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Schüler wollte Kosten für PC einklagen – jetzt darf er einen Schulrechner nutzen

BERLIN. Er wollte einen Computer für seine Hausaufgaben bezahlt bekommen: Die Klage eines Schülers gegen ein Berliner Jobcenter ist ohne Urteil zu Ende gegangen. Die Mutter des 12 Jahre alten Klägers erklärte die Angelegenheit in einer Verhandlung am Mittwoch für erledigt. Wie das Sozialgericht der Hauptstadt mitteilte, sicherte der als Zeuge geladene Schuldirektor zu, dass der Sechstklässler künftig einen Schul-Computer im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung nutzen könne.

Die Frage bleibt erst mal ungeklärt: Dürfen Schüler zur Anschaffung eines Rechners verpflichtet werden?    Foto: Marcie Casas / flickr / CC BY 2.0

Der Junge klagte nach Gerichtsangaben, weil das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf seinen Antrag abgelehnt hatte, 350 Euro Kosten für einen PC zu übernehmen. Der Schüler argumentierte, er brauche das Gerät für seine Hausaufgaben und müsse dafür bisher in ein Internetcafé gehen. Das Jobcenter sah es jedoch als Pflicht der Schule an, Lehrmittel zur Verfügung zu stellen.

Der Vorsitzende Richter bezeichnete es nach Gerichtsangaben als Zuständigkeit der Schule, den Anspruch des Kindes auf Bildung zu erfüllen. Alle Schulen sollten demnach auch sicherstellen, «dass Hausaufgaben an den Schul-Computern gemacht werden können, wenn die Aufgabe dies erfordert und ein Kind keinen eigenen Computer hat». Die Schule des Klägers verfolgt laut Angaben das Ziel, eine «kreidefreie Schule» zu werden und hat knapp 80 Rechner. dpa

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