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Frauenrechtsorganisation fordert Kopftuch-Verbot für Schülerinnen: “Das Recht auf Kindheit muss gewahrt bleiben”

BERLIN. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat ein gesetzliches Kopftuch-Verbot für Mädchen in deutschen Kindergärten und Schulen gefordert. «Das Recht auf Kindheit muss gewahrt bleiben», erklärte die Organisation nach ihrer jährlichen Hauptversammlung. Bundesgeschäftsführerin Christa Stolle sagte am Montag in Berlin, Kindergärten, Schulen und andere Ausbildungsstätten müssten «ein gesetzlicher Schutzraum» sein, wo alle Kinder ein säkulares Gesellschaftsmodell erfahren könnten – und zwar unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft und Weltanschauung. Das Verbot müsse in den Schulen für alle Minderjährigen gelten.

Kann (und soll) Schülerinnen das Kopftuch verboten werden?

Die Verschleierung, wie sie zunehmend bereits in Kindergärten und Schulen zu beobachten sei, stehe diesem Ziel entgegen. Das Kopftuch markiere Mädchen «als Verführerinnen, die ihre Reize vor den Männern zu verbergen haben». Dieses patriarchalische Rollenbild des weiblichen Kindes diskriminiere auch den Mann als jemanden, der «angeblich triebgesteuert und unbeherrscht» sei.

In einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov hatte sich im Mai 2016 jeder Zweite dafür ausgesprochen, ein Kopftuch-Verbot für Schülerinnen einzuführen. 30 Prozent wollten, dass das islamische Kopftuch weiterhin erlaubt bleibt. Elf Prozent der Befragten sprachen sich für die Einführung einer Altersgrenze aus, zum Beispiel ab 16 Jahren. Auch die AfD fordert ein Kopftuchverbot für Schülerinnen. Fraglich ist allerdings, ob ein solches Verbot mit dem Grundgesetz in Einklang stünde: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht verfassungsgemäß sei – einige Bundesländer mussten ihre Schulgesetze daraufhin ändern. News4teachers / mit Material der dpa

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