KÖLN. Obwohl die Schulkonferenz sowie der Schulausschuss der Stadt Köln – und damit der Schulträger – sich fast einstimmig gegen einen Kandidaten für die vakante Leitung eines Kölner Gymnasiums ausgesprochen haben, will die zuständige Bezirksregierung diesen offenbar durchsetzen. Dies berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger.
Ein Kandidat solle möglichst nicht gegen den Willen einer Schule durchgesetzt werden, weil das eine gute und gedeihliche Zusammenarbeit zwischen Schule, Leitung und städtischer Verwaltung als Schulträger behindere, meint die Kölner Schuldezernentin Agnes Klein (SPD) gegenüber dem Blatt. Überhaupt wird die Frage gestellt: Was ist die gesetzlich garantierte Mitbestimmung wert, wenn die Schulaufsicht sie einfach ignorieren kann? Die Landesbehörde hingegen beruft sich offenbar auf das Beamtenrecht – auch wenn es mit den Wahl- und Mitspracherechten kollidiert, die das Schulgesetz einräumt.
Was ist geschehen? Zunächst nichts Ungewöhnliches. Das Leonardo-da-Vinci-Gymnasium im Kölner Stadtteil Nippes braucht einen neuen Direktor – und ein Kandidat stellt sich in der Schulkonferenz sowie dem Schulausschuss des Stadtrates vor. Aber dann: „Die Urteile, die aus den Gremien über den Bewerber zu hören waren, sind wenig schmeichelhaft. ‚Völlig ungeeignet‘ sowie ‚ohne Kompetenz und Erfahrung‘ sei der Mann. Er habe noch nicht einmal den Namen der Schule gekannt. Im Schulausschuss sei man Zeuge einer ‚furchtbaren Präsentation und katastrophalen Vorstellung‘ geworden, berichtet ein Politiker aus der nichtöffentlichen Sitzung. Keiner habe anschließend für den Mann gestimmt“, so berichtet der Stadt-Anzeiger.
In der Schulkonferenz des Gymnasiums habe der Bewerber zumindest noch „eine einzige“ Ja-Stimme bekommen. Weil sich die Bezirksregierung trotz der gesetzlichen Mitbestimmungs-Regelungen bei der Besetzung von Schulleiterposten von den Voten wenig beeindruckt gezeigt habe – und gegenüber der Schule mehrfach betont habe, dass der ausgewählte Kandidat die Stelle bekommen werde –, habe der Schulausschuss seinen Beschluss sogar noch einmal einstimmig bestätigt. Damit ihn die Bezirksregierung ja nicht übersehen kann. Die Vorsitzende der Elternschaft des Gymnasiums fordert eine Neuausschreibung der Stelle. Ein Sprecher der Bezirksregierung zeigte sich jedoch unbeeindruckt. So zitiert ihn die Zeitung: „Die Bezirksregierung kann sich über ein Votum hinwegsetzen.“ Zum konkreten Fall äußere man sich nicht. Wie lange das „laufende Verfahren“ noch dauern werde, bleibe unklar, heißt es. Der Schule sei der neue Leiter für November angekündigt – erschienen sei er bislang nicht.
Tatsächlich hat der Fall eine pikante Vorgeschichte: Bereits vor fünf Jahren hätte die Bezirksregierung in einer vergleichbaren Situation einen Schulleiter in Köln durchsetzen wollen – sei dann aber in der Praxis gescheitert. Der erste Kandidat habe seinen Dienst erst gar nicht angetreten. Der zweite sei nach der Probezeit wieder abgesetzt worden und habe dann mit einem zweijährigen Rechtsstreit die Neubesetzung blockiert. News4teachers
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