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Urteil zur Inklusion: Eltern müssen nicht für Extra-Begleitung ihres Kindes auf Klassenfahrt zahlen

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HALLE. Brauchen Schüler auf Klassenfahrt eine eigene Begleitperson, muss der Landkreis dafür die Kosten übernehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Halle entschieden (Az.: 7 A 149/19 Hal und 7 A 55/17 HAL). Im konkreten Fall ging es um zwei Schüler einer Grundschule und eines Gymnasiums. Beide leiden am Asperger-Syndrom, einer Variante des Autismus‘.

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Die mittlerweile pensionierte Lehrerin bekam ein hartes Urteil. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)
Das Urteil ist gefallen. Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Für Klassenfahrten hatten die Eltern die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson beim Landkreis beantragt. Der lehnte mit der Begründung ab, die Eltern seien im Rahmen ihrer elterlichen Beistandspflicht selbst für die Begleitung auf eigene Kosten zuständig. Das Gericht entschied jedoch, dass diese im Gesetz festgelegte Beistandspflicht nicht so weit reicht. Die Begleitung eines Kindes auf einen mehrtägigen Schulausflug gehe über das hinaus, was Eltern leisten müssten, urteilten die Richter. Außerdem diene die Begleitung auch der Integration des Kindes in die Klasse. Die Kosten für die Begleitung seien deshalb vom Landkreis zu tragen. dpa

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