Aktueller Bericht: Verfassungsgericht kippt Nullrunden für Lehrer und andere Beamte in NRW – GEW: „Signalwirkung“
DORTMUND. Das Landesverfassungsgericht in NRW hat entschieden: Die gestaffelte Anpassung der Bezüge für Beamte ist nicht rechtens. Der nordrhein-westfälische Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, begrüßt das Urteil.
„Der Haushalt des Landes darf nicht auf dem Rücken der verbeamteten Beschäftigten saniert werden – das hat die Landesregierung jetzt auch von höchstrichterlicher Stelle bestätigt bekommen“, so Beckmann. Es sei ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie sich trotz der Bedenken aller Experten nicht von ihrem Vorhaben habe abbringen lassen, ein Gesetz durch den Landtag zu peitschen, das dauerhaft für Ungleichheiten sorge. „Stattdessen hat sie lieber die Richter entscheiden lassen – jetzt hat die Landesregierung die Rechnung bekommen.“ Damit sei nun klar: Eine tarifliche Einigung müsse auf alle Beamte übertragen werden, höhere Besoldungsgruppen dürften nicht ausgenommen werden. Eine Nullrunde für bestimmte Gruppen sei mit dem Alimentationsprinzip nicht vereinbar.
Die Richter erklärten in ihrem Urteil, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form eklatant gegen das Alimentationsprinzip verstoße. Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Bezüge seiner Beschäftigten an eine positive wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Allein eine angespannte Haushaltslage rechtfertige jedenfalls die gestaffelte Anpassung nicht.
Mit dem heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts werde deutlich, dass Anerkennung durch Teilhabe an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung allen verbeamteten Beschäftigten des Landes zustehe, sagt Beckmann: „Das Gericht hat klargemacht: Beamte dürfen nicht länger der Spielball des Finanzministers sein.“