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Parkplatzgebühr für Lehrer? Abzocke!

Die Bildungsjournalistin Nina Braun. Foto: Bildungsjournalisten.de

Die Bildungsjournalistin Nina Braun. Foto: Bildungsjournalisten.de

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Ein Kommentar von NINA BRAUN.

Die Bildungsjournalistin Nina Braun. Foto: www.bildungsjournalisten.de

Die Kommunen haben sich das so schön ausgerechnet – und jetzt zeigt die Praxis im rheinischen Neuss: Es klappt nicht. Die frechen Lehrer parken einfach nicht dort, wo es der Kämmerer gerne hätte. Die Folgen: Leere Parkplätze vor den Schulen, Parkplatzmangel auf den Straßen, und die Lehrer müssen ihr Zeug oft Hunderte von Metern weit schleppen.

Es gehe um Gerechtigkeit, so behaupten die Kommunen, die eine Parkplatzgebühr ins Auge fassen. Schließlich müssten Angehörige der Verwaltung auch für ihre Stellplätze berappen. In Wahrheit hat die Idee, Lehrern jetzt auch Parkgebühren abzuverlangen, mit Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Bahn im Winter mit Pünktlichkeit.

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Es geht schlicht ums Abkassieren. Denn gerecht ist eine kommunale Parkplatzgebühr für Lehrer nicht. Anders als Verwaltungsangehörige bekommen Lehrer von den Schulträgern – also in der Regel den Kommunen  – zumeist kein Arbeitszimmer zur Verfügung gestellt. Ein Teil des Dienstes findet zwangsläufig zu Hause statt. Der flexible Arbeitsplatzwechsel gehört also zum Lehrerberuf dazu. Und der ist mit zwei Stapeln Klassenarbeitsheften und Unterrichtsmaterialien unter den Armen oft kaum anders als mit dem Auto zu bewerkstelligen.

Liebe Kommunen, einerseits an den Arbeitszimmern für Lehrer sparen, andererseits sie beim Parken abkassieren – so geht’s ja nicht. Was sehr wohl ginge: Fahrten zwischen Dienstort 1 (Schule) und Dienstort 2 (zu Hause) als Dienstfahrten anzuerkennen. Dann würden die Parkgebühren vom Dienstherren (dem Land) bezahlt. Und die Lehrer hätten auch noch was davon. Das wäre für den Staat zwar teurer. Aber dafür wirklich gerecht.

(26.6.2012, aktualisiert am 12. Dezember 2014)

Zum Bericht: Abkassier-Modell Lehrer-Parkplätze – die erste Stadt schafft es jetzt ab

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