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Legasthenie und Dyskalkulie: Aufruf zum Schulwettbewerb gegen den “Fördernotstand”

BERLIN. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) ruft gemeinsam mit der Deutschen Kinderhilfe – Die ständige Kindervertretung zu einem Schulwettbewerb auf, um eine bestmögliche Förderung für Schülerinnen und Schüler zu erreichen. Dazu können sich Schulen mit ihren Förderkonzepten bis zum zum 31.12.2019 bewerben.

BVL: Personalnotstand trifft Kinder mit Förderbedarf besonders. Foto: Luis Priboschek

In Schulen herrsche durch den akuten Lehrkräftemangel ein massiver Fördernotstand. Alle verfügbaren Pädagogen würden für den Regelunterricht eingesetzt und die schulische Förderung komme dabei zu kurz, so der BVL. Die Bertelsmann-Studie prognostiziert bis 2025 allein an den Grundschulen 26.300 fehlende Lehrkräfte, was dramatisch sei, denn hier würden die Weichen für die weitere schulische Entwicklung der Kinder gestellt. Um deutlich zu machen, dass Kinder mit einer Legasthenie und Dyskalkulie davon besonders betroffen sind, rief der Verband dieses Jahr zum vierten Mal am 30.09.2019 der Tag der Legasthenie und Dyskalkulie aus.

„Wir können die unbefriedigende Fördersituation in den Schulen nicht einfach hinnehmen, sondern müssen nach Lösungen suchen. Man darf jetzt nicht abwarten, bis sich die drastische Personalsituation an den Schulen verbessert hat und die Kinder bis dahin mit ihren Problemen alleine lassen“, sagt Tanja Scherle, Bundesvorsitzende des BVL. „Von heute auf morgen können wir keine neuen Lehrkräfte mit Förderkompetenz herbeizaubern. Es gibt aber eine Reihe von Vorzeigebeispielen, bei denen es gelingt, Netzwerke in der Zusammenarbeit zu schaffen, die eine individuelle fachkompetente Förderung in der Schule ermöglichen“, sagt Scherle.

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Der BVL hat schon seit 2005 dafür gesorgt, dass gut qualifizierte Dyslexie- und Dyskalkulietherapeuten ausgebildet werden. Das BVL-Zertifikat steht dabei für einen hohen Qualitätsanspruch in der Förderkompetenz. Die vom BVL zertifizierten Förderkräfte haben insbesondere vormittags freie Kapazitäten und können sofort in die schulische Förderung eingebunden werden.

„Die Schule hat den Bildungsauftrag bekommen, den Kindern Lesen, Schreiben und Rechnen beizubringen. Wenn das in den Schulen durch fehlende Fachkräfte nicht möglich ist, dann muss man qualifizierte externe Fachkräfte gegen angemessenes Honorar einsetzen. Die Kosten hierfür sind von den Schulträgern zu übernehmen, denn sie sind dazu verpflichtet, ihren Bildungsauftrag zu erfüllen“, fordert Rainer Becker, Vorstand der Deutschen Kinderhilfe. „Wir können es uns nicht mehr erlauben, Kinder nicht ausreichend zu fördern. Schulkonzepte, die nicht alle Schülerinnen und Schüler im Blick haben, passen nicht mehr in die Zukunft. Die Auszeichnung von „Best-Practice-Beispielen“ soll daher auch anderen Schulen den nötigen Anstoß geben“, sagt Becker.

Alle Schulen sind aufgerufen, sich zu bewerben und ihre Förderkonzepte für Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie vorzustellen. Der 1. Preis ist mit 3.000 Euro dotiert und es werden noch weitere interessante Preise vergeben. „Wir wollen mit dieser Auszeichnung „Best-Practice-Beispiele“ vorstellen und für eine Verbreitung dieser Konzepte sorgen, damit möglichst viele Kinder davon profitieren. Durch die Veröffentlichung dieser Positivbeispiele wollen wir die Kreativität und den Einsatz dieser Schulen honorieren und andere Schulen motivieren, neue Wege zu gehen“, so Scherle.

Schulen können sich bis zum 31.12.2019 beim BVL als „Wegbereiter für individuelle Bildungschancen“ bewerben. Weitere Informationen zum Aktionstag und die Bewerbungsbedingungen für den Schulwettbewerb sind im Internet unter www.bvl-legasthenie.de/aktionstag abrufbar.

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