LEIPZIG. Kuchen-Alarm in Leipzig: Die Stadt hatte Eltern in kommunalen Kindertagesstätten verboten, ihren Kindern selbstgebackenen Kuchen mitzugeben. Der Grund seien Hygienevorschriften. Mittlerweile ist die Stadt zwar zurückgerudert und will den Kitas die Entscheidung überlassen. Dafür ziehen nun bundesweit immer mehr Kita-Träger mit Warnungen vor Selbstgebackenem nach. Auch Grundschulen wurden schon auf die „Sensibilität des Themas“ hingewiesen.
Das Leipziger Jugendamt habe sich mit einer entsprechenden Nachricht vor gut zwei Wochen an alle Eltern gewandt, so berichtet die „Leipziger Volkszeitung“. „Die Anforderung an Hygienevorschriften und an die Deklaration von Allergenen sind so hoch, dass wir die Kontrolle nicht gewährleisten können“, hieß es. Deshalb dürften künftig zu Kindergeburtstagen nur noch folgende Lebensmittel mitgebracht werden: „Abgepackte Kuchen, Kekse, Plätzchen, Muffins; abgepackte Würstchen, Klopse; Obst, Gemüse sowie Süßigkeiten.“ Der Aufschrei war so groß, dass die Stadt kurz darauf zurückruderte. Bürgermeister Thomas Fabian (SPD) habe die Kitas angewiesen, die Verbotsaushänge umgehend zu entfernen. „Es ist eine schöne Geste, wenn Eltern einen selbstgebackenen Kuchen mitbringen. Meiner Erfahrung nach schmeckt er besonders gut”, so zitiert der MDR den Bürgermeister. Jetzt sollen Kitas und Eltern vor Ort gemeinsam entscheiden, wo noch selbstgebackene Kuchen mitgebracht werden dürfen – und wo nicht.
Andernorts wird dagegen auf generelle Prohibition gesetzt. In Essen, so berichtet die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“, gilt: „Wir raten unserem Personal dringend davon ab, selbstgebackenen Kuchen anzunehmen”, sagt eine Sprecherin des Kita-Zweckverbands im Bistums Essen und nennt gleich mehrere Gründe. Zum Beispiel: Kinder, deren Eltern nicht selbst backen könnten oder wollten, würden stigmatisiert. Oder: Kinder die sich auf Wunsch der Eltern vegan ernähren, könnten Kuchen zu essen bekommen, der diesen Anforderungen nicht genügt. Gleiches gelte für die Ernährungsregeln muslimischer Kinder. Doch auch die strengen Hygienevorschriften bereiten den Kitas zunehmend Probleme. Schließlich wüssten die Erzieherinnen nicht, welche Zutaten die Eltern beim Backen verwendet hätten.
Ähnliche Töne sind aus Mecklenburg-Vorpommern zu hören: Das Institut „Lernen und Leben“ (ILL) habe in allen seinen Einrichtungen ein generelles Verbot für selbst gemachtes Gebäck ausgesprochen, so berichtet die „Ostsee-Zeitung“. Als Grund für die Maßnahme gebe das ILL an, keine Kenntnisse über Inhalte und Zusatzstoffe der Mitbringsel zu haben und daher allergische Reaktionen bei Kindern nicht ausschließen zu können. Auch sei nicht bekannt, wie der Kuchen zubereitet wurde, so dass das Risiko einer Salmonellenvergiftung bestehe. „Schlechte Erfahrungen haben wir noch nicht gemacht, aber muss denn immer erst etwas passieren, bevor man reagiert? Die Sicherheit der Kinder hat für uns oberste Priorität”, so zitiert das Blatt eine Regionalleiterin für Kindertagesstätten und Horte. Das Vorgehen sei mit dem Landkreis abgestimmt.
Der Landkreis verbiete Kuchen aus dem Backofen zu Hause zwar nicht generell, gebe aber Empfehlungen. „Alles sollte durchgebacken sein. Von Cremefüllungen oder Desserts wie Kalter Hund würden wir abraten“, sagte laut Bericht ein Sprecher. Auch das beim Lagerfeuer beliebte Stockbrot sei ein Risiko. „Bevor der Teig über dem Feuer gebacken wird, kneten die Kinder daran herum, nehmen ihn in den Mund. Das Risiko ist groß, dass dabei Viren und Bakterien übertragen werden“, heißt es.
Die Grundschulen in Leipzig wurden derweil auf die „Sensibilität des Themas“ hingewiesen; es sei aber kein generelles Verbot ausgesprochen worden, so erklärt laut „Leipziger Volkszeitung“ die Stadt. Denn: Selbstgebackener Kuchen habe ja auch einen „sozialen Aspekt“. News4teachers