KÖLN (Mit Leserkommentaren). Ein Schüler, der Mitschüler über das Internet beleidigt hat, darf von der Schulleitung in eine Nachbarklasse versetzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, wie die Seite „Anwalt.de“ aktuell berichtet.
Der Schüler sei Mitglied eines «Mobbing Clubs» gewesen, der sich zum dem Ziel gesetzt hatte, über soziale Netzwerke und Foren andere Schüler zu beleidigen. Der Junge griff dem Bericht zufolge drei seiner Mitschüler mit Facebook-Einträgen und Postings bei studiVZ gezielt an. Dort standen dann diskriminierende Ausdrücke wie «Du bist fett», «schwul», «voll der Pisser» und «Pussy». Darüber hinaus habe er den Beschimpften mit «schwerwiegenden Sanktionen» gedroht, sollten sie petzen.
Die Opfer der Cyber-Angriffe setzen sich laut „Anwalt.de“ jedoch gegen diese Anfeindungen zur Wehr. Sie gingen dem Bericht zufolge zur Schulleitung und informierten diese über die Beleidigungen und den Täter. Die Schulleitung ordnete daraufhin die Versetzung des Schülers in die Parallelklasse an. Dagegen setzte dieser sich im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zur Wehr. Er bestritt die Vorwürfe, erklärte sich aber bereit, den „Mobbing-Club“ zu verlassen.
Das Verwaltungsgericht Köln gab jedoch der Schulleitung Recht. „Wer seine Mitschüler über ein soziales Netzwerk oder andere Foren mit beleidigenden Äußerungen schikaniert, muss im schulischen Bereich mit Konsequenzen rechnen, beispielsweise mit der Versetzung in eine Parallelklasse“, urteilte das Gericht. Ein weiterer Verbleib in einer Klasse sei den Opfern nicht zuzumuten. Die gewählte Strafe sei angemessen und eher mild.
(14.7.2012)
