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Den Schuldienst geschwänzt, um beim Dschungelcamp-Dreh in Australien dabei zu sein? Nathalies Mutter vom Unterricht freigestellt

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SOLTAU. Hat sich eine Lehrerin aus Niedersachsen krankschreiben lassen, um ihre Tochter – das Model Nathalie – zum Dreh für das RTL-Dschungelcamp zu begleiten? Eltern schlugen Alarm, die Landesschulbehörde ermittelte. Jetzt das vorläufige Ergebnis der Untersuchung: Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, durfte die Lehrerin gestern den Unterricht nicht mehr antreten.

Im Dschungelcamp: Model Nathalie. Foto: RTL

„Wir können bestätigen, dass Frau V. nicht mehr unterrichtet. Es wird dienstrechtlich gegen sie ermittelt”, so erklärte eine Behördensprecherin gegenüber dem Blatt. Die Schulleitung des betroffenen Gymnasiums in Soltau habe das Kollegium gestern früh über die Entscheidung informiert. Die Kollegin unterrichtete dort die Fächer Mathematik und Physik und hätte eigentlich die Schüler ihres Leistungskurses auf die anstehenden Abiturprüfungen vorbereiten sollen. Stattdessen hielt sie sich auf Kosten von RTL in einem Hotel an der australischen Goldküste auf und gab dort sogar Interviews für die Sendung “Ich bin ein Star – Holt mich hier raus”. Sie wurde von Schülern des Gymnasiums in Ausschnitten der Show erkannt – und ließ dann über einen Anwalt erklären: „Wer krank ist, muss sich nicht zwingend zu Hause aufhalten, hat keine sogenannte Residenzpflicht.“

In Soltau schlugen deshalb die Wellen hoch. Die Eltern von etwa 20 betroffenen Gymnasiasten wandten sich mit einem offenen Brief an die Landesschulbehörde. Sie fordern ein zügiges Einschreiten der Dienstaufsicht. „Wir bitten, diese Lage zu prüfen und schnell die erforderlichen Schritte einzuleiten“, hieß es in dem Schreiben des Elternrats. Befürchtet wurden Nachteile für die betroffenen Abiturienten, deren Unterricht von Kollegen vertreten werden musste. Die Schulleitung unterstützt das Ansinnen der Eltern. „Ich begrüße den Brief und möchte genau wie die Eltern eine Aufklärung des Vorfalls. Jeder Lehrer hat eine Fürsorgepflicht, der nachgegangen werden muss“, erklärte der Schulleiter. Auch für das Kollegium sei das Fehlen, unabhängig von den Gründen, eine zusätzliche Belastung.

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Die Landesschulbehörde bestätigte die Krankmeldung nicht, dementierte sie aber auch nicht. Aus Datenschutzgründen dürfe die Behörde dazu nichts sagen, erklärte eine Sprecherin. Sei es allerdings so, dass die Lehrerin zu Unrecht fehlt, würden entsprechende Schritte eingeleitet. Das ist offenbar jetzt passiert. Und wie geht es weiter? Im Extremfall könne ihr der Beamtenstatus entzogen werden, so hieß es seitens der Aufsicht. News4teachers

Zum Bericht: Erste Pädagogin mit Krönchen: Religionslehrerin ist neue „Miss Germany“

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