Home Politik Zweifel an Verfassungsrechtlichkeit des Betreuungsgelds

Zweifel an Verfassungsrechtlichkeit des Betreuungsgelds

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BERLIN. Bei einer Anhörung im Bundestag haben sich die Fronten um das Betreuungsgeld wieder verhärtet. Experten bezweifelndie verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Leistung.

Im Streit um das Betreuungsgeld stehen sich Gegner und Befürworter weiter unversöhnlich gegenüber. Bei einer Anhörung im Familienausschuss des Bundestages wurden am Freitag erneut Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der vor allem auf Druck der CSU geplanten Leistung laut. Seit der Föderalismusreform von 2006 habe der Bund gar nicht mehr das Recht, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, hieß es.

Die Befürworter hielten dagegen, erst das Betreuungsgeld gebe den Eltern Wahlfreiheit, wie sie ihr kleines Kind in den ersten Lebensjahren großziehen – ob zu Hause oder mit Hilfe einer Kita oder Tagesmutter. Die rechtlichen Bedenken an der Verfassungskonformität des Gesetzentwurfes teilen die Befürworter nicht.

DGB-Vize Ingrid Sehrbrock erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme: «Die Bundesregierung sollte endlich zugeben, dass sie mit ihren Plänen für ein Betreuungsgeld auf ein politisches Abstellgleis geraten ist.» Es setze falsche Anreize und verschärfe die nach wie vor bestehenden Nachteile von Frauen am Arbeitsmarkt. Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland, Adolf Bauer, bezeichnete das Betreuungsgeld «als einen tiefen Griff in die Mottenkiste». Insbesondere Kinder aus sozial benachteiligten Familien hätten das Nachsehen. Denn das Vorhaben sei ein direkter Weg zu weniger Bildungschancen.

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Das Betreuungsgeld ist auch in der Koalition weiter umstritten. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), setzt aber auf einen Kompromiss. Den Kritikern in der Union sei klar, dass die Grundsatzentscheidung bereits gefallen sei, sagte Weiß dem Südwestrundfunk. Es gehe jetzt darum, einige Änderungen am CSU-Konzept vorzunehmen. Am Vortag hatte CSU-Chef Horst Seehofer eine mögliche Koppelung von Betreuungsgeld und einer Pflicht zur Vorsorgeuntersuchung in Aussicht gestellt.

Der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Wolfgang Ewer, sieht die umstrittenen Koalitionspläne nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Der Deutschen Presse-Agentur dpa sagte Ewer: «Der Bund hat dafür gar nicht die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Keine der möglichen Zuständigkeiten des Bundes sind für eine solche Regelung erfüllt.»

Mehrere katholische Verbände begrüßten dagegen die Absicht der Koalition, die Erziehungsleistung von Eltern stärker anzuerkennen. Allerdings sollte das Betreuungsgeld anders als geplant allen Eltern gezahlt werden, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme, die unter anderem vom Caritasverband, dem Familienbund der Katholiken, dem Kommissariat der deutschen Bischöfe und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) unterzeichnet wurde. Nach ihren Vorstellungen sollten Eltern für die ersten drei Lebensjahre ein Betreuungsgeld von monatlich 300 Euro bekommen. dpa

(14.9.2012)

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