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Gericht urteilt: Strafsitzen vor dem Sekretariat ist „soziale Isolation“ – und nicht rechtens

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AUGSBURG. Ein 15-jähriger Schüler aus Bayern hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg ein Gymnasium in Sonthofen verklagt. Weil er vom Unterricht ausgeschlossen worden war und vor dem Sekretariat sitzen musste. Der Junge bekam Recht: Die Strafe sei „soziale Isolation“ gewesen, urteilte das Gericht. Dies berichtet die „Augsburger Allgemeine“.

Der Schüler sei “sicher kein Lämmchen”, befand das Gericht – gab ihm aber trotzdem recht. Foto: Carlo Schrodt / pixelio.de

Der zum Zeitpunkt der Ereignisse 13 Jahre alte Schüler sei „sicher kein Lämmchen“, erklärte der Präsident des Verwaltungsgerichtes der Zeitung zufolge in der Verhandlung. So habe der Junge im Kunstunterricht beim Arbeiten mit Ton mit Messern nach Mitschülerinnen geworfen, beim Sport kleinere Schüler in die Ecke gedrängt oder im Klassenraum Bleistifte anderer Kinder zerbrochen. „Er muss wohl ständig auffällig gewesen sein“, befand der Richter.

Der Schüler hatte offenbar so erheblich gestört, dass er in den Pausen vor dem Sekretariat zu sitzen hatte. Außerdem war er vier Wochen vom Unterricht ausgeschlossen worden, und die Schule hatte ihm zudem angedroht, dass er das Gymnasium endgültig verlassen müsse. Gegen diese Sanktionen zog der Junge, vertreten durch seine Mutter, vor Gericht.

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Und das Urteilte nun: Obwohl das Verhalten des Jungen nicht akzeptabel gewesen sei, seien die Reaktionen der Schule nicht rechtens. Das Sitzen vor dem Sekretariat sei soziale Isolation, ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht. Der Junge sei der Gefahr ausgesetzt gewesen, gehänselt zu werden. Die zweite Sanktion, die Androhung, die Schule verlassen zu müssen, sei mittlerweile hinfällig. Denn der Schüler hat das Gymnasium laut „Augsburger Allgemeine“ verlassen und besucht inzwischen eine andere Schule. Auch der dritte Punkt, der vierwöchige Ausschluss vom Unterricht, sei nicht statthaft. Denn diese Sanktion sei zeitgleich mit der Androhung auf Schulverweis ausgesprochen worden – was nicht rechtens sei. Konsequenzen haben die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes dem Richter zufolge für die Schule nicht – vorerst jedenfalls. Der Schüler kann das Gymnasium allerdings nun auf Schadensersatz verklagen, was er aber vor dem Amtsgericht tun muss.

„Wenn das Recht auf körperliche Unversehrtheit unserer Schüler durch das gravierende Verhalten eines einzelnen Mitschülers gefährdet ist, müssen wir konsequent reagieren“, so zitiert das Blatt den Leiter des Gymnasiums. Dennoch, so räumte er ein, müsse die Schule auch in einem derartigen „absoluten Ausnahmefall“ im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben arbeiten.

Auch wenn ihr Sohn kein Musterschüler gewesen sei – die Schulleitung habe das Fehlverhalten ihres Sohnes aufgebauscht, meinte seine Mutter: „Da wurde einiges falsch dargestellt.“ Ihr Sohn habe eine schwierige Phase durchgemacht und sei in psychologischer Betreuung gewesen. Seit er auf ein anders Gymnasium gewechselt sei, habe sich die Situation „stark entspannt“. News4teachers

Hier geht es zum Bericht in der “Augsburger Allgemeinen”.

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