DÜSSELDORF. „Die neue Mindestgrößen-Verordnung für Förderschulen nimmt keine Sorgen – sie verschärft sie nur“, sagt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) zu der neuen Verordnung des nordrhein-westfälischen Schulministeriums, die heute in Kraft tritt: „Mit den neuen Regelungen über die Schulgröße werden zwangsweise viele Förderschulen auf kaltem Weg geschlossen.“
Dass die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden muss, steht für den VBE außer Frage. „Mit der Mindestgrößen-Verordnung wird das Förderschulsystem jedoch zu einem Zeitpunkt zerschlagen, zu dem die gleiche Qualität im Rahmen der Inklusion in den Regelschulen flächendeckend noch nicht gewährleistet ist“, kritisiert Beckmann, „der VBE befürchtet, dass mit dieser Maßnahme der Elternwille unterlaufen wird. Zudem bedeuten Schließungen unter anderem deutlich längere Fahrzeiten, die man gerade Kindern mit Beeinträchtigungen nicht zumuten darf.“ Mit der neuen Verordnung würde ein Kahlschlag eingeleitet, der binnen kürzester Zeit zu weißen Flecken in der Förderschul-Landschaft führen würde, so Beckmann weiter.
Die neue Verordnung zu den Mindestgrößen wird vor allem Förderschulen mit dem Schwerpunkt ‚Lernen‘ treffen, prognostiziert der VBE-Vorsitzende: „Von diesen 306 Schulen würde gerade mal ein Drittel in NRW überleben. Chancengerechtigkeit für Kinder mit Beeinträchtigungen ist nicht machbar, solange die Rahmenbedingungen für den gemeinsamen Unterricht nicht stimmen.“
Die Schließung von Förderschulen bedeute zugleich, dass die allgemeinbildenden Schulen zukünftig eine noch größere Zahl an Schülern mit sonderpädagogischem Bedarf aufnehmen müssen. „Der VBE sieht nach wie vor nicht, dass die allgemeinbildenden Schulen auf diese Herausforderung personell, sächlich und räumlich vorbereitet sind“, stellt Beckmann klar, „Wir erwarten auch, dass die Lehrkräfte der von Schließung bedrohten Schulen frühzeitig über ihre zukünftigen Aussichten informiert werden und ihnen die Möglichkeit zur Mitgestaltung gegeben wird, so wie die Gewerkschaften und Personalräte es mit dem Schulministerium vereinbart haben.“
Zum Bericht: Recht auf gemeinsamen Unterricht: Rot-Grün verankert Inklusion in NRW