MAGDEBURG. „Die Lehrkräfte im Sachsen-Anhalt können sich über eine spürbare Entlastung freuen“ – meint das Bildungsministerium von Sachsen-Anhalt und kündigt an: Die Bearbeitung und Auszahlung von Zusatzstunden erfolge ab sofort deutlich schneller als bisher. Was bedeutet das konkret? „Nur rund zwei Monate nach der Meldung durch die Schulen starten bereits die Buchungen.“ Wann sie erledigt sind? Unklar.
Die sogenannte Vorgriffsstunde war für Sachsen-Anhalts Bildungsministerium gleich in mehrfacher Hinsicht ein Debakel: Es verpflichtete Lehrkräfte, ab Ostern 2023 eine zusätzliche Stunde pro Woche zu unterrichten. Die Lehrerinnen und Lehrer sollten sich die zusätzlichen Stunden vergüten lassen oder sie auf einem Arbeitszeitkonto ansparen, um sie ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen. Doch erst haperte es bei der Auszahlung, die immer wieder verschoben wurde (und dann schuljahresweise statt monatlich erfolgen sollte), dann kippte das Bundesarbeitsgericht gleich die gesamte Regelung.
Mittlerweile setzt das Bildungsministerium auf freiwillige Mehrarbeit. Und verspricht, die dann auch pünktlich(er) auszuzahlen, was genau das dann auch heißen mag. „Damit setzen Bildungsministerium und Landesschulamt ein wichtiges Zeichen für eine verlässliche und zeitnahe Vergütung der zusätzlichen Arbeitsleistung von Lehrkräften“, so heißt es in einer Pressemitteilung. „Daneben werden auch die noch ausstehenden Mehrzeiten aus dem vergangenen Schuljahr vollständig erfasst und sukzessive abgearbeitet. Auch die offenen und von den Schulen ordnungsgemäß gemeldeten Vorgriffsstunden, die bislang noch auf eine Bearbeitung warteten, gehen jetzt in die Auszahlung.“
Bildungsminister Jan Riedel (CDU) hob die Bedeutung des schnelleren Verfahrens hervor: „Wir reden nicht nur – wir machen auch. Die Lehrkräfte im Land leisten Herausragendes und es ist unsere Aufgabe, ihre zusätzliche Arbeit fair und zeitnah zu honorieren. Mit den beschleunigten Prozessen setzen wir genau dort an.“ Der Minister dankte laut Pressemitteilung „den zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, die an der Umsetzung beteiligt waren: „Mein Dank gilt allen Kolleginnen und Kollegen in Schulen und Verwaltung, die durch ihren Einsatz diese spürbare Beschleunigung möglich gemacht haben.“
„Damit wird die geleistete Verlässlichkeit der Lehrkräfte besonders anerkannt“
Noch mehr freut sich der Bildungsminister, dass die Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler (und ihn) nicht im Regen stehen lassen. „Nach dem Ende der angeordneten so genannten Vorgriffsstunde durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat sich die freiwillige Zusatzstunde als geeignetes Mittel erwiesen, um die Unterrichtsversorgung zielgenau zu stabilisieren oder sogar zu erhöhen“, verlautete er.
Die Zusatzstunde werde in gleicher Weise vergütet wie die Vorgriffsstunde und biete damit „volle Planungssicherheit“. Zusatzstunden könnten zeitnah und nicht erst nach Ablauf eines Schuljahres ausgezahlt werden. Auch seien bis zu vier Zusatzstunden möglich, sodass Schulen flexibel auf ihre jeweilige Situation reagieren können. Ein weiterer Vorteil laut Ministerium: Die Vergütung der Zusatzstunde erfolgt auch dann, wenn sie krankheitsbedingt nicht erteilt werden konnte. „Damit wird die geleistete Verlässlichkeit der Lehrkräfte besonders anerkannt.“ Was Riedel nicht in der Pressemitteilung erwähnt: Dass genau dies bei der Pflicht-Vorgriffstunde nicht vorgesehen war, war einer der Gründe, warum das Bundesarbeitsgericht die ganze Regelung gekippt hatte. Dafür sind auch noch Nachzahlungen fällig. Wann die kommen? Dazu sagt die Pressemitteilung nichts.
Insgesamt fällt für das Schuljahr 2023/24 eine Nachzahlung zwischen 620.000 und 809.000 Euro an, für das Schuljahr 2024/25 liegt der Betrag zwischen 692.000 Euro und 923.000 Euro, wie das Bildungsministerium auf Anfrage Ende Oktober bestätigte. Der durchschnittliche Stundensatz beträgt 55 Euro. Ob auch Lehrer die sogenannte Vorgriffsstunde bezahlt bekommen, die länger als 12 Wochen krank waren, ist noch strittig – heißt dann wohl: kann dauern. News4teachers
