DRESDEN. Bisher wird das Verhalten von sächsischen Schülern im Zeugnis benotet. Ein Gericht hat das teilweise für verfassungswidrig erklärt. Erwartungsgemäß regt sich Widerstand.
Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) will ungeachtet eines Gerichtsurteils an Kopfnoten in Schulzeugnissen festhalten. «Eine Bewertung der sozialen Kompetenz von Schülern steht für mich nicht zur Disposition», sagte er am Dienstag in Dresden. Das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt hatte die Noten in Zeugnissen von Schülern, die sich um Ausbildungsplätze bewerben, am Montag für verfassungswidrig erklärt. Das Kultusministerium prüft nun, ob es die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen anfechtet.
In Sachsen erhalten Schüler bis zum ersten Halbjahr der zehnten Klasse Noten für Betragen, Mitarbeit, Fleiß und Ordnung. Alle Lehrer, die einen Schüler unterrichten, benoten ihn dabei auf einer Skala von eins bis fünf. Dabei haben sie zum Beispiel auch seine Hilfsbereitschaft und Pünktlichkeit im Blick.
Der sächsische Handwerkstag sprach sich ebenfalls für Kopfnoten aus. «Diese geben einen ersten Anhaltspunkt über den bisherigen Werdegang des potenziellen Azubis», sagte der Präsident, Roland Ermer. Dennoch würde kein Betrieb allein wegen dieser Noten eine Zu- oder Absage erteilen. Vonseiten der AfD-Landtagsfraktion hieß es, Schüler sollten ihr Verhalten verändern, wenn sie negative Auswirkungen durch Kopfnoten befürchteten. Die Linksfraktion begrüßte hingegen das Urteil, da sie die Aussagekraft der Noten anzweifelt.
Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zeigte sich derweil von den Kopfnoten überzeugt. «Es gibt aus meiner Sicht viele Gründe, dass wir auch die Sozialkompetenz von Schülerinnen und Schülern mitbeurteilen», sagte der Regierungschef. Schule sei nicht nur zur Wissensvermittlung da, sondern habe auch einen Erziehungsauftrag. Ein Oberschüler hatte auf Entfernung der Noten aus dem Zeugnis der 9. Klasse geklagt, mit dem er sich bei Unternehmen um eine Ausbildung nach dem Realschulabschluss bewerben will. dpa
Schüler klagt gegen Kopfnoten – und bekommt Recht vom Verwaltungsgericht