Seit das Fach Ethik als Alternative zum Religionsunterricht auf dem Lehrplan deutscher Schulen steht, hat es schon eine Reihe juristischer Auseinandersetzungen gegeben. Fragen und Antworten rund um das Thema Ethikunterricht:
Was ist der Ursprung des Fachs Ethik an deutschen Schulen?
Die Einführung des Unterrichtsfachs Ethik in der Bundesrepublik hat stark mit dem Ende der 1960er Jahre einsetzenden gesellschaftlichen Wandel und dem nachlassenden Interesse der Bevölkerung an religiösen Fragen zu tun. Die Zahl der Kirchenaustritte nahm rapide zu, der regelmäßige Besuch von Gottesdiensten ging zurück. Diese Entwicklung machte sich negativ auch beim Religionsunterricht bemerkbar, der durch Massenabmeldungen bundesweit in die Krise geriet. Die Antwort der Politik darauf war die Einführung des Ethikunterrichts, um «Religionsflüchtler» in einem «Ersatzunterricht» unterzubringen, wie es damals hieß. Den Anfang machte 1972 Bayern.
Gibt es bundesweit einheitliche Regeln für die Lehrinhalte?
Nein. Da das Bildungswesen Sache der Länder ist, variieren die Lehrziele und -inhalte je nach Bundesland. Nicht überall heißt das Fach Ethik: In Bremen, Hamburg oder Schleswig-Holstein sind die Lehrinhalte Bestandteil des Philosophie-Unterrichts, Niedersachsen nennt das Unterrichtsfach «Werte und Normen». Unterschiede gibt es auch bei den Klassenstufen, für die der Ethikunterricht angeboten wird: In Bayern, Sachsen oder Thüringen zum Beispiel gilt Ethik von der ersten Klasse an als Ersatz für das Pflichtfach Religion. In Berlin ist Ethik seit 2006 für alle Schüler von Klasse sieben an verbindlich. Religionsunterricht hingegen ist freiwillig.
Ist der Ethikunterricht umstritten?
Ja. Unmut gab es unter Eltern und Schülern schon in mehreren Bundesländern. Bei den christlichen Kirchen regte sich von Beginn an Widerstand gegen die Berliner Regelung, Ethik zum Pflichtfach zu machen. Mit einem Volksentscheid wollten Gegner im April 2009 vergeblich erreichen, dass Religion in Berlin aufgewertet und gleichberechtigte Alternative zum Ethikunterricht wird. Ein Berliner Ehepaar scheiterte im Oktober 2009 mit einer Grundrechtsklage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es hatte mit der Religions- und Gedankenfreiheit argumentiert und eine Befreiung ihrer Tochter vom Pflichtfach Ethik gefordert. Michael Kirner/dpa