Website-Icon News4teachers

„Mein Lehrer mag mich nicht“: Was der Elternrat Vätern und Müttern von enttäuschten Schülern empfiehlt

Anzeige

ORANIENBURG. Der Bundeselternrat empfiehlt Vätern und Müttern im Konfliktfall mit der Schule, sich genau zu informieren, wenn nötig das persönliche Gespräch zu suchen – und erst als letztes Mittel rechtliche Schritte einzuleiten.

«Mein Lehrer ist viel strenger mit mir als mit anderen. Der hat was gegen mich.» Viele Eltern kennen solche Äußerungen von ihren Kindern. Doch wie sollen sie darauf reagieren? Schließlich sind sie im Schulalltag nicht dabei. In erster Linie sollten sich Eltern viel Zeit für ein Gespräch mit ihrem Kind nehmen. «Die Eltern verschaffen sich so einen Überblick über die Situation und gewinnen einen Eindruck, wie dringlich ein Gespräch mit dem Lehrer ist», sagte Michael Töpler vom Bundeselternrat.

Wissen Eltern, was genau vorgefallen ist, können sie in Ruhe abwägen: Reicht es, das Thema beim nächsten Elternsprechtag anzusprechen? Oder müssen sie es sofort klären? Um einen besseren Eindruck zu bekommen, könnTen sich Eltern untereinander austauschen. Berichteten andere Kinder auch von Problemen mit dem Lehrer? Falls ja, könnte beispielsweise der Elternvorsitzende mit dem Pädagogen sprechen. «Das Gespräch hat dann mehr Sachlichkeit, denn hier geht es nicht um mein Kind, sondern um das Problem an sich», sagte Töpler.

Anzeige

Ist doch ein persönliches Gespräch nötig, hält Töpler es für sinnvoll, dass das Kind dabei ist. Es sollte sich dann aber eher um ein Gespräch zwischen Lehrer und Schüler handeln, bei dem die Eltern dabei sind. Denn reden Erwachsene über das Kind, während es danebensitzt, fühle es sich schnell benachteiligt. Ein gutes Gespräch gelinge dann, wenn beide Seiten so sachlich wie möglich bleiben. Vorwürfe und Wut bleiben besser außen vor. Verschwinden die Probleme trotzdem nicht, könnten sich Eltern an die Schulleitung wenden, sagte Töpler. Auf jeden Fall sollten Mutter und Vater auf der Schulebene versuchen, die Unstimmigkeiten zu klären, bevor sie im Extremfall rechtliche Schritte einleiten. dpa

Anzeige
Die mobile Version verlassen