4 Wochen pro Jahr.
Im Rahmen seiner Herbsttagung im November 2024 in Kassel hat sich der Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD) mit dieser neuen Gesetzeslage und deren Auswirkungen auf die Schulleitungen der Grundschulen und der Förderschulen mit Primarstufe auseinandergesetzt.
Auch wenn die ganztägige schulische Betreuung und Förderung in den Grundschulen und den Primarstufen der Förderschulen in allen Bundesländern in unterschiedlicher Ausprägung bereits zum Alltag gehört, wird das GaFöG nachhaltige Auswirkungen auf den Aufgabenbereich der Schulleitungen der betroffenen Schulen entfalten. Während vor allem in den Stadtstaaten die Rahmenbedingungen für die Schulleitungen bereits in vielen Bereichen den Anforderungen einer Ganztagesgrundschule weitgehend Rechnung tragen, ist dies vor allem in den westlichen Flächenländern nur wenig bis überhaupt nicht der Fall, so der Vorsitzende des ASD, Sven Winkler.
Aus diesem Grund hält es der ASD für ein positives Erreichen der mit dem GaFöG angestrebten Ziele für unabdingbar, die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Schulleitungen an den Grundschulen den sich ändernden Anforderungen anzupassen. Deshalb fordert der ASD die Bildungsministerien in den einzelnen Bundesländern dazu auf, diese Anpassungsschritte rechtzeitig in die Wege zu leiten, damit der Schritt in die flächendeckende Umsetzung des GaFöG unter guten Gelingensvoraussetzungen starten kann.
Diese betreffen vor allem folgende Bereiche aus dem Aufgabenbereich der Schulleitungen der Grundschulen und der Primarstufe der Förderschulen:
- eindeutige und rechtzeitige Klärung der Zuständigkeiten zwischen Sozialhilfeträger, kommunalen Schulträgern und Schulen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten (Personal, Finanzen, Aufsicht); dies betrifft insbesondere die Betreuungszeiten in den Ferien
- durch das GaFöG darf entweder kein zusätzlicher Aufgabenbereich für die betroffenen Schulleitungen entstehen oder die Schulleitungen müssen hinsichtlich zusätzlicher Aufgabenbereiche ausreichend mit Leitungszeit ausgestattet werden
- um eine qualitativ wertvolle Betreuung im Ganztagesbereich gewährleisten zu können, benötigen die Schulen multiprofessionelle Teams mit pädagogischem Fachpersonal, wobei die Personalaufsicht eindeutig geklärt sein muss
- der ASD befürwortet die Verankerung der Aufsicht über den Ganztag bei den Schulleitungen, hält es aber in diesem Falle für unabdingbar, die Schulleitungen mit den entsprechenden zeitlichen, fachlichen und sächlichen Ressourcen auszustatten; dazu sollte eine Umsetzung möglichst „in einer Hand“ liegen
- die Schulleitung der Ganztagesschulen müssen im Sinne multiprofessioneller Teams aufgestellt sein (Pädagogische Leitung, Verwaltungsleitung, Gesundheitsfachliche Leitung, Förderpädagogische Leitung, …), wobei alle Teile der Schulleitung mit den erforderlichen Ressourcen (Leitungszeit, Bezahlung, …) auszustatten ist.
„Nur wenn diese Voraussetzungen im Voraus und umfänglich gewährleistet werden, sieht der ASD gute Chancen, den Anforderungen des GaFöG im Hinblick auf eine sinnvolle Förderung und qualitativ hochstehende Betreuung der Kinder im Grundschulalter zu entsprechen,“ fasst Winkler abschließend zusammen und ergänzt, dass in diesem Falle das GaFöG ein wichtiger Baustein bei der Weiterentwicklung der Qualität von Bildung in Deutschland werden könne. ASD
