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Rechtseinschätzung des Senats: Privatschule darf Kind von AfD-Politiker ablehnen

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BERLIN. Die Entscheidung einer Berliner Waldorfschule, das Kind eines AfD-Politikers abzulehnen, ist nach Einschätzung des Berliner Senats rein rechtlich völlig in Ordnung. Das Vorgehen der Schule sei auf der juristischen Ebene «nicht zu beanstanden», teilte die Senatsschulverwaltung am Donnerstag mit. Das habe eine Bewertung des Falls ergeben.

Über dieses “Meldeportal” können Schüler in Berlin anonym ihre Lehrer wegen parteikritischer Äußerungen melden. Die Waldorfschule hatte einen der Initiatoren der Seite nicht als Elternteil in der Schulgemeinschaft akzeptieren wollen. Screenshot

Privatschulen hätten das Recht auf die Auswahl ihrer Schüler. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sei dabei nur «eingeschränkt anwendbar», nämlich «bei Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft», hieß es weiter. Privatschulen könnten ihren Unterricht im Hinblick auf Erziehungsziele, Weltanschauung, Methoden und Inhalte eigenverantwortlich gestalten. Diese Gestaltungsfreiheit gelte auch für die Auswahl der Schüler.

Die Waldorfschule hatte nach langen Diskussionen von Lehrern und Eltern die Aufnahme des Kindes des Berliner AfD-Abgeordneten abgelehnt. Zur Begründung hieß es im vergangenen Herbst, die Schule sehe keine Möglichkeit, das Kind, das den zugehörigen Waldorf-Kindergarten besuchte, mit der nötigen Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit aufzunehmen.

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“Ausgrenzung und Sippenhaft”

Der Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Georg Pazderski kritisierte: «Ausgrenzung und Sippenhaft verstoßen gegen alle Grundsätze einer freien Gesellschaft und zeigt das schwierige Verhältnis von Teilen des Senats zum Grundgesetz.» Der Senat müsse das fragliche Gutachten herausgeben und überprüfbar machen. Hintergrund: In der Nazi-Zeit wurden Angehörige von Widerstandskämpfern in “Sippenhaft” genommen, was in der Regel bedeutete: Einweisung in ein Konzentrationslager.

Berlins Schulsenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte die Entscheidung der Waldorfschule damals als «sehr kritisch» bezeichnet. Auch der Bund der Freien Waldorfschulen hatte erklärt, er wünsche sich, dass die Schule ihre Entscheidung noch einmal überdenke. dpa

Wie tolerant muss eine (Privat-)Schule sein? Waldorfschule lehnt Kind von AfD-Politiker ab und sieht sich Empörungswelle gegenüber

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