Website-Icon News4teachers

Arzt werden ohne Bestnoten – geht das?

Ärzte verschreiben zu viele Antibiotika. Foto: heipei / flickr (CC BY-SA 2.0)

Auch das Medizinstudium bleibt von der Digitalisierung nicht unberührt. Foto: heipei / flickr (CC BY-SA 2.0)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Medizinstudium hat der Landkreistag Baden-Württemberg mehr Studienplätze gefordert. Laut Gericht ist das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin teilweise verfassungswidrig. Es werde der grundrechtliche Anspruch der Studienplatzbewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot verletzt, entschied das Gericht am 19. Dezember.

Die Zahl der Studienanfängerplätze liegt laut dem baden-württembergischen Wissenschaftsministerium bei rund 1500 pro Studienjahr. Die Ausgaben pro Kopf belaufen sich auf 300 000 bis 350 000 Euro. Der geforderte Ausbau würde dauerhaft rund 45 Millionen Euro jährlich kosten. Zudem bilde das Land bereits überproportional aus, gab eine Sprecherin zu bedenken.

Anzeige

In Zeiten eines bedrohlich zunehmenden Fachkräftemangels genüge es nicht, die Studienplatzvergabe nachzujustieren, sagte Verbandspräsident Joachim Walter. Er plädierte für mindestens zehn Prozent mehr Studienplätze für Humanmedizin.

Die Krankenhausgesellschaft in Baden-Württemberg schließt sich der Forderung des Landkreistags an. Daneben müsse der Arztberuf attraktiver gemacht werden, indem er von unnötiger Bürokratie befreit werde. Der Anteil der Arbeitszeit dafür müsse auf maximal 20 Prozent begrenzt werden.

Walter begrüßte, dass nach dem Gerichtsurteil neben der Abiturnote auch andere Kriterien eine Rolle spielen sollen. Motivation, Kommunikationsfähigkeit und Berufserfahrung seien Aspekte, die die Qualität der ärztlichen Versorgung weiter verbessern könnten. Das könne auch dazu beitragen, dass fertige Mediziner in der Patientenversorgung tätig werden – und nicht in versorgungsfernen Bereichen. dpa

Kippt heute der Numerus Clausus? Karlsruhe nimmt die Zulassungsbedingungen fürs Medizinstudium unter die Lupe

 

Die mobile Version verlassen