Website-Icon News4teachers

Mobbing unter Schülern: Die „Bild“-Zeitung empfiehlt Eltern, Lehrer zu verklagen – sogar Schmerzensgeld sei drin

BERLIN. Mobbing unter Schülern, das hat in der vergangenen Woche eine PISA-Sondererhebung ergeben, ist in Deutschland recht weit verbreitet – News4teachers berichtete darüber. Auch die „Bild“-Zeitung hat das Thema aufgegriffen. „Können Eltern die Lehrer verklagen?“, so fragt das Boulevard-Blatt in den bekannten Großbuchstaben. Die lapidare Antwort: Ja. Unter Umständen könne sogar Schmerzensgeld erstritten werden.

So sieht die “Bild”-Berichterstattung aus. Die Antwort auf die Eingangsfrage findet sich dann im Text: Klar. Screenshot

Von Seiten der Lehrerverbände ist immer öfter zu hören, dass Lehrer sich mit Klagen von Eltern herumschlagen müssen. Nach Angaben des Leiters der Rechtsabteilung des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV), Hans-Peter Etter, hat sich die Anzahl an Rechtsfällen in den vergangenen 15 Jahren insgesamt vervierfacht. Möglicherweise kommen in den nächsten Wochen noch einige hinzu: Die auflagenstarke „Bild“-Zeitung empfiehlt Eltern nämlich aktuell, Lehrer zu verklagen, wenn die nichts dagegen unternehmen, dass ihr Kind von Mitschülern gemobbt werde.

Pflicht! Sofort!

„Die Schule hat die Pflicht, sich um einen Mobbing-Verdacht sofort zu kümmern“, so berichtet das Blatt und rät Eltern: „Wenden Sie sich zuerst an den Lehrer. Tragen Sie die Vorfälle sachlich vor und bitten Sie ihn um Hilfe. Besprechen Sie mit ihm gemeinsam eine Strategie. Bitten Sie ihn, dass er das Mobbing allgemein besprechen und nicht Ihr Kind als Fallbeispiel erwähnen soll.“ Je nach Art und Schwere der Handlung könnten gegen den Täter pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.

Anzeige

Wenn die Schule aber nichts unternimmt, weil sie beispielsweise den Fall für nicht gravierend hält? „Geht der Lehrer nicht gegen Mobbing vor, verletzt er seine Aufsichtspflicht“, so informiert „Bild“. „Hilft auch nicht die Beschwerde bei der Schulleitung, so können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben. Über die Beschwerde entscheidet nicht die Schulleitung, sondern die übergeordnete Schulbehörde. Im Normalfall wird die Schulbehörde reagieren und Disziplinarmaßnahmen einleiten. Selbstverständlich können Sie zusätzlich den Lehrer beziehungsweise die Schulleitung wegen Amtspflichtverletzung verklagen und eventuell Schmerzensgeld erstreiten.“

Eltern klagen immer öfter gegen Lehrer – Beispiel Oldenburg: Wie eine Lappalie sich hochschaukelt

Dann setzt das Revolverblatt noch einen drauf – und fragt: „Was, wenn der Lehrer selbst mobbt?“ Die Antwort: „Dem Lehrer obliegen Schutz- und Fürsorgepflichten gegenüber den Kindern. Mit Mobbing-Attacken verletzt er seine Dienstpflichten. Somit kann der disziplinar- und sogar strafrechtlich belangt werden.  Schon bei Beleidigung oder Verleumdung Ihres Kindes kann Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden. Auch in diesem Fall können zivilrechtlich gegen den Lehrer unter Umständen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.“

Immerhin empfiehlt die Redaktion (die nicht zu erkennen gibt, aus welcher Quelle sie ihre Ratschläge schöpft): „Zunächst sollte das Gespräch mit dem Lehrer gesucht werden.“ Danach gilt aber umgehend, so der Eindruck: Feuer frei! Agentur für Bildungsjournalismus

Hier geht es zum Bericht der “Bild”-Zeitung.

Neue PISA-Daten: Mobbing unter Schülern ist in Deutschland weit verbreitet – was Sie als Lehrkraft dagegen tun können

Die mobile Version verlassen