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Bayerischer Realschullehrerverband kritisiert Verwaltungsgericht

Mit falschen Zeugnissen zur Lehrerstelle: Die Staatsanwaltschaft Landau klagte den Mann nun an. Foto: mcschindler/Flickr

Mit falschen Zeugnissen zur Lehrerstelle: Die Staatsanwaltschaft Landau klagte den Mann nun an. Foto: mcschindler/Flickr

MÜNCHEN. Nach einer Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichts dürfen Lehrer Legasthenie-Schwächen nicht mehr in Abiturzeugnissen vermerken. Der Vorsitzende des Bayerischen Realschullehrerverbands, Anton Huber, befürchtet, dass dadurch Zeugnisse an Aussagekraft verlieren könnten.

Das Verwaltungsgericht hatte der Klage von drei Abiturienten Recht gegeben, die gegen einen Vermerk ihrer Rechtschreibschwäche in deren Abschlusszeugnissen geklagt hatten. Laut Begründung der Richter fehle für solche Vermerke die gesetzliche Grundlage. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

Abschlusszeugnis
Legasthenie-Schwächen dürfen laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Bayern nicht mehr auf den Abiturzeugnissen vermerkt werden. VGH Foto: Melanie Jedryas / pixelio.de)

„Wir müssen unbedingt darauf achten, dass die Beurteilungen unserer Schüler nicht immer mehr verwässern“, so Huber. Es sei richtig und notwendig, dass Schüler mit einer Rechtschreibschwäche einen Nachteilsausgleich erhalten – beispielsweise in Form von längeren Bearbeitungszeiten bei den Prüfungen. „Dies muss dann aber auch in den Zeugnissen angezeigt werden. Anderenfalls benachteiligen wir alle Schülerinnen und Schüler, die sich den vollen Anforderungen der Prüfungen und den vorgegebenen Prüfungsbedingungen stellen.“

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Zeugnisse seien wichtig, um eine verlässliche Rückmeldung über den aktuellen Leistungsstand zu bekommen. Das Zeugnis solle die Kinder ermutigen und motivieren, sich weiter anzustrengen. „Es zeigt aber auch den Eltern und später potenziellen Arbeitgebern auf, wie gut ein Schüler die an ihn gestellten Anforderungen bewältigt und wo er im Vergleich zu anderen steht“, betont Huber. Sinnvoll sei ein Zeugnis daher nur dann, wenn es transparent Auskunft über die tatsächlich erbrachten Leistungen und die individuellen Kompetenzen gibt. „Mit diesem Urteil verlieren die Abiturzeugnisse einen Teil ihrer Beurteilungskraft. Jetzt ist das Kultusministerium gefragt, entsprechende Schritte einzuleiten, damit Zeugnisse nicht weiter an Aussagekraft verlieren.“

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