BERLIN. Die von der Bundesregierung geplante Mindestvergütung für Azubis sollte nach Ansicht von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek bei 504 Euro starten. Sie wolle die Untergrenze an den Schüler-BAföG koppeln, sagte die CDU-Politikerin beim Tag der Berufsbildung des Gewerkschaftsbunds DGB. Im zweiten Ausbildungsjahr sollen fünf Prozent dazukommen, im dritten zehn Prozent und im vierten 15 Prozent, jeweils ausgehend vom ersten Jahr. Auch mit einer veränderten Namensgebung der Qualifizierungsstufen möchte Karliczek die berufliche Bildung aufwerten.
Der DGB hält das für zu wenig. «So läuft die Mindestvergütung für Azubis weitgehend ins Leere», sagte die DGB-Vizevorsitzende Elke Hannack der Deutschen Presse-Agentur. Karliczeks Vorschlag sei eine «Mogelpackung», die verkenne, dass Azubis zum Gewinn der Unternehmen beitrügen. Schon heute lägen nahezu sämtliche Vergütungen für Azubis weit oberhalb der 504 Euro. «Da muss noch eine kräftige Schippe drauf», forderte Hannack.
Auch die SPD lehnte den Vorstoß Karliczeks ab. Die Ministerin presche nun «nach Monaten der Untätigkeit mit nicht nachvollziehbaren und unabgestimmten Vorschlägen» zur vor, sagte die Sprecherin für Berufsausbildung der SPD-Fraktion, Yasmin Fahimi, dem «Handelsblatt». «Damit wird sie den berechtigten Ansprüchen der Auszubildenden, für ihre Leistung eine angemessene Vergütung zu erhalten, nur unzureichend gerecht.»
Karliczek sagte laut Manuskript, die Mindestvergütung müsse eine von «Maß und Mitte» sein. «Denn sie soll bundes- und branchenweit gelten: Also nicht nur in Niedersachsen und Hessen, sondern auch in Sachsen und Brandenburg.» Die Tarifautonomie der Sozialpartner sei ein hohes Gut, staatliche Eingriffe in die Lohnpolitik sollten auf das «sozial Erforderliche» beschränkt sein.
Karliczek schlug demnach auch vor, den drei geplanten Fortbildungsstufen geschützte Namen zu geben, nämlich «Berufsspezialistin, Berufsbachelor und Berufsmaster». Damit werde der «Berufsbezug» deutlich, gleichzeitig unterstrichen die Namen «Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung». Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD unter anderem vereinbart, eine Mindest-Ausbildungsvergütung einzuführen. Das Gesetz soll bis zum 1. August 2019 beschlossen werden und Anfang 2020 in Kraft treten. dpa
